…noch ausständig. Lassen sich die Tätigkeitsbereiche nachweislich und eindeutig abgrenzen, muss die entsprechende Zuordnung der Einkünfte zu den Einkunftsarten Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorgenommen werden. Sollte nach Durchführung der Ermittlungen der Nachweis der deutlichen Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche des Bw. nicht möglich…
…nach der Literatur den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuordenbar sind. Als anerkanntes Nachschlagwerk hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte gilt das Buch von Jilch betreffend die "Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte", herausgegeben 1999, wo auf Seite 164 bei der Abgrenzung der Einkunftsart aus…
…7. Mai 2003 in Salzburg bezüglich der Erkenntnisse des VwGH 19.6.2002, 2000/15/0053 und VwGH 30.7.2002, 98/14/0203 verwiesen worden, aus dem zu entnehmen sei, dass erstmalig eine detaillierte Abgrenzung zwischen ärztlicher Tätigkeit und einer Krankenanstalt vorgenommen worden sei…
…hg. Rechtsprechung). Unter Umständen kann ein solcher Nachweis auch bloß für die über die Grundausstattung eines Haushaltes hinausgehenden Wirtschaftsgüter einer bestimmten Art möglich sein (vgl. Lenneis, Abgrenzung der Betriebsausgaben/Werbungskosten von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen gemäß § 20 EStG - Aufteilungsverbot, in GS-Quantschnigg, Wien 2010, 231…
…einer Einkunftsart stehen, hänge von den Gründen ab, aus denen der Steuerpflichtige die Reise (oder verschiedene Teile hievon) unternehme. Die Gründe bildeten das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen habe, die Reisekosten zu tragen. Die Gründe des Steuerpflichtigen für eine bestimmte Reise seien anhand der…
…Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Grundsätzlich können auch zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennende Rechtsgeschäfte und Rechtsbeziehungen wie etwa Werk- und Dienstverträge bestehen. Allerdings müssen diese rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen …
…Die Abzugsfähigkeit ergibt sich zum Einen aus der beruflichen Veranlassung. Sie ist dann anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufes, nämlich zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen im Rahmen der Einkunftsart gemacht werden (vgl…
…die Unbeachtlichkeit der Einkunftsart hat die Berufungswerberin selbst hingewiesen, wenn sie ausführt, die nicht dem BPG unterliegenden Einkünfte könnten solche aus Landwirtschaft, selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb sein. Für den Finanzsenat bleibt es schon aufgrund dieser Ausführungen der Berufungswerberin unerklärlich, warum die Kenntnis der Einkünfte aus…
…nahe legen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung nur angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in diesen Fällen ein Indiz zur Abgrenzung der betrieblichen bzw beruflichen von der privaten Veranlassung (VwGH 29. 11…
…f) Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nichtabzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Steuerpflichtigen. Dabei ist nach der Rechtsprechung des…
…eine Konkretisierung der Abgrenzungskriterien vorgenommen. In der Liebhabereiverordnung wird als gesetzliche Grundlage § 2 Abs 3 EStG angeführt. Danach unterliegen nur die im § 2 Abs 3 EStG taxativ aufgezählten Einkünfte der Einkommensteuer. Durch die taxative Aufzählung der Einkunftsarten bringt der Gesetzgeber die Abgrenzung der steuerlich beachtlichen…
…in den aktenkundigen Dienstplänen (für die Monate November und Dezember 2006) festgelegt ist auszugehen wäre. Was die Abgrenzung der in Rede stehenden Tätigkeiten anbelangt, wird an dieser Stelle auf die durchschlagende und unmissverständliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hingewiesen. So hat das Höchstgericht beispielsweise unter der Zl…
…dürfe die Veranlassung durch die Einkunftserzielung jedoch nur angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit biete in diesen Fällen das verlässliche Indiz zur Abgrenzung der betrieblichen bzw beruflichen von der privaten Veranlassung (VwGH 29.11…
…den gesetzlichen Bestimmungen noch der für den Berufungszeitraum maßgeblichen Pauschalierungsverordnung zu entnehmen. Betrachtet man nun § 21 EStG 1988, so fallen darunter nach Z. 1 Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Obstbau, ... sowie nach Z. 2 die Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben. Die Einkunftsart Land- und…
…Auch der Versuch des Berufungswerbers, eine Zeitschätzung nach Arbeitsstunden vorzunehmen, wobei er für die Arbeitstage zu Hause jeweils 10 Stunden ansetzt, für die auswärtigen Tage wesentlich weniger, vermag nicht zu überzeugen, ist doch eine exakte Abgrenzung der Arbeitsstunden wohl kaum möglich und führt ebenfalls zu…
…BGBl. Nr. 400/1988) sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen bei der sie erwachsen sind und sie müssen in einem unmittelbaren, ursächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit den betreffenden Einnahmen stehen. Gemäß § 16 Abs…
…32 EStG schaffe keine zusätzliche Einkunftsart sondern stelle klar, dass bestimmte Einkünfte wie Entschädigungen und Einkünfte aus ehemaligen Tätigkeiten und Rechtsverhältnissen auch zu den Einkünften iSd EStG gehören. Die im § 32 EStG angeführten Einkünfte seien der Einkunftsart zuzurechnen, mit der sie wirtschaftlich in Zusammenhang stünden…
…Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben…
…darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung im Gegensatz zur privaten Veranlassung (VwGH 27…
…0216). Sofern eine genau Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, hat sie im Schätzungsweg zu erfolgen (VwGH 29.6.1995, 93/15/0104). Im gegenständlichen Fall wurden vom Bw. keine Aufzeichnungen der einzelnen Gespräche in Bezug auf ihre berufliche oder private Veranlassung geführt…