… 295 Abs. 1 BAO nicht gegeben. Der belangten Behörde kann daher schon deswegen nicht entgegengetreten werden, wenn sie dem Antrag des Beschwerdeführers auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO keine Folge gegeben hat." Im Hinblick auf diese wohl eindeutige höchstgerichtliche Rechtsprechung in dem dem…
…wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne…
…des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Das FA wies den Wiederaufnahmeantrag mit Bescheid vom 30. Juli 2008 zurück und führte begründend aus, dass der Antrag nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Die Wiederaufnahme nach § 303 Abs 1 lit b BAO sei…
…2 lit. a Z 1 BAO schon früher entstanden ist, oder wenn die Abgabepflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht. Dies bedeutet: Bei der veranlagten Einkommensteuer für die Jahre 1989 und 1990 ist mit Ablauf der Jahre 1999 und…
…Abs. 2 lit. a Z 1 BAO schon früher entstanden ist, oder wenn die Abgabepflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht. Bei der veranlagten Einkommensteuer für das Jahr 1989 ist mit Ablauf des Jahres 1999 die absolute Verjährung eingetreten…
…Abs. 2 lit. a Z 1 BAO schon früher entstanden ist, oder wenn die Abgabepflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht. Bei der veranlagten Einkommensteuer für das Jahr 1989 ist mit Ablauf des Jahres 1999 die absolute Verjährung eingetreten…
…Abs. 2 lit. a Z 1 BAO schon früher entstanden ist, oder wenn die Abgabepflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht. Bei der veranlagten Einkommensteuer für das Jahr 1989 ist mit Ablauf des Jahres 1999 die absolute Verjährung eingetreten…
…Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 30. Juni 2008 - über andere Anbringen abzusprechen. Ob nun allfällige im Feststellungsverfahren eingebrachte Anträge und/oder Rechtsmittel zu einer Abgabenfestsetzung trotz Eintritt der Verjährung etwa im Rahmen des § 295…
…Abs. 2 lit. a Z 1 BAO schon früher entstanden ist, oder wenn die Abgabepflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht. Bei der veranlagten Einkommensteuer für des Jahres 1989 ist mit Ablauf des Jahres 1999 die absolute Verjährung eingetreten…
…Finanzamtes G.1 vom 12. Juli 2000 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 1995 mit folgender Zustellverfügung versehen war: "XYZ. GMBH & Stille Adr.2" Dazu führte der Unabhängige Finanzsenat aus: "Der Zustellverfügung des erstinstanzlilchen Bescheides haften folgende Mängel an: 1. Als eine nach…
…2000 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 1995 mit folgender Zustellverfügung versehen war: "XYZ. GMBH & Stille Adr.2" Dazu führte der Unabhängige Finanzsenat aus: "Der Zustellverfügung des erstinstanzlilchen Bescheides haften folgende Mängel an: 1. Als eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person kam die…
…soweit nicht der Abgabenanspruch nach § 4 Abs 2 lit a Z 1 BAO schon früher entstanden ist, oder wenn die Abgabepflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht. Bei der veranlagten Einkommensteuer für das Jahr 1989 ist mit Ablauf des…
…war. Der Wiederaufnahmeantrag wurde vom Finanzamt deshalb auch aus diesem Blickwinkel zu Recht zurückgewiesen. Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die Fristen des § 304 BAO § 303 Abs. 1 und 2 BAO lauten: (1) Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist stattzugeben, wenn…
…gemäß § 188 BAO für 1995 mit folgender Zustellverfügung versehen war: "M. GMBH & Stille X-Gasse 1190 Wien" Dazu führte der Unabhängige Finanzsenat aus: "Der Zustellverfügung des erstinstanzlichen Bescheides hafteten folgende Mängel an: 1. Als eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person kam die Komplementärin M. GmbH…
…Bescheid vom 28. Mai 2004 wies das Finanzamt den Wiederaufnahmsantrag vom 26. Februar 2004 mit folgender Begründung zurück: "Gemäß § 303 Abs. 2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Abs. 1 binnen einer Frist von drei Monaten vom Zeitpunkt an, in dem der…
…Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind; d) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit.b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Entspricht der Wiederaufnahmsantrag nicht diesen Erfordernissen, hat…
…dort angeführte Berufung bzw. der Antrag fristgerecht eingebracht worden ist, wobei bezüglich eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Rechtzeitigkeit auf die Bestimmung des § 304 BAO verwiesen wird. Dass allerdings der berufungsgegenständliche Wiederaufnahmsantrag vom 11. August 2008 nicht rechtzeitig im Sinne des § 304 BAO…
…dort angeführte Berufung bzw. der Antrag fristgerecht eingebracht worden ist, wobei bezüglich eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Rechtzeitigkeit auf die Bestimmung des § 304 BAO verwiesen wird. Dass allerdings der berufungsgegenständliche Wiederaufnahmsantrag vom 11. August 2008 nicht rechtzeitig im Sinne des § 304 BAO…
…die Zulässigkeit oder Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme abgesprochen worden (ein solcher Wiederaufnahmsantrag vom 28. März 2003 liege nicht vor), sondern ausschließlich über die Rechtzeitigkeit einer Berufung vom 28. März 2003. Die Ausführungen zum Thema Wiederaufnahme gingen daher ins Leere. Die Rechtzeitigkeit der Berufung vom…
…Wiederaufnahmeantrages innerhalb der gesetzlichen Fist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der nachweislichen Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes unter Beweis zu stellen. Als neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel im Sinne von § 303 Abs. 1 lit. b BAO wird im Mängelbehebungsantrag neuerlich die Behauptung vorgebracht, statt dem jeweils einem…