…Dazu gehören die Kosten, die der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss, die darauf entfallenden Betriebskosten sowie die Kosten der erforderlichen Einrichtungsgegenstände. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Als unvermeidbarer Wohnaufwand wird in Anlehnung an…
…für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort auch dann nicht zu kürzen, wenn der Bw. diese Wohnung mit seiner Familie bewohnt. Die für den Forschungsaufenthalt in den USA geltend gemachten Werbungskosten sind daher nur um die Reisekosten der Familienangehörigen des Bw. in Höhe von 1.524…
…1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20 Abs. 1 EStG 1988 wird man dabei diejenigen Kosten zu…
…1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Berufungswerbers im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Berufungswerber in Relation zu einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20 Abs. 1 EStG 1988 wird man dabei diejenigen Kosten…
…monatlich 1.620,- € (Mietwohnung) erwachsen. Ab diesem Zeitpunkt sind folglich auch entsprechende Kosten zu berücksichtigen. Wie oben bereits erwähnt, sind allerdings nur Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Dienstort zu berücksichtigen (je nach örtlichen Gegebenheiten maximal € 2.200,- monatlich als aliquote Kosten für…
…unmöglich. In seiner Stellungnahme vom 1. August 2011 blieb das Finanzamt bei seiner Ansicht. Nach allgemeiner Auffassung werde mit einer durchschnittlich ausgestatteten Wohnung von 55 bis 60 m² mit einem ortsüblichen Durchschnittsmietzins jedenfalls das Wohnbedürfnis einer einzelnen Person an ihrem Beschäftigungsort zweckentsprechend erfüllt. Der Bw…
…Prüfung dahingehend vorzunehmen, welche Kosten zu berücksichtigen sind. Als Werbungskosten kommen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Dienstort sowie Kosten für Familienheimfahrten in Betracht. Bei den Familienheimfahrten ist auf die durch § 20 Abs. 1 Z 1 lit. e EStG 1988…
…Unabhängigen Finanzsenates (Vorhalt vom 1. September 2011) sowie des Bw (Schreiben vom 7. September 2011) zur Stellungnahme übermittelt. Mit E-Mail vom 12. September 2011 wurde vom zuständigen Bearbeiter des Finanzamtes mitgeteilt, dass der Abzugsfähigkeit für Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung mit 74,6 m2…
…1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20 Abs. 1 EStG 1988 wird man dabei diejenigen Kosten zu…
…Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss (vgl. VwGH vom 20.12.2000, 97/13/0111, in der ausgesprochen wurde, dass nur jene Kosten abziehbar seien, die die Person des Bw. betreffen). Darüber hinausgehende Wohnkosten sind gem. § 20 Abs. 1 EStG 1988…
…Dazu gehören die Kosten, die der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss, die darauf entfallenden Betriebskosten sowie die Kosten der erforderlichen Einrichtungsgegenstände. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Als unvermeidbarer Wohnaufwand wird in Anlehnung an…
…Dazu gehören die Kosten, die der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss, die darauf entfallenden Betriebskosten sowie die Kosten der erforderlichen Einrichtungsgegenstände. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Als unvermeidbarer Wohnaufwand wird in Anlehnung an…
…Abs. 1 EStG sind für die Überprüfung der Angemessenheit die Kosten zu ermitteln, die das durchschnittliche Wohnbedürfnis einer allein wohnenden Person am Beschäftigungsort decken. Die Grenze der abziehbaren Wohnungskosten ist mit der Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort zu ziehen (vgl. zB…
…nach der Rechtsprechung begrenzt mit jenen, die einen, im Lichte des § 20 Abs. 1 Zif. 3 EStG 1988, unvermeidbaren Mehraufwand darstellen. Dabei handelt es sich um Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung, also z.B. Miete, (VwGH vom 20.12.2000, 97/3/0111) oder AfA…
…habe (vgl. VwGH 14.1.1992, 91/14/0198) seien Aufwendungen für eine Kleinwohnung (in diesem Fall handelte es sich um eine Garconniere mit einer Wohnfläche von 34m²) Betriebsausgaben, wenn die Wohnung ausschließlich oder fast ausschließlich als Unterkunft auf betrieblich veranlassten Reisen verwendet werde; private…
…Wohnungskosten ist mit der Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort zu ziehen (vgl. zB VwGH vom 21. September 2005, 2001/13/0241, und VwGH vom 22. November 2006, 2006/15/0162, sowie Hofstätter/Reichel, EStG-Kommentar, Tz 3 zu § 16 Abs. 1…
…der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort zu ziehen sind (vgl. beispielsweise auch die hg. Erkenntnisse vom 21. September 2005, 2001/13/0241, und vom 22. November 2006, 2006/15/0162, sowie Hofstätter/Reichel, EStG-Kommentar, Tz 3 zu § 16 Abs. 1 Z 6)…
…1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Aufgrund des Vorliegens der nunmehrigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 2010, 2007/13/0095 (der VwGH hat betont, dass zwar die Grenze der abziehbaren Werbungskosten mit der Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort zu ziehen ist…
…Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss (vgl. VwGH vom 20.12.2000, 97/13/0111, in der ausgesprochen wurde, dass nur jene Kosten abziehbar seien, die die Person des Bw. betreffen). Darüber hinausgehende Wohnkosten sind gem. § 20 Abs. 1 EStG 1988…
…Bw. geltend gemachten Wohnungskosten im Hinblick auf ihre Höhe um unvermeidbare Mehraufwendungen handelt. Darunter sind nur jene Kosten zu verstehen, welche der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss. Darüber hinausgehende Wohnkosten sind gem. § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. In…