… 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Ad 1. Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen vom…
…ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen…
… 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. § 205 BAO gilt somit nur für Differenzbeträge an…
…BGBl. I Nr. 71/2003) in Kraft gesetzt. Die ab 21. August 2003 gültige verfahrensrechtliche Nichtfestsetzungsregel lautet: Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Dies gilt für Abgaben, deren Selbstberechnung nach Abgabenvorschriften angeordnet oder gestattet ist, mit der Maßgabe, dass…
…102,65 Euro Für das Jahr 2008 erklärte er Einnahmen von 15.050,00 und Ausgaben von 5.067,02 Euro, somit einen Gewinn von 9.982,98 Euro. Die Ausgaben waren wie folgt: Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten: 1.437,50 Euro …
…Bw. angezogene "Europäische Sozialcharta" von Österreich wohl unterzeichnet und ratifiziert worden ist, allerdings steht diese weder im Verfassungsrang noch ist sie unmittelbar anwendbar. Diese wurde nämlich einem Erfüllungsvorbehalt unterworfen, sodass die Durchführung des Staatsvertrages der innerstaatlichen Gesetzgebung vorbehalten bleibt ("spezielle Transformation", vgl. Art. 50 Abs…
…der Höhe von 3.756,50 Euro, wobei er Einnahmen in Höhe von 4.500,00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 743,50 Euro erklärte. Die Aufwendungen setzen sich lediglich zusammen aus 60,00 Euro Grundumlage Wirtschaftskammer und 683,50 Euro Sozialversicherung. Die Erhebungen…
…gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf…
…ursprünglichen Vereinbarung letztlich 50 % der Förderung einbehielt, ändert an dieser Beurteilung nichts. Nach vollständiger Refinanzierung der Anlage über die Energiebezugskosten (wörtlich nach der letzten Refinanzierungszahlung), voraussichtlich nach rund 10 Jahren, endete die Laufzeit der Energieliefervereinbarung und sollte die Anlage um 1 Euro in das Eigentum…
…NOVA 2/2007). Der Säumniszuschlag war daher ausgehend von der nunmehr festgesetzten Betrag der Normverbrauchsabgabe 2/2007 in Höhe von 14.174,64 mit 2%, das sind 283,50 Euro, herabzusetzten. Die Abgabenbehörde hat zwar im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis…
…des § 135 BAO Verspätungszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festzusetzen sind und da diese im gegenständlichen Fall in den Monaten Jänner bis Mai 2010 jeweils den Betrag von 50 Euro unterschritten, erfolgt deren Festsetzung im vorliegenden Fall nicht. Da die Bw…
…Höhe von 502,98 und 1.551,36 Euro, im Jahr 2004 wurde ein Zuschuss in Höhe von 551,46 und 1.666,50 Euro und im Jahr 2005 wurde ein Zuschuss in Höhe von € 1.254,42 Euro bezogen. Das Finanzamt forderte mit…
…das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 gilt für Unterhaltsleistungen Folgendes: Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für…
…den Zeitraum vom 1. August 2012 bis 31. Dezember 2012 ausgezahlten Familienbeihilfe und der entsprechenden Kinderabsetzbeträge (Gesamtrückforderungsbetrag 1.010,50 Euro), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Nach den Ausführungen des Finanzamtes im Vorlagebericht war ihm bekannt gegeben worden, dass sich das im…
…2012: | 3.655,50 Euro | Kinderabsetzbetrag für November 2008 bis Jänner 2009, Mai 2009 bis Juli 2009, Dezember 2009 bis Jänner 2010 und August 2011 bis Oktober 2012: | 1.328,20 Euro | Rückforderungsbetrag gesamt: | 4.983,80 Euro Entscheidungsgründe Mit…
…50 nach. Der Spruch des Festsetzungsbescheides lautet: "Bescheid über die Festsetzung folgender Prämie für das Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr 2004 Investitionszuwachsprämie gem. § 108e EStG 1988 Die Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 wird festgesetzt mit 1.497,43 Euro Für den Zeitraum bereits gebucht 11.538,93 Euro…
…gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Absetzbetrag von 38,20 Euro monatlich zu. Im gegenständlichen Fall war strittig, ob dem…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im Jahr 2009 hielt der Berufungswerber (Bw.) 50% der Anteile an der C-GmbH mit einer Stammeinlage von Euro 17.500,00. Die weiteren 50% befanden sich im Eigentum der Frau R.. Mit Schreiben vom 9…
…unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist nach eigenen Angaben Sales Manager und Veranstaltungs - Organisator. In seiner Einkommensteuererklärung 2009 beantragte er die Berücksichtigung von Reisekosten in Höhe von 2.491,50 Euro und Arbeitsmittel von 166,90 Euro. Im Zuge einer Nachbescheidkontrolle wurde der Bw. eingeladen…
…50 Euro (2008) mit der Begründung geltend, er müsse für die Teilnehmer seiner Lehrgänge, die vielfach aus dem Ausland kommen, jederzeit erreichbar sein. Weiters machte er Fahrtkosten für Fahrten von seinem Zweitwohnsitz zu dem rund 150 km entfernten Lehrveranstaltungsort in Höhe von 456,00 Euro…