…konkret angeschuldigte Vergehen beschränkt, ob nunmehr allenfalls ein Tatverdacht nach § 33 Abs.2 lit. a FinStrG oder auch ein Tatverdacht nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG vorliegen kann, war nicht Prüfungsaufgabe der Rechtsmittelverfahrens. Auch die am 3. April 2001 eingereichte Jahresumsatzsteuererklärung 1999 weist eine…
…ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen. Der Prüfungsumfang der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist jedoch auf das konkret angeschuldigte Vergehen beschränkt. Die Kapitalertragsteuer ist eine selbst zu berechnende…
…in dem, im Einleitungsbescheid angeführten Tatzeitraum zeitweilig, konkret ab 3. November 1998, 40 Tage und ab 6. November 2002, 20 Tage in Haft war. Zusammenfassend bewertet, besteht nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz derzeit kein begründeter Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Ein Handel mit Handys konnte bisher…
…abgeführt zu haben, besteht der Verdacht des angeschuldeten Finanzvergehens sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht. Gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG in der auf den vorliegenden Fall noch anzuwendenden Fassung BGBl 1985/571 tritt im Falle einer Selbstanzeige Straffreiheit nur ein, als der Behörde…
…erforderlich, sondern wäre eine vorangehende Betriebsprüfung als gelinderes Mittel, das zwangsläufig zum gleichen Ergebnis führe, ausreichend gewesen. Aber auch im Zuge der Beschlagnahme wäre es ausreichend gewesen, lediglich jene Handakten einer Entsiegelung zu unterziehen, anhand derer die Überprüfung jener konkret angezeigten Handlungen möglich sei, hinsichtlich…
…vorwerfen, dass er vorsätzlich gehandelt habe, sind ohne nähere Überprüfung nicht geeignet, den Tatverdacht zu entkräften, doch werden im Rahmen dieses Untersuchungsverfahrens die vom Bf. in seiner Stellungnahme vorgebrachten Einwendungen entsprechend zu berücksichtigen sein und wird in diesem Verfahren ihm auch Gelegenheit gegeben werden, sich…
…grundsätzlich jede Beeinträchtigung einer Abgabe in Bezug auf Höhe und Fälligkeit. Die Abgabenverkürzung braucht zur Tatbestandsverwirklichung keine dauernde zu sein (vgl. dazu Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Rz. 26 zu § 33 FinStrG mit weiteren Nachweisen). Gerade bei dem hier in Rede stehenden Tatbestand im Sinne des…
…Umfang tatsächlich begangen hat und ob die angeschuldigte Vorsatzform abschließend erweislich sein wird, ist dem Ergebnis des weiteren Untersuchungsverfahren nach den §§ 114 ff FinStrG vorbehalten. Zeigt doch gerade die Rechtfertigung des Bf. die Notwendigkeit der Einleitung eines Untersuchungsverfahrens auf, um die erhobenen Vorwürfe zu überprüfen…
…zu bringen, dass ein Tatverdacht gegen ihn vorliege. Da die Verdachtsgründe durch das Vorbringen des Bf. nicht beseitigt werden konnten, sondern sich die Beschwerdeausführungen als Beschuldigtenrechtfertigung darstellen, die im finanzstrafrechtlichen Untersuchungsverfahren zu überprüfen und zu würdigen sein wird, war der Beschwerde ein Erfolg versagt. Die…
…erwogen: Am 6. Februar 2004 wurde Mi.W. auf frischer Tat beim Versuch betreten, einem verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamtes 250 Gramm Kokain zu verkaufen. Im Zuge der Einvernahmen zeigte sich Mi.W. nicht nur hinsichtlich des Suchtgiftdeliktes geständig. Mi.W. hat auch angegeben, zwischen März…
…15,00/Stange gekauft. In der Folge habe er ab Mai 2009 mit "Kume" ausgemacht, dass er immer einen Karton mit 50 Stangen nehme und im August habe er meist auch 50 oder 60 Stangen auf einmal von "Kume" gekauft. Der Bf. habe zwar immer…
…verwirklicht werde, sei der Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 6. April 2009, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Im Zuge einer Betriebsprüfung sei es zu einer Nachverrechnung von Kalkulationsdifferenzen gekommen. Dabei…
…ist Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1 FinStrG erforderlich. Nach dieser Gesetzesbestimmung handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die konkrete Höhe…
…ihre Vorgangsweise einen ungerechtfertigten Steuervorteil habe verschaffen wollen. Somit sei obiger Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 21. April 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Es seien keine Abgaben im Bereich…
…ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Abgabenverkürzungen an Einkommensteuer für 2004 bis 2005 in Höhe von € 3.431,93 bewirkt habe, indem Einnahmen nicht erklärt…
…eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen oder auch Ergebnisse des durch die Einleitung erst in Gang gesetzten förmlichen Strafverfahrens vorwegzunehmen, weil diese Fragen erst im anschließenden Untersuchungsverfahren einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer…
…doch auf die Ahndung der dem Rechtsmittelwerber im Verfahren erster Instanz zur Last gelegten Tat beschränkt bleibt. Eine Berichtigung/Ergänzung des Spruches war daher im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens nicht möglich, da dem Beschuldigten bisher keine konkrete Tat zur Last gelegt wurde. Der Bescheid war sohin…
…bescheidmäßige Ausspruch eines Tatverdachtes der Abgabenhinterziehung nur insoweit zulässig, als der bisher bis zum Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung iSd. § 161 Abs. 1 FinStrG ermittelte Sachverhalt konkrete Anhaltspunkte dafür erkennen lässt, dass der Verdächtige nicht nur objektiv tatbildlich gehandelt, sondern auch um die im Sinne einer größeren…
…20. Jänner 2010 nicht anzuwenden. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist dabei aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht…
…ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt…