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UFSW RV/0414-W/05Abänderung eines Bescheides gem. § 295a BAO bei Rückzahlung geleisteter Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2006

…des § 295a BAOzu werten, zumal sich dessen Rückwirkung (abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches) aus der Abgabenvorschrift § 18 EStG 1988 ergibt. Aus diesem Grunde kann an der Abänderung der Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1989, 1990, 1991 und…

UFSW RV/1779-W/02Keine Abänderung eines Bescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO, wenn der Grundlagenbescheid nicht rechtwirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.06.2004

…werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Die Anwendung des § 295 Abs 1 BAO setzt die Bindung eines nachfolgenden Bescheides an einen vorangehenden bzw. die Wirksamkeit des Grundlagenbescheides gegenüber dem Adressaten des abgeleiteten Bescheides voraus. Bestehen…

UFSW RV/0605-W/11Abweisung eines Antrages auf Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2011

…könne ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis einträte, welches abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe. Nach Ritz, BAO3, § 295a Tz 44, sei für die Abänderung stets die…

UFSG RV/0084-G/12Antrag auf Abänderung eines Bescheides gemäß § 295a BAO Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2013

…Wiederaufnahme des Verfahrens und stellte den Antrag, "die zu Unrecht vorgeschriebene Arbeitnehmerveranlagung aus dem Rechtsstand zu entfernen." Mit Bescheid des Finanzamtes vom 28. Februar 2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO sei nur dann…

UFSG RV/0257-G/11Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung Antrag auf Abänderung eines Bescheides gemäß § 295a BAO Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…zurückgezogen werde. Das Finanzamt erließ daraufhin am 7. Jänner 2011 einen "Bescheid 2005" und führte spruchgemäß aus: "Ihr Antrag gemäß § 295a BAO vom 27.12.2010 auf Änderung des Einkommensteuerbescheides 2005 vom 25.1.2007 wird abgewiesen." Begründend wurde darauf hingewiesen, dass die Anträge gem…

UFSL RV/0055-L/12Unrichtigkeit eines Bescheides als Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2012

…Spruch des Bescheides führe. § 299 Abs. 1 BAO fordere, dass auf Basis des von der Behörde festgestellten Sachverhaltes der Spruch des aufzuhebenden Bescheides mit Gewissheit unrichtig sei. Der alleinige Umstand der Weigerung der Auskunft stelle jedenfalls noch keinen Verfahrenstitel zur Aufhebung oder Abänderung eines Veranlagungsbescheides…

UFSG RV/0545-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2012

…Veranlassung erkannt werden, eine rechtmäßig vorgenommene Besteuerung wiederum rückgängig zu machen. Mit weiterem Bescheid des Finanzamtes vom 25.5.2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO vom 22.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO…

UFSG RV/0621-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen stellen keine Wiederaufnahmegründe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2012

…Veranlassung erkannt werden, eine rechtmäßig vorgenommene Besteuerung wiederum rückgängig zu machen. Mit weiterem Bescheid des Finanzamtes vom 27.5.2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO vom 28.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO…

UFSG RV/0613-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…Veranlassung erkannt werden, eine rechtmäßig vorgenommene Besteuerung wiederum rückgängig zu machen. Mit weiterem Bescheid des Finanzamtes vom 27.5.2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO vom 28.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO…

UFSG RV/0606-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2012

…Veranlassung erkannt werden, eine rechtmäßig vorgenommene Besteuerung wiederum rückgängig zu machen. Mit weiterem Bescheid des Finanzamtes vom 7.7.2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO vom 23.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO…

UFSG RV/0598-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2012

…Veranlassung erkannt werden, eine rechtmäßig vorgenommene Besteuerung wiederum rückgängig zu machen. Mit weiterem Bescheid des Finanzamtes vom 27.5.2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO vom 27.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO…

UFSG RV/0574-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…Veranlassung erkannt werden, eine rechtmäßig vorgenommene Besteuerung wiederum rückgängig zu machen. Mit weiterem Bescheid des Finanzamtes vom 27.5.2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO vom 22.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO…

UFSI RV/0402-I/08Die Begründung eines Bescheides darf nur bei Zweifel über den Spruch zu dessen Deutung herangezogen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013

…die Unrichtigkeit des Bescheidspruches geschlossen werden; die Abänderung eines fehlerhaften Bescheidspruches unter Heranziehung der Bescheidbegründung würde aber die Grenzen der zulässigen Bescheidauslegung übersteigen (VwGH 20.2.2008, 2006/15/0026). Daher besteht nach Auffassung des Referenten auch keine Berechtigung der Rechtsmittelbehörde die Bescheide als solche…

UFSG RV/0539-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…ersichtlich. Aber auch Anträge des Berufungswerbers auf Abänderung eines Bescheides gemäß § 295a BAO und auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 BAO konnten dem vom Finanzamt vorgelegten Berufungsakt nicht entnommen werden. Gemäß § 273 Abs. 1 lit a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen…

UFSL RV/0705-L/04Keine Änderung eines abgeleiteten Bescheides bei Fehlen eines Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006

…8. Jänner 2004 handelt es sich um eine Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO. Die Einkommensteuerbemessungsgrundlage wurde um Sonstige Einkünfte in Höhe von 982.600,00 S erhöht. Begründet wurde die Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO mit bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes XY vom 18…

UFSW RV/1164-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…sondern erfolgreich gewesen. Eine nunmehrige Änderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO ist daher auch deshalb unzulässig, weil zwischen der Erlassung des Einkommensteuerbescheides, datiert mit 13. Mai 1997, und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Auf Grund…

UFSW RV/2209-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…sondern erfolgreich gewesen. Eine nunmehrige Änderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO ist daher auch deshalb unzulässig, weil zwischen der Erlassung des Einkommensteuerbescheides, datiert mit 22. Jänner 1999, und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Auf Grund…

UFSW RV/0919-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2009

…sondern erfolgreich gewesen. Eine nunmehrige Änderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO ist daher auch deshalb unzulässig, weil zwischen der Erlassung des Einkommensteuerbescheides, datiert mit 23. Mai 1997, und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Auf Grund…

UFSW RV/2207-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2009

…der angefochtene Bescheid mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei. In weiterer Folge sei auf Grund des oben erwähnten Nichtbescheides der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid 1989 gemäß § 295 BAO durch den Einkommensteuerbescheid 1989 vom 11. April 1997 ersetzt worden. Diese auf Basis eines Nichtbescheides erfolgte Abänderung entspreche…

UFSW RV/1572-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…sondern erfolgreich gewesen. Eine nunmehrige Änderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO ist daher auch deshalb unzulässig, weil zwischen der Erlassung des Einkommensteuerbescheides, datiert mit 6. November 1997, und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Auf Grund…