…Vorjahreseinkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteiles und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten € 55.000,-- nicht übersteige. Das zu versteuernde Einkommen 2010 habe diesen Betrag überschritten, die Aufhebung des Bescheides (und Rückforderung) des Mehrkindzuschlages erfolge daher zu Recht. Da…
…bis dato gemeinsamen Wohnsitz in R. Das gemeinsame Einkommen i.H.v. 63.793,11 € überschreitet die Höchstbemessungsgrundlage zur Sozialversicherung von 55.000 €. Dieser Sachverhalt gründet sich auf die im Akt befindlichen Unterlagen. Dieser Sachverhalt war rechtlich folgendermaßen zu würdigen: Gemäß § 299 Abs…
…nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten 55 000 € nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das…
…vereinbarten Gesamtkaufpreis von 125.000 € sei das Inventar mit einem Betrag von 15.000 € enthalten. Bei der Ermittlung der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung sei dieser Betrag vom Gesamtkaufpreis abzuziehen. Für den Hälfteerwerb des Bw. ergebe sich eine Gegenleistung von 55.000 € und die festzusetzende…
…vereinbarten Gesamtkaufpreis von 125.000 € sei das Inventar mit einem Betrag von 15.000 € enthalten. Bei der Ermittlung der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung sei dieser Betrag vom Gesamtkaufpreis abzuziehen. Für den Hälfteerwerb der Bw. ergebe sich eine Gegenleistung von 55.000 € und die festzusetzende…
…als Geschäftsführer die von ihm vertretene A. Gesellschaften wissentlich unter Ausnützung der ihm übertragenen Vertretungsmacht schädigte, erzielte er zu Beginn seiner Geschäftsführertätigkeit im Jahr 1974 bereits ein Monatseinkommen von S 55.000,-- brutto; zuletzt ein solches von S 172.000,-- (€ 12.500,--), 14mal jährlich…
…Polizei anzuzeigen. Daraufhin brachte S. dem DG 5 einen Betrag von € 55.000,--. Den Rest des aushaftenden Darlehens von 150.000,-- € (48.000,-- € Kapital abzüglich geleistete Zinsen) zahlte S. aber nicht mehr zurück. DG 6: Im Jahr 2003 ersuchte S. den DG…
…Ich erkläre, dass ich 2010 mehr als 6 Monate in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft gelebt habe und das gemeinsame Einkommen 55.000 € nicht überstiegen hat." Beide Erklärungen wurden von der Bw. mit "JA" bestätigt. Unabhängig davon, dass bereits aus der von der…
…mehreren Firmen eingeholten Kostenvoranschläge "für die Sanierung des Daches" lagen zwischen 55.000 € und 36.000 €. Mit der Sanierung sei die Fa. HD, Zimmerei und Altbausanierung beauftragt worden. Für die Dachsanierung habe er von der Landesregierung einen Betrag von 7.350 € erhalten…
…nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten 55 000 € nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das…
…gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO in Höhe 60,14 € und 1.100 € wegen nicht fristgerechter Entrichtung des Dienstgeberbeitrages 10/2008 (3.006,87 €) bis 17. 11. 2008 und der Körperschaftsteuer 10-12/2008 (55.000 €) bis 24. 11. 2008…
…25.000,00 € 20%iger Umsatz und 55.000,00 € 10%iger Umsatz) ein Rohertrag von 2.000,00 € - 2.500,00 € + 2.220,00 € bis 2.750,00 € also 4.500,00 € bis 5.250 € und…
…dann extra dort abgeholt werden müssen. Keinesfalls glaubwürdig sei, dass das 55.000,- € teure Fahrzeug von Bauarbeitern der deutschen Unternehmen für betriebliche Fahrten genutzt würde. Im Akt des Finanzamtes findet sich auch eine Niederschrift vom 24. April 2007, die mit JCals Geschäftsführer der GmbH…
…64,63 % geschätzt." Die von der Berufungswerberin zum Normalsteuersatz erklärten Umsätze der Monate Februar bis Juni 2008 seien nach Ansicht des Prüfers daher um einen Nettobetrag von 55.000 € zu erhöhen (Punkt 2 der Beilage zum Prüfungsbericht). Weiters werde von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen…
…Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs.1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten "55.000 €" nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im…
…4 LVO widerlegt werden kann. Nach dem Akteninhalt bzw. der vom Berufungswerber vorgelegten Prognoserechnung hätte die streitgegenständliche Vermietung der Wohnung innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren einen Einnahmenüberschuss von rund 55.000 € ergeben, sodass grundsätzlich trotz Auftretens von Werbungskostenüberschüssen vom Vorliegen einer steuerlich beachtlichen…
…€ 42.919,98) - weggefallen, da die Renovierungsarbeiten (1990 und 1991 - Böden, Heizung, Kücheneinrichtung etc.) auf zehn Jahre abgeschrieben" worden seien. Auch bei der Annahme, für die Zukunft seien Ersatzinvestitionen notwendig, bleibe noch immer ein Entfall von jährlichen Werbungskosten von rund S 55.000 (€…
…fehlt eine Erläuterung dahingehend, weshalb die Summe der Angebote zuzügl der angesetzten Zuschläge auf 5 Jahre verteilt wurde. Nach Ansicht des FA handelt es sich bei den Maßnahmen teilweise (ungefähr EUR 55.000,-/entspricht rd. 47 % d Nettoschätzkosten ohne Zuschläge) um Instandsetzungen (Fensterbauer, Zimmerer/Dachhinterlüftung)…
…nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten 55.000 € nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das…
…den B mit Abtretungsvertrag vom 30.12. 2003 entgeltlich (55.000,00 €) von seinem Bruder c erworben hat und die Verteilung dieser Anschaffungskosten auf die Wirtschaftsgüter des Betriebes samt entsprechender Abschreibung für die Jahre 2004 bis 2008 einfordert, war ihrem Begehren Rechnung zu tragen…