…HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Johannes Barth und Dr. Reinhold Hauk als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen XY, wegen des Finanzvergehen(s) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten, eingelangt…
…Finanzamt ersucht die Forderung einzustellen. Mit Bescheid vom 22. April 2009 wies das Finanzamt die Berufung vom 29. Jänner 2009 gegen den Bescheid über Abgabe und Beiträge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vom 16. Jänner 2009 gemäß § 273 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) mit Berufungsvorentscheidung zurück…
…des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn HM, vertreten durch Herrn MP, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. August 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
…Finanzamt. Nach der Betriebsprüfung 1995 - 1998 sei die Überprüfung der Lohnabgaben ab 1997 bis 2001 erfolgt. Besonders hier könne ihm der Vorwurf der VORSÄTZLICHEN Abgabenhinterziehung nicht gemacht werden, da von ihm als Geschäftsführer die Kanzlei B-GmbH mit den Lohnabrechnungen beauftragt worden sei. Zuletzt sei…
…zwischen Prüfungsabschluss und Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ergebe, der als unzureichende Rechtssicherheit für den Bf. zu bezeichnen sei. Der Bescheid enthalte zudem keine Begründung hinsichtlich der Verdachtsmomente in Richtung einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung nach § 33 FinStrG. Im Untersuchungsverfahren sei dem Bf. nach § 115 FinStrG Gelegenheit zu geben…
…für das Jahr 2000 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Höhe der Abgabe beträgt: Euro 377.195,12 (ATS 5.190.318,00). Entscheidungsgründe Der Gegenstand des Unternehmens der Berufungswerberin (Bw.) ist…
…der Ansicht des Finanzamtes bedeuten. Hingegen könne eine gegenteilige Steuererklärung verdeckte Gewinnausschüttungen in Millionenhöhe zur Folge haben. Die Abgabe der Steuererklärungen sei daher unzumutbar. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 1996 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Mit Schriftsatz vom 21. März 1996 (eingelangt…
…der Ansicht des Finanzamtes bedeuten. Hingegen könne eine gegenteilige Steuererklärung verdeckte Gewinnausschüttungen in Millionenhöhe zur Folge haben. Die Abgabe der Steuererklärungen sei daher unzumutbar. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 1996 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Mit Schriftsatz vom 21. März 1996 (eingelangt…
…der Ansicht des Finanzamtes bedeuten. Hingegen könne eine gegenteilige Steuererklärung verdeckte Gewinnausschüttungen in Millionenhöhe zur Folge haben. Die Abgabe der Steuererklärungen sei daher unzumutbar. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 1996 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Mit Schriftsatz vom 21. März 1996 (eingelangt…
…der Ansicht des Finanzamtes bedeuten. Hingegen könne eine gegenteilige Steuererklärung verdeckte Gewinnausschüttungen in Millionenhöhe zur Folge haben. Die Abgabe der Steuererklärungen sei daher unzumutbar. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 1996 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Mit Schriftsatz vom 21. März 1996 (eingelangt…
…Erbübereinkommen habe MS den unbeweglichen Nachlass allein erhalten. Dieser Teil der Erbmasse sei dem Bw. daher falsch zugeordnet worden. Am 17.12.2001 erging seitens des Finanzamtes die abweisliche Berufungsvorentscheidung. Am 28.12.2001 wurde der Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz eingebracht…
…April 2011, Zl. 111, betreffend Abgabenerhöhung entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung), wird dahingehend abgeändert, dass der Bescheid des Zollamtes X. vom 23. März 2011, Zahl: 222, soweit er die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) betrifft, aufgehoben wird. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…
…April 2011, Zl. 111, betreffend Abgabenerhöhung entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung), wird dahingehend abgeändert, dass der Bescheid des Zollamtes X. vom 23. März 2011, Zahl: 222, soweit er die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) betrifft, aufgehoben wird. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…
…Jänner 2011, Zl. 111, betreffend die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung), wird dahingehend abgeändert, dass der Bescheid des Zollamtes X. vom 30. Dezember 2010, Zahl: 222, soweit er die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) betrifft, aufgehoben wird. Entscheidungsgründe…
…Entsteht außer den Fällen des Abs. 2 eine Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK oder ist eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem…
…Entsteht außer den Fällen des Abs. 2 eine Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK oder ist eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem…
…30. Dezember 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 10. November 2011, Zl. 520000/04755/11, betreffend Abgabenerhöhung, nach der am 18. Juni 2012 in 4020 Linz, Bahnhofplatz 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Spruch der Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 10. November…
…ZK-DVO und eine Abgabenerhöhung (1ZN) gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von EUR 37.145,98 festgesetzt. Nachdem gegen den genannten Bescheid mit Schreiben vom 10. Oktober 2011 form- und fristgerecht Berufung erhoben worden ist, wurden die Abgaben mit Berufungsvorentscheidung vom 25…
…| Körperschaftsteuer: | 1.100.340,00 | 109.860,00 | 1.245.870,00 | Gewerbesteuer: | 560.508,00 | 97.747,00 | 728.509,00 Gegen die im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung erlassenen vorstehenden Bescheide wurde mit Eingabe vom 10…
…§ 2 Abs. 1 ZollR-DG und gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung im Betrag von S 26.620.- vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Bf. habe es als Hauptverpflichtete im Versandverfahren unterlassen, die unter Versandscheinnummer T-1 81100001120424 vom Zollamt Budaörs in…