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UFSL RV/0180-L/05Vorsteuerabzug für eine Leichenhalle.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2008

…cit. liegt eine privatwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Als Hoheitsbetriebe gelten u.a. Friedhöfe. Die Gemeinde beruft sich in ihrer Beschwerde u.a. auf (die in ihren Fall günstigeren) Regelungen des Gemeinschaftsrechts…

UFSG RV/0176-G/12Unternehmereigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.04.2013

…außerhalb der Kirche ist nicht denkbar. Vielmehr ist es so, dass die Nutzung des Pastoralhauses im Rahmen der durch öffentliche Gewalt übertragenen Aufgaben ("Hoheitsverwaltung") geschieht, was eine wirtschaftliche Tätigkeit ausschließt: Die im Codex Iuris Canonici festgelegte Aufgabe der Kirche ist es, das Evangelium zu verkünden …

UFSG RV/0186-G/12Unternehmereigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.04.2013

…außerhalb der Kirche ist nicht denkbar. Vielmehr ist es so, dass die Nutzung des Pastoralhauses im Rahmen der durch öffentliche Gewalt übertragenen Aufgaben ("Hoheitsverwaltung") geschieht, was eine wirtschaftliche Tätigkeit ausschließt: Die im Codex Iuris Canonici festgelegte Aufgabe der Kirche ist es, das Evangelium zu verkünden …

UFSG RV/0177-G/12Unternehmereigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.04.2013

…außerhalb der Kirche ist nicht denkbar. Vielmehr ist es so, dass die Nutzung des Pastoralhauses im Rahmen der durch öffentliche Gewalt übertragenen Aufgaben ("Hoheitsverwaltung") geschieht, was eine wirtschaftliche Tätigkeit ausschließt: Die im Codex Iuris Canonici festgelegte Aufgabe der Kirche ist es, das Evangelium zu verkünden …

UFSG RV/0174-G/12Unternehmereigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.04.2013

…außerhalb der Kirche ist nicht denkbar. Vielmehr ist es so, dass die Nutzung des Pastoralhauses im Rahmen der durch öffentliche Gewalt übertragenen Aufgaben ("Hoheitsverwaltung") geschieht, was eine wirtschaftliche Tätigkeit ausschließt: Die im Codex Iuris Canonici festgelegte Aufgabe der Kirche ist es, das Evangelium zu verkünden …

UFSG RV/0078-G/11Unternehmereigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.04.2013

…außerhalb der Kirche ist nicht denkbar. Vielmehr ist es so, dass die Nutzung des Pastoralhauses im Rahmen der durch öffentliche Gewalt übertragenen Aufgaben ("Hoheitsverwaltung") geschieht, was eine wirtschaftliche Tätigkeit ausschließt: Die im Codex Iuris Canonici festgelegte Aufgabe der Kirche ist es, das Evangelium zu verkünden …

UFSK RV/0057-K/04Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Autoabstellflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.07.2005Teil 1/2

…28 der 6. EG-Rl steuerfrei seien, als Tätigkeiten zu behandeln, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Zu diesen Tätigkeiten oder Umsätzen zähle nach Art. 13 Teil B Buchstabe b die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Ausnahmen bestimmter Umsätze, wie eben der…

UFSL RV/1249-L/04Kürzung des steuerlich anerkannten Katastrophenschadens um alle erhaltenen Spenden und öffentliche Mittel?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2005

…XY. LH X. | 2.500,00 € | Spendenbetrag aus öffentlichen Mitteln | 38.580,00 € Der im Einkommensteuerbescheid 2002 angeführte Spendenbetrag von 46.719,00 € umfasste neben den oben angeführten Spenden auch Beiträge von nicht staatlichen Organisationen (K.C.St., B…

UFSW RV/4060-W/02Übertragungsrücklage, höhere Gewalt, Behaltefrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2003

…zugelassen. Aus dem wäre abzuleiten, dass für die Bw. vom Verwaltungsgerichtshof "geortete" Verfahrensfehler im Ermittlungsverfahren jedenfalls als Ereignisse der höheren Gewalt zu betrachten wären, zumal diese auf die Qualität des Bedarfsprüfungsverfahrens wohl keinen Einfluss nehmen hätte können. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 7 Abs…

UFSW RV/3957-W/08Vorsteuerabzug für die Straßenanbindung und Aufschließungsstraße eines neuen Gewerbegebiets, anschließende unentgeltliche Zuwendung des Straßenbauwerks an die öffentliche Hand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…erst entstanden und die verwerteten (vermieteten) Grundstücke hätten an Wert gewonnen. In einer Stellungnahme vertrat das Finanzamt den Standpunkt, dass die infrastrukturelle Erschließung und die Herstellung und Erhaltung öffentlicher Straßen grundsätzlich Teil der hoheitlichen Tätigkeiten der Gebietskörperschaften im Rahmen der öffentlichen Gewalt seien (vgl. Art…

UFSL RV/0094-L/10Kein § 12 EStG für Körperschaften für die Aufdeckung stiller Reserven nach dem 31.12.2004 - auch nicht bei Vernichtung durch höhere Gewalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…Seiher sind Körperschaften von der Übertragbarkeit ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn Anlagevermögen infolge höherer Gewalt aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Da der Gesetzgeber eine Begünstigung für Körperschaften nicht mehr vorsieht, ist nach Ansicht der Betriebsprüfung der gesamte Versicherungserlös im Wirtschaftsjahr 2007/2008 als Ertrag zu…

UFSG RV/0009-G/09Errichtung einer Auf- und Abfahrt auf eine bzw. von einer Landesstraße durch eine Gemeinde-KEG - Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…Gewerbebetrieb. ... (5) Eine privatwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder…

UFSW RV/1846-W/09Nachmittagsbetreuung in Form einer ganztägig geführten Volksschule kein BgA einer KÖR
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

…die nach Artikel 13 oder 28 von der Steuer befreit sind, als Tätigkeiten behandeln, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Nach Art 13 Teil A lit h der Sechsten Richtlinie ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht, die Ausbildung…

UFSF RV/0455-F/07Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines in Liechtenstein tätigen Bewährungshelfers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2009

…19 DBA-Italien, gekennzeichnet von der Ausübung hoheitlicher Gewalt. Mit dieser würden den Bürgern Rechte zuerkannt und Pflichten auferlegt, deren Umsetzung in die Wirklichkeit im öffentlich-rechtlichen Wirkungsbereich und in der Regel mit der Erlassung individueller normativer Akte erfolge. Eine künstlerische Darbietung könne darunter nicht…

UFSW RV/0474-W/08Kein Vorsteuerabzug bei bescheidmäßiger Ersatzvornahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2008

…p.a. E., adr2, für die zunächst die "Öffentliche Hand" aufkam. In weiterer Folge erließ die Bezirkshauptmannschaft D. am 8. Jänner 2007 einen Kostenabrechnungsbescheid über 9.284.749,10 € und forderte den MV zum Kosterersatz auf. Über Ersuchen des MV wurde mit Schreiben der…

UFSL RV/0550-L/06Errichtung einer Aufschließungsstraße durch einen Gemeindeverband; Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2008Teil 1/2

…zu prüfen, ob es sich bei den straßenbaulichen Maßnahmen des RWM um eine dem RWM eigentümlich und vorbehaltene Tätigkeit handelt, bzw ob dieser in Ausübung öffentlicher Gewalt tätig wurde. Gemäß § 12 OÖ Straßengesetz 1991 obliegt die Straßenverwaltung der Verkehrsflächen der Gemeinde der jeweiligen Gemeinde, wobei…

UFSL RV/0679-L/08Vorsteuerabzug eines Gemeindeverbandes für die Errichtung einer Straße, die ein Betriebsansiedlungsgebiet aufschließt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2008

…zu prüfen, ob es sich bei den straßenbaulichen Maßnahmen des Gemeindeverbandes um eine dem Gemeindeverband eigentümlich und vorbehaltene Tätigkeit handelt, bzw ob dieser in Ausübung öffentlicher Gewalt tätig wurde. Gemäß § 12 OÖ Straßengesetz 1991 obliegt die Straßenverwaltung der Verkehrsflächen der Gemeinde der jeweiligen Gemeinde, wobei…

UFSL RV/0603-L/07Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Zufahrtsstraße durch einen Gemeindeverband
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…Erschließungsbeiträge aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung in Rechnung gestellt, spricht dies daher ebenfalls für die Beurteilung als unternehmerische Tätigkeit des Gemeindeverbandes. Betreffend die Errichtung der Privatstraße kann jedenfalls nicht von Ausübung öffentlicher Gewalt oder Erfüllung öffentlicher Aufgaben gesprochen werden, da die Errichtung von Privatstraßen schon rein…

UFSL RV/0237-L/07Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Zufahrtsstraße durch einen Gemeindeverband
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…gegenständlich aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung in Rechnung gestellt, spricht dies daher ebenfalls für die Beurteilung als unternehmerische Tätigkeit des Gemeindeverbandes. Betreffend die Errichtung der Privatstraße kann jedenfalls nicht von Ausübung öffentlicher Gewalt oder Erfüllung öffentlicher Aufgaben gesprochen werden, weil die Errichtung von Privatstraßen schon rein…

UFSK RV/0268-K/05IZPr - "Anschaffung" oder "Herstellung" einer Anlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.10.2007Teil 2/2

…"Haftung", und insbesondere Pkt. 11.2. "Begrenzungen"), doch hatte jedenfalls bis zu diesen Beträgen der GU die entsprechenden "Schadenswiedergutmachungen" zu tragen. Was die "höhere Gewalt" anlangt, so war diesbezüglich unter Pkt. 8. des GUV vereinbart, dass die vertraglichen Pflichten während der Dauer dieser Ereignisse ruhen…