…besteuert werde. Mit der Erfüllung dieser Vereinbarung seien sämtliche gegenseitige Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer bereinigt und verglichen. Die Abgangsentschädigung entspricht hierbei vom Betrag her das fünffache des Brutto-Aprilgehaltes 2009 (€ 3.650,00). Mit Schreiben vom 10. Mai…
…378 Abs.1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 1997, unbeschadet Artikel 215 ZK - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist. es…
…378 Abs.1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 1997, unbeschadet Artikel 215 ZK - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist. es…
…378 Abs.1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 1997, unbeschadet Artikel 215 ZK - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist. es…
…378 Abs.1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 1997, unbeschadet Artikel 215 ZK - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist. es…
…378 Abs.1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 1997, unbeschadet Artikel 215 ZK - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist. es…
…1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 1997, unbeschadet Artikel 215 ZK - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist. es sei denn…
…Unter Punkt 2 wurde vereinbart, dass G.M zusätzlich zu den ihm zustehenden gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Ansprüchen (wie etwa Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung) eine Abgangsentschädigung in der Höhe von 4 Monatsentgelten ausbezahlt erhält, zur Auszahlung fällig mit 31. Mai 2011. Laut Punkt 3 nimmt die X eine…
…378 Abs.1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 2001, unbeschadet Artikel 215 ZK - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist. es…
…hätten sich im Zuge der Gesellschaftsgründung bzw. Ausfinanzierung der Investition verpflichtet, allfällige künftige Abgänge bzw. Verluste auszugleichen. In der im Zuge der Berufungen vorgelegten Unterlage wird auf die Beschlüsse des T vom 28.4.2000 und des Gemeinderates der Gde. vom 30.11.2000 verwiesen.…
…Nr.4 und 5 der Versandanmeldung vorlegt, die Möglichkeit bei der Bestimmungsstelle eine Eingangsbescheinigung zu beantragen. Geht das Exemplar Nr.5 der Versandanmeldung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Annahme der Versandanmeldung bei den Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaates ein, so benachrichtigen diese den Hauptverpflichteten und fordern…
…Nr.4 und 5 der Versandanmeldung vorlegt, die Möglichkeit bei der Bestimmungsstelle eine Eingangsbescheinigung zu beantragen. Geht das Exemplar Nr.5 der Versandanmeldung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Annahme der Versandanmeldung bei den Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaates ein, so benachrichtigen diese den Hauptverpflichteten und fordern…
…Juli 1993) diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Art. 215 des ZK | - | als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört oder | - | als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle der Gemeinschaft gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist, es…
…Juli 1993) diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Art. 215 des ZK | - | als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört oder | - | als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle der Gemeinschaft gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist, es…
…angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 21. September 1995 festgesetzt. Da das Hauptzollamt Wien als Abgangsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist das den Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens bildende Exemplar 5 der oben genannten Versandanmeldung nicht erhielt, leitete es Ermittlungen ein…
…und auch der zugehörige Versandschein nicht vorgelegt worden sei, mithin über den Verbleib der Sendung nichts in Erfahrung gebracht werden konnte. Die Bf. legte in der Folge der Abgangsstelle sowie dem Hauptzollamt Wien Unterlagen vor, die belegen sollten, dass die Sendung in Irland verzollt wurde.…
…Im vorliegenden Fall bestand die Verpflichtung, dass das (dem Hauptverpflichteten von der Abgangszollstelle ausgehändigte) Versandbegleitdokument (Art.340b Z. 6 ZK-DVO) nach Überlassung der (in das Versandverfahren übergeführte) Ware diese bis zur Bestimmungszollstelle begleitet (Art.358 Abs.2 ZK-DVO). Das Zollamt Linz Wels hat…
…378 Abs.1 ZK-DVO in der Fassung vor 1. Juli 2001, unbeschadet Artikel 215 ZK - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle gehört, bei der ein Grenzübergangsschein abgegeben worden ist. es…
…ein Versandverfahren "T1" (=externes gemeinschaftliches Versandverfahren) über 1 Packstück Gasturbine mit 3.385,00 kg eröffnet. Da innerhalb der vorgesehenen Frist kein Erledigungsexemplar über die erfolgte Gestellung des Versandscheingutes bei der Abgangsstelle eintraf wurde mit Schreiben des Zollamtes Nickelsdorf vom 25. September 2001 die Bf…
…und dem muss (z.B. durch einen Gesellschafterzuschuss) gegengesteuert werden. Die Gesellschafter haften für Abgänge am Stammkapital und sind zum Rückersatz verpflichtet. Dadurch ergibt sich, dass in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der gegenständliche Zuschuss der Muttergesellschaft zuzurechnen ist." 3.2. Festsetzung Gesellschaftsteuer gegenüber A für…