…Abbruch der Lehrausbildung wird im Vorlageantrag wörtlich Folgendes angegeben: "Durch die Geburt ihres Kindes war jedoch die Wiederaufnahme der Ausbildung nach Ende des Mutterschutzes nicht möglich, da sie meist bis 22.00 Uhr und ab ihrem 18. Lebensjahr bis zu einem späteren Zeitpunkt in der…
…2001 wurde der Sohn des Bw. in der vierten Fachklasse in allen sieben Pflichtgegenständen nicht beurteilt und hat somit die im strittigen Zeitraum besuchte Fachklasse gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes nicht erfolgreich abgeschlossen und die Lehrabschlussprüfung hatte er zweieinhalb Jahre nach dem Abbruch der Lehrausbildung noch…
…ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg muss vorliegen. Die bloße Aufrechterhaltung des Wunsches, die Berufsausbildung fortzusetzen, ist nicht geeignet, eine Berufsausbildung anzunehmen. Nach dem Abbruch der Lehre besuchte der Sohn der Bw. berechtigterweise (gem. § 21 Abs. 2 Schulpflichtgesetz) weiterhin - und zwar im Schuljahr…
…nach ihrem Abbruch nicht wieder aufgenommen wurde, sondern (eineinhalb Jahre später) eine andere Berufsausbildung (Lehre) aufgenommen wurde. Diese im September 2002 begonnene Lehrausbildung wurde im Februar 2003 ebenfalls wieder abgebrochen und nicht wieder aufgenommen. Für den Zeitraum der Lehrausbildung (bis zu deren Abbruch im Februar…
…der Ausbildung durch Auflösung des Lehrverhältnisses weg, kann folgerichtig keine volle oder überwiegende Zeit mehr gebunden sein (vgl dazu zB UFS 14.3.2011, RV/0363-L/09). Im Übrigen ist festzustellen, dass die Berufungswerberin ab Mai (bis Oktober) 2011 eine, nicht mit der Lehrausbildung…
…gehört regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen und zielstrebigen Bemühung um diese Qualifikation. Ihren Abschluss findet eine Berufsausbildung jedenfalls mit dem Beginn der Ausübung eines bestimmten Berufes (siehe VwGH, 18.11.1987, 87/13/0135). Es besteht kein Zweifel, dass insbesondere die Lehrausbildung in einem…
…Tochter in einem Dienstverhältnis und nicht in Berufsausbildung gestanden. Im Juli 2011 sei dann die Lehrabschlussprüfung abgelegt worden. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde außer Streit gestellt, dass die Tochter ihre praktische Lehrausbildung vorzeitig abgebrochen habe, sie habe jedoch die Berufsschule weiterhin besucht und…
…im bekämpften Bescheid und den jeweiligen Vorbringen der Bw. Der von der Tochter im Mai 2007 begonnene Lehrberuf als "Einzelhandelskauffrau- Schwerpunkt Lebensmittelhandel" stellt unstrittig eine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b) FLAG dar. Eine solche Lehrausbildung erfolgt in Form einer zeitlich überwiegenden…
…Zweifel, dass insbesondere die Lehrausbildung in einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis eine Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 darstellt. Diese Lehrausbildung steht auf zwei Säulen: zum einen die praktische Ausbildung im Betrieb (in der Regel 75 bis 80 % der Lehre), und…
…Lehrverhältnis vorzeitig beendet. Mit dem Abbruch der Lehre stand der Sohn der Bw. nicht mehr in Berufsausbildung; damit lag eine wesentliche Voraussetzung für den Beihilfenbezug im Streitzeitraum nicht mehr vor. Aber auch der nachfolgende Tatbestand räumt einen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht ein: In § 2 Abs…
…ihre weitere Berufslaufbahn unumgänglich wäre. Die Lehre als Großhandelskauffrau eröffne der Tochter ein zweites berufliches Standbein. Nach unfreiwilligem Abbruch ihrer Lehre im Beruf Buch- und Medienwirtschaft am 12.11.2009 habe ihre Tochter das erste Lehrjahr an der Berufsschule Ort3 absolviert. Trotz intensiver Bemühungen hätte…
…dass der in Rede stehende Lehrabschlussprüfungskurs aus drei Modulen bestehe, die grundsätzlich eine Einheit bilden. Es handle sich dabei um eine Lehrausbildung im zweiten Bildungsweg. Bei entsprechend langer Praxiszeit oder nach Abbruch einer mindestens 1,5 Jahre dauernden Lehre hat auch die Möglichkeit bestanden direkt…
…starken Schüchternheit sehr eingeschränkt sei, die Sonderschule besucht habe und keine Lehrausbildung machen konnte. Trotz der diagnostizierten Einschränkung von nur 30% sei die Tochter den Anforderungen in der freien Wirtschaft nicht gewachsen und sei daher in einer geschützten Werrkstätte beschäftigt. Es seien bereits viele Versuche…
…Damit befindet sich der Sohn der Bw. ab März 2010 in einer den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelnden Berufsausbildung. Für die übrigen Monate ist zunächst festzuhalten, dass keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Sohn der Bw. nach Abbruch der Schulausbildung im Juni 2009 in den Monaten…
…2 zweiter Satz FLAG 1967 erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Rechtlich folgt daraus: Es besteht kein Zweifel, dass insbesondere die Lehrausbildung in einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG…
…Sohn der Bw. laut Lehrvertrag angestrebte Beruf (T.) stellt zweifellos eine Ausbildung in einem Lehrberuf nach § 5 Berufsausbildungsgesetz (BAG) BGBl. Nr. 142/1969, idF BGBl. 67/1997 und damit eine Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 dar. Diese Lehrausbildung erfolgt…
…2009 -16.6.2009. Der Abbruch des Studiums ist daher mit 16. Juni 2009 deklariert. Die genannten Fakten lassen in freier Beurteilung eine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes nicht zu. Dem Berufungsbegehren kann deshalb nicht entsprochen werden." Der Rechtsanwalt des Bw. brachte fristgerecht einen Vorlageantrag…
…erwiesen, dass die Geburt des Kindes lediglich zu einer nicht beihilfenschädlichen Unterbrechung geführt hat. Da mit dem Besuch der Berufsschule noch konkrete Ausbildungsmaßnahmen gesetzt wurden, lag bis zum Ende dieser Schulzeit eine Berufsausbildung vor und war die Familienbeihilfe für diese Zeit noch zu gewähren. Linz…
…zu Unrecht bezogenen Kinder-absetzbetrag. Im gegenständlichen Fall absolvierte die Tochter der Bw. eine Lehrausbildung zur "Bürokauffrau", wobei laut vorgelegter Kopie des Lehrvertrages die Lehrzeit für den Zeitraum vom 18. November 2009 bis 18. Dezember 2011 vorgesehen war. Unbestritten ist, dass die Tochter der Bw…
…Zeitraum 1. August 2011 bis 31. Oktober 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog für ihre Tochter C., geb. 1991, bis Oktober 2011 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Die Tochter der Bw. begann am 1. September…