…Folgende Zahllasten sind angefallen: August 1999 S 42.423,--, September 1999 S 38.690,--, November 1999 S 55.474,-- Die Zahlungsfrist für die Abgabenschuldigkeiten war der 5. Februar 2001. Im Zeitpunkt der Einbuchung der Zahllasten bestand auf dem Abgabenkonto ein Rückstand in der Höhe von…
…geleistet. Das Finanzamt hat daher zu Recht die geleisteten Zahlungen entsprechend der Bestimmung des § 214 BAO mit den jeweils ältesten aushaftenden Abgabenschuldigkeiten verrechnet und konnte aufgrund dieser Tatsachen von einer Entrichtung der bereits fällig gewordenen Vorauszahlungen nicht ausgegangen werden (VwGH vom 18. Oktober 1984, 83…
…Begründet sei dies dadurch, dass Zahlungen und sonstige Gutschriften gemäß § 214 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen seien, wobei gegebenenfalls auch gesetzlich zustehende oder mit Bescheid zuerkannte Fristen als Fälligkeitstag in Betracht kämen. Im gegenständlichen Verfahren sei daher die Gutschrift…
…wurde gem. der §§ 9 und 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma S. & A. GmbH im Ausmaß von 241.989,39 S in Anspruch genommen. Die Haftungssumme wurde wie folgt aufgegliedert: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag | Juni 1999 | Umsatzsteuer | 11…
… 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf nachstehende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 13.405,03 (statt bisher € 16.756,28) eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in € | Umsatzsteuer | 2009 | 3.520,54…
…Oktober 2011 wurde A.M. (in weiterer Folge: Bw.) als vormaliger Vorstand der Firma M. als Haftungspflichtiger gemäß § 11 Bundesabgabenordnung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma M., Firmenbuchnummer, Adresse-1, im Ausmaß von € 20.050,69 an Umsatzsteuer 2001 in Anspruch genommen und aufgefordert…
…seinen Gläubigern den Ausfall, den sie erleiden, nachträglich zu ersetzen. Die die Ausgleichsquote übersteigende einzelne Abgabenforderung sei damit (gegenüber dem Primärschuldner) erloschen und stehe folglich nicht mehr als "älteste verbuchte Abgabenschuldigkeit" zur Verrechnung gemäß § 214 Abs. 1 BAO zur Verfügung. Abgesehen davon, dass im Falle…
…Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 41.257,07 € gemäß § 231 Abs. 1 BAO aus. Am 22. 8. 2007 und am 1. 4. 2008 leistete der Bw. Quotenzahlungen in Höhe von 420,13 € und 390,79 €, die nach Wiederaufnahme der Einbringung auf die älteste…
…Geht man davon aus, dass die Zahlungen am Abgabenkonto immer auf die älteste Schuld gebucht werden, bezieht sich der wiederaufgelebte Teil der Forderung auf die im Haftungsbescheid dargestellten "jüngsten" Abgabenschuldigkeiten der F-KG, sodass für € 1.000,00 (nämlich für Dienstgeberbeitrag 2008 in Höhe…
…Mit Bescheid vom 6. Februar 2009 zog das Finanzamt den Berufungswerber (im Folgenden kurz als Bw bezeichnet) gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der E. in Höhe von € 11.071,13 heran. Der Bw sei seit 10. Februar 2005 als…
…196 %) wurde der Konkurs mit Beschluss vom 26. Mai 2008 aufgehoben. Mit Bescheid vom 23. September 2009 machte die Abgabenbehörde erster Instanz die Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin im Ausmaß von 228.901,66 € gegenüber dem Bw. geltend. Die Abgaben wurden wie folgt aufgeschlüsselt:…
…80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die im angefochtenen Haftungsbescheid dargestellten Abgabenschuldigkeiten um folgende Beträge im Gesamtbetrag von € 34.034,02 (inklusive Konkursquote) vermindert: Lohnsteuer 01/2002 in Höhe von € 24.982,55, Dienstgeberbeitrag 02/2002 in Höhe von…
…der auf älteste Fälligkeit gebuchten Quotenzahlung im Konkurs erfolgte am 30. Jänner 2006 (Buchungstag laut Abgabenkonto 31. Jänner 2006) führte zu einer teilweisen Tilgung der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer Oktober 1999 und wurde daher zur Gänze auf die nunmehr neu zu berechnende Höhe der uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten angerechnet…
…Gemäß § 214 BAO seien Zahlungen grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Die genannten Zahlungen hätten zumindest teilweise auf die vorher fällig gewordenen Lohnsteuern aus den Zeiträumen ab Juli 2004 anrechnen müssen. Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 30.5.2006 wurde…
…der U 01/01 erfolgte zwar gleichzeitig mit der Verbuchung der U 02-11/01, jedoch kam auch hier § 214 Abs. 1 BAO (Verrechnung mit nach dem Fälligkeitstag nach ältesten Abgabenschuldigkeiten) zur Anwendung. Ein Fall der Bestimmung des § 214 Abs. 8 BAO lag nicht vor…
…der Tilgung des ältesten Rückstandes auszugehen sei, weshalb die Umsatzsteuer 1996 bereits getilgt sei, ist festzustellen, dass bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben gemäß § 213 Abs. 1 BAO die Gebarung in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen ist. Auf welche Abgabenschuldigkeiten Zahlungen in…
…durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die im angefochtenen Haftungsbescheid erfassten Abgabenschuldigkeiten um folgende Beträge im Gesamtbetrag von € 25.965,20 vermindert: Lohnsteuer 2000 in Höhe von € 1.781,53, Dienstgeberbeitrag 04-08/2001 in Höhe von € 216…
…sei daher von diesem mit den dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Gemäß Rückstandsaufgliederung zur Anmeldung von Abgabenforderungen im Konkurs der K-GmbH vom 7. Jänner 2003 seien die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten die Umsatzsteuer 1998 in der Höhe von €…
… 9 und 80 BAO für folgende Abgabenschuldigkeiten der GmbH im Gesamtbetrag von 108.540,11 € heran: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeitstag | Betrag | Umsatzsteuer | 4/2008 | 16.6.2008 | 5.683,72 | Umsatzsteuer | 5/2008 | 15…
… 214 Abs. 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen ist zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde…