…Grunderwerbsteuergesetzes erfolgt. Tatsache sei jedoch, dass die Sacheinlage des Mitunternehmeranteils und das Ausscheiden der C und damit die Auflösung der Gesellschaft im Wege der Anwachsung gem. § 142 UGB uno actu erfolgt seien sind und sich deshalb die Bestimmung des § 22 UmgrStG auf den gesamten Vorgang…
…VwGH 29.1.2009, 2008/16/0126). Im Gegenstandsfalle lag aufgrund des Gesellschafterbeschlusses vom 29. Dezember 2002 - entgegen dem Dafürhalten des Finanzamtes - unzweifelhaft die Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses (einer OHG) samt Übernahme nach § 142 HGB aF vor, wodurch es zur Anwachsung ua. des im Gesellschaftsvermögen befindlichen…
…das Unternehmen ohne Liquidation samt allen Aktiven, sohin auch der im Alleineigentum der KG stehenden Liegenschaften in EZ1 und EZ2, gemäß § 142 UGB zu übernehmen, wodurch die KG erlischt. Für diesen Fall räumt der Bw seinen Eltern das lebenslange, unentgeltliche und grundbücherlich sicherzustellende Wohnungsrecht an…
…betreffen. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Rechtsnachfolge Die Übernahme des Unternehmens der AS T OG durch die unbeschränkt haftende Gesellschafterin A T im Wege der Anwachsung nach § 142 UGB stellt eine Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des …
…2007 schied Gesellschafter_A zum 31. Dezember 2007 aus der Gesellschaft aus und Gesellschafter_B übernahm gegen Zahlung eines Kaufpreises von Preis_A das Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven, einschließlich sämtlicher Abfertigungsverbindlichkeiten gegenüber den Dienstnehmern (Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB). Anlässlich der Gesellschaftsauflösung entnahm Gesellschafter…
…die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, einer der Gesellschafter aus und macht der andere das ihm - sei es durch Gesetz (§ 142 HGB aF), sei es durch Vertrag - eingeräumte Recht auf Übernahme des Unternehmens geltend, so geht das ua. an einem Grundstück bestehende Gesamthandeigentum der Gesellschaft…
…Die Berufung war daher aus den obigen Erwägungen als unbegründet abzuweisen. ad Bescheidadressat und Zustellung der BE: Die Tr.C. KG wurde laut Firmenbuchauszug (FN abcd) nach der Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch die TCQUA.gesellschaft m.b. (FN efgh) mit Beschluß vom 22. 10…
…gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für vorangegangene Zeiträume) ausschließlich an den Rechtsnachfolger zu ergehen (vgl…
…gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für vorangegangene Zeiträume) ausschließlich an den Rechtsnachfolger zu ergehen (vgl…
…2010, S 39 f. UFS-Akt). Auf Grund der im Jahr 2009 erfolgten Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch B wurde die Gesellschaft aufgelöst und gelöscht (Antrag auf Löschung beim Firmenbuchgericht eingelangt am 24. April 2009; ins Firmenbuch eingetragen am 20. Mai 2009 (S 39 f…
…eingetragen. Das Vermögen der OG wurde gemäß § 142 UGB übernommen. Die Firma der OG wurde gelöscht. Die Ermittlung der Jahresergebnisse der Personengesellschaft erfolgte auf Basis einer Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung. Die Verteilung der Einkünfte wurde unter den Gesellschaftern wie folgt durchgeführt: - für das Jahr 2005: jeweils…
…mit 2.6.2011 im Firmenbuch gelöscht. 4.2.5. Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch E GmbH Die E GmbH (FN x9) übernahm gemäß § 142 UGB das Vermögen der A- verlag GmbH u. Co KG (FN x8 ). Die E GmbH (FN x9 ) selbst wurde am…
…im Rahmen von Dienstverhältnissen die Geschäftsführerfunktionen in der GmbH aus. Mit Einbringungsvertrag vom 19.Dezember 2007 wurden die Mitunternehmeranteile der KG gem. Art III UmgrStG unter Übernahme des Gesellschaftsvermögens der KG, darunter auch des verfahrensgegenständlichen Wohnhauses, gem. § 142 UGB in die bisherige Komplementär-GmbH eingebracht…
…steht der Freibetrag zu. Wenn es infolge der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu einer Auflösung der Gesellschaft und dadurch zum Übergang von Grundstücken gemäß § 142 UGB auf den nunmehrigen Einzelunternehmer kommt, steht der Freibetrag nicht zu, weil auch schon bisher dafür ein Freibetrag nicht vorgesehen war…
…im gegenständlichen Fall um ein Anwachsung handle, wurde weder im Zuge der Betriebsprüfung noch in der Berufung gegeben. Wie auch immer die Bezeichnung im gegenständlichen Fall - Anwachsen gemäß § 142 HGB, Übernahme, Abfindung - aus der Sachlage geht eindeutig ein Kauf hervor. Ende 1993 hatte der Bw…
…dass die Z. mit 14. Oktober 2004 die kaufmännische Verwaltung der Gesellschaft übernommen habe. Im Zuge der Übernahme der Geschäftsführung durch die Z. seien die bisherigen Bilanzen der Bw. geprüft und in diesem Zusammenhang aufgefallen, dass die im Bau befindlichen Anlagen unrichtigerweise als Anlagenzugänge bereits…
…Die Berufung betreffend Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2006 und Körperschaftssteuer 2005 und 2006 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Der Berufung betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2006 und 2007, Körperschaftsteuer für das Jahr 2005 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gem. § 95 Abs…
…woraufhin seine Mitgesellschafterin E. und C. von ihrem gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrecht Gebrauch machten und seinen Kommanditanteil im Verhältnis ihrer eigenen Kommanditanteile mit Wirksamkeit ab 1. April 2001 übernahmen; eine Erhöhung der im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme unterblieb. Am 14. Juni 2002 wurde der Übergang des 25%-igen…
…der [Bw.] jederzeit seinen 75%igen Anteil am Unternehmen verkaufen hätte können, oder durch den Tod des Gesellschafters, neue Hauptgesellschafter der [Bw.] die Herrschaft über das Unternehmen übernehmen hätten können, war [der Gesellschafter-Geschäftsführer] bestrebt, seine Ausbaukosten für die Dachbodenwohnung durch die [Bw.] abgelöst zu…
…eingeholt werden können. Dieser Stellungnahme sei nicht nur zu entnehmen, dass die erwarteten Umsätze bereits unmittelbar nach Übernahme im April 1994 nicht eingetreten seien sondern auch, dass der Aufstellbetrieb der Z_GmbH Ende 1995 Konkurs habe anmelden müssen. Nicht nachvollzogen werden könne die Anmerkung betreffend…