…711,86, wobei auf die Liegenschaft lt. Verkehrswert ein Betrag von € 477,07 entfällt, der Berufungswerberin gegen Übernahme der angeführten Passiven von € 3.471,70 an Zahlungsstatt überlassen. Der Erwerb eines an Zahlungsstatt erworbenen Grundstückes fällt unter die Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes, Bemessungsgrundlage für…
…Nachlass der Verstorbenen dem Berufungswerber an Zahlungs statt zu überlassen. Im Sinne des Antrages vom 31.7.2007 und 4.3.2008 werden dem Berufungswerber gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft, bestehend aus 7/32-Anteile an der Liegenschaft EZ x im Wert…
…Rz 1c zu § 2 ErbStG). Unter Hinweis auf diese Sach- und Rechtslage ist über den gegenständlichen Berufungsfall dahingehend zu entscheiden, dass in der Überlassung der beiden Liegenschaften an Zahlungs statt kein Tatbestand eines Erwerbes von Todes wegen iS des § 2 ErbStG liegt. Die im Vorlageantrag…
…2.839,60 €) mit Zustimmung von (in der Folge sind diverse Verlassenschaftsgläubiger angeführt) an Zahlungs statt überlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer von dem im angeführten Beschluss ausgewiesenen Wert der Liegenschaft in Höhe von 110.000,00 € vorläufig fest…
…leg. cit. unterliegen der Grunderwerbsteuer auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Grundsätzlich ist die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt kein todeswegiger Erwerb, sondern ein Erwerbsvorgang nach …
…statt als Gegenleistung jener Wert anzusehen sei, zu dem die Leistung zwecks Erfüllung vom Gläubiger angenommen werde. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde wie folgt erwogen: Im vorliegenden Fall ist strittig, ob der Sozialhilfeverband für die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs…
…der Antritt einer Erbschaft ein Verhalten dar, zu dem sich der Erbe grundsätzlich freiwillig entschließt (Doralt, aaO, § 34 Tz 78 Stichwort "Erbserklärung" unter Hinweis auf die Rechtsprechung). Dasselbe gilt für die Überlassung einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt, da auch in diesem Fall eine Willenserklärung…
…dass "im Zusammenhang mit der Überlassung der Dienstwohnung der monatliche Bruttobezug um 508,20 Euro verringert" worden sei. Gemäß § 4 Abs. 6 UStG 1994 gilt beim Tausch, bei tauschähnlichen Umsätzen und bei Hingabe an Zahlungs Statt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen…
…zuwiderläuft und der Charakter des Kaufvertrages nicht verloren geht, wenn der versprochene Geldbetrag nicht in bar, sondern im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dem Gläubigerkonto gutgeschrieben wird oder sonst Sachen als Leistung an Zahlungs statt iSd § 1414 gegeben werden. Ein Ausfluss des Bargeldgebots ist das Nennwertprinzip…
…zuwiderläuft und der Charakter des Kaufvertrages nicht verloren geht, wenn der versprochene Geldbetrag nicht in bar, sondern im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dem Gläubigerkonto gutgeschrieben wird oder sonst Sachen als Leistung an Zahlungs statt iSd § 1414 gegeben werden. Ein Ausfluss des Bargeldgebots ist das Nennwertprinzip…
…zuwiderläuft und der Charakter des Kaufvertrages nicht verloren geht, wenn der versprochene Geldbetrag nicht in bar, sondern im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dem Gläubigerkonto gutgeschrieben wird oder sonst Sachen als Leistung an Zahlungs statt iSd § 1414 gegeben werden. Ein Ausfluss des Bargeldgebots ist das Nennwertprinzip…
…zuwiderläuft und der Charakter des Kaufvertrages nicht verloren geht, wenn der versprochene Geldbetrag nicht in bar, sondern im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dem Gläubigerkonto gutgeschrieben wird oder sonst Sachen als Leistung an Zahlungs statt iSd § 1414 gegeben werden. Ein Ausfluss des Bargeldgebots ist das Nennwertprinzip…
…wurden daraufhin die Aktiva der Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen. Dem Notar wurde vom Bw. der Auftrag erteilt, denn Liegenschaftserwerb durch ihn dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern anzuzeigen. Außerhalb des Verlassenschaftsverfahrens hat der Bw. die Liegenschaft seinen Kindern übertragen. In rechtlicher Hinsicht ist der…
…gemachte Pflichtteilsansprüche durch die Überlassung von Liegenschaften abgegolten werden, die zum Nachlass gehören, sich der Nachlass nicht um den in Geldwert ausgedrückten Pflichtteilsanspruch sondern nur um den Einheitswert der Liegenschaft mindert. Der Pflichtteilsberechtigte versteuert, wenn der Pflichtteilsanspruch zur Gänze durch Hingabe einer Liegenschaft abgegolten wird…
…dass lediglich der Wert der übernommenen Liegenschaft - im Verlassverfahren der dreifache Einheitswert - die erhaltene Gegenleistung darstelle. Die Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt bedeute, dass der an sich bereits überschuldete Nachlass einem Gläubiger in Abschlag auf dessen Forderung zugewiesen und zur weiteren Verfügung überlassen werde…
…dass als Gegenleistung eine bestimmte Sache an Zahlungs Statt geleistet werden kann (Aicher in Rummel, Kommentar zum ABGB3, § 1055 [Rz 2]. Wird eine Sache teils gegen Geld, teils gegen eine andere Sache veräußert, nimmt § 1055 ABGB , der Absorptionstheorie folgend, eine am Wertverhältnis orientierte einheitliche Zuordnung…
…dass als Gegenleistung eine bestimmte Sache an Zahlungs Statt geleistet werden kann (Aicher in Rummel, Kommentar zum ABGB3, § 1055 [Rz 2]. Wird eine Sache teils gegen Geld, teils gegen eine andere Sache veräußert, nimmt § 1055 ABGB , der Absorptionstheorie folgend, eine am Wertverhältnis orientierte einheitliche Zuordnung…
…dass als Gegenleistung eine bestimmte Sache an Zahlungs Statt geleistet werden kann (Aicher in Rummel, Kommentar zum ABGB3, § 1055 [Rz 2]. Wird eine Sache teils gegen Geld, teils gegen eine andere Sache veräußert, nimmt § 1055 ABGB , der Absorptionstheorie folgend, eine am Wertverhältnis orientierte einheitliche Zuordnung…
…dass als Gegenleistung eine bestimmte Sache an Zahlungs Statt geleistet werden kann (Aicher in Rummel, Kommentar zum ABGB3, § 1055 [Rz 2]. Wird eine Sache teils gegen Geld, teils gegen eine andere Sache veräußert, nimmt § 1055 ABGB , der Absorptionstheorie folgend, eine am Wertverhältnis orientierte einheitliche Zuordnung…
…dass als Gegenleistung eine bestimmte Sache an Zahlungs Statt geleistet werden kann (Aicher in Rummel, Kommentar zum ABGB3, § 1055 [Rz 2]. Wird eine Sache teils gegen Geld, teils gegen eine andere Sache veräußert, nimmt § 1055 ABGB , der Absorptionstheorie folgend, eine am Wertverhältnis orientierte einheitliche Zuordnung…