Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KEG, 8010 Graz, Petersgasse 128a, vom 28. März 2003 gegen den Abgabenbescheid (Abzugsteuer gemäß § 100 EStG 1988) des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. März 2003 über den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien , Zl. 100000/04064/2008-4 vom 27. Juni 2008 betreffend Erteilung einer e-Zoll-Bewilligung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes X. vom…
…von ihm abzuweichen, wenn es sich als unzutreffend erweist. Dazu bedarf es nicht zwingend eines Gegengutachtens. Diese Überprüfungsbefugnis kommt der Abgabenbehörde bei jeder einzelnen Abgabenfestsetzung zu. Der Abgabepflichtige kann aus dem Umstand, dass die Abgabenbehörde in früheren Jahren seine AfA-Berechnung tolerierte, keinen Rechtsanspruch auf…
…Jahres 2003 durch ein im Jahr 2004 begangenes Vergehen nach § 31 Abs. 3 FinStrG verlängert. Die Überprüfungsbefugnis der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz beschränkt sich auf konkret im bekämpften Einleitungsbescheid angelastete Vergehen. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die Feststellungen der Prüfung nicht zu einer Nachforderung an Körperschaftsteuer…
…Grund des Legalitätsgrundsatzes des Art. 18 Abs. 1 B-VG an die bestehende Gesetzeslage gebunden ist. Eine derartige Überprüfungsbefugnis obliegt nur dem Verfassungsgerichtshof. Angemerkt wird allerdings, dass nach ho. Ansicht im Hinblick auf die Sonderstellung der Sonderausgaben im System des Einkommensteuerrechts, die sich daraus ergibt…
…erfolgt entweder aus eigenem Antrieb oder auf Antrag des Einführers, jedoch nur sofern sie berechtigt erscheint. Diese zwingende Voraussetzung erlaubt es, daß sie nach Überlassung der Waren einsetzt. Die Ausübung der Überprüfungsbefugnis kann u. E. nicht der gerichtlichen Kontrolle entzogen werden, so daß ein Einführer…
…die Überprüfung obliegt den Zollbehörden. Die Überprüfung ist Sache der Verwaltung und sie erfolgt entweder aus eigenem Antrieb oder auf Antrag des Einführers.Die Ausübung der Überprüfungsbefugnis durch die Verwaltung kann nicht der gerichtlichen Kontrolle entzogen werden, ihr ist auf diesem Gebiet keine unanfechtbare Ermessensbefugnis…
…oder auf Antrag des Einführers, jedoch nur sofern sie berechtigt erscheint. Diese zwingende Voraussetzung erlaubt es, dass sie nach Überlassung der Waren einsetzt. Die Ausübung der Überprüfungsbefugnis kann u. E. nicht der gerichtlichen Kontrolle entzogen werden, so dass ein Einführer, der einen begründeten Überprüfungsantrag gestellt…
…19). Nur eine so eingeschränkte Überprüfungsbefugnis von Ursprungszeugnissen verhindere Willkür durch die Abgabenbehörden: Denn anderenfalls wäre es den Abgabenbehörden möglich, wie im vorliegenden Fall, knapp vor Ablauf der Verjährungsfrist bei allen Verzollungen mit Ursprungsnachweis dessen Richtigkeit zu bezweifeln und nachträgliche Abgabenvorschreibungen zu erlassen: Dies zu…
Angaben wird ersucht durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu untermauern (Schriftverkehr mit Banken, Niederschriften, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle ...) und auch Namen und Anschrift jener Personen anzugeben, mit denen die diesbezüglichen Gespräche geführt wurden. Die Ablehnung der Kreditgewährung, sollte sie schriftlich erfolgt sein, wäre vorzulegen. Bezüglich einer allfälligen Befragung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des MaS, Adresse1, vertreten durch Mag. Kurt Jelinek, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 1a, vom 24. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt, vertreten durch HR Mag. Leopold Lenitz, vom 20. Jänner…
Laut Vorhaltsbeantwortungen des Finanzamtes A vom September 2010 ist der Prüfungsfall dann auch tatsächlich wieder dem Finanzamt C elektronisch zum Zweck der sogenannten Prüfung in Nachbarschaftshilfe zugeteilt worden. [Anm: Der hier nicht unmittelbar verständliche Begriff der Nachbarschaftshilfe kommt daher, dass ursprünglich damit gemeint war, dass…
Laut Anm 3 aaO zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG…
§ 289 Abs 2 BAO in eine Zurückweisung umzuändern, weil die aufzuhebenden vermeintlichen Bescheide rechtlich nicht existieren würden. Die vorgebrachten Argumente zeigten hingegen nach Ansicht des Referenten keine Unrichtigkeit des unter 4) angefochtenen Bescheides auf. Dem Vorhalt an das Finanzamt wurde auch eine Ablichtung der o…
Ausgehend vom Inhalt der in Österreich und in Deutschland überwachten Telefonate (Telefon, Fax, SMS) durfte das Zollamt davon ausgehen, dass bei diesen Tatvorgängen die an den Taten Beteiligten bewusst und gewollt zusammen gewirkt haben, dass dabei Rechnungen und CMR-Frachtbriefe gefälscht wurden um reelle Geschäfte…
Die Zweitschrift einer derartigen, als Bescheid intendierten Fristverlängerung an 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin ohne Hinweis iSd § 101 BAO ist aktenkundig. Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behauptete Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden…
In seiner Beschwerdeschrift wiederholt der Bw sein bisheriges Berufungsvorbringen, rügt von der FLD bereits sanierte Verfahrensmängel und bestreitet insbesondere die Schätzungsberechtigung. Gerügt wird ferner, dass auch die FLD keine Nachschau im ehemaligen Arbeitszimmer durchgeführt hat. Die Führung eines Fahrtenbuches sei für Anerkennung betrieblicher Fahrten nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 22. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2003…
Niederschriftlich widerrief Ing. HerrP im Beisein von Organwaltern des damals noch aktenführenden Finanzamtes C am 21. Oktober 2009 die gegenüber Stb. Mag. Stb2 erteilten Vollmachten u.a. für "Kurzbezeichnung3.Geschäftsherrin". G) Zu den Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften/gemeinschaften (Einkünfteerklärungen) iZm der 3. Geschäftsherrin und…
Die Gesellschaftsverträge dieser Beteiligungsrunden - soweit aktenkundig - enthalten unter Punkt IX/1 die Bestimmung, dass nur die 2. Geschäftsherrin zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet sei sowie im Außenverhältnis nur die 2. Geschäftsherrin aufzutreten berechtigt sei. Die Beteiligtenlisten für die Beteiligungsrunden an der 2. Geschäftsherrin…