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6 Treffer1555 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 1/2

…den bestehenden Besitz angrenzenden Waldstücken erfolgte lt. Kaufvertrag vom 16.9.2004 von der Y-Gesellschaft im Ausmaß von rd. 15 Hektar. Lt. BP steht für den Überhieb zur Finanzierung des Erwerbes von Waldgrundstücken der ermäßigte Steuersatz gem. § 37 Abs. 6 EStG 1988 nicht zu…

UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 2/2

…Schadens dienten, sondern der intendierten stetigen Vergrößerung des Forstbetriebes. Wie der VwGH dazu in ständiger Rechtsprechung judiziert bzw. den oben angeführten Sachverhalten entnommen werden kann, ist das Vorliegen eines "begünstigungsfähigen Überhiebes" nur dann zu bejahen, wenn dieser unvermeidbar ist, um Ausgaben zu decken, die zur…

UFSG RV/0831-G/07Begünstigte Besteuerung außerordentlicher Waldnutzungen nach § 37 EStG 1988 im Anwendungsbereich der LuF PauschVO 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2013

…Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Da nach den Angaben des Bw 440,35 fm des vorgenommenen Gesamteinschlags auf außerordentliche Waldnutzungen entfallen waren (290 fm Kalamitätsnutzung, 150,35 fm Überhieb), begehrte er für 46,38% des ermittelten Gewinns eine Besteuerung mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 Einkommensteuergesetz…

UFSG RV/0536-G/06Ermittlung der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2007

…unterliege. Diese erstrecke sich bei der Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen sowohl auf den Nachweis des Vorliegens einer höheren Gewalt oder eines Überhiebes sowie auf die Höhe der dafür geltend gemachten Ausgaben. In seinem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde…

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 1/5

…10.000 Erntefestmeter Rundholz entnommen; dies bedeutet bei Unterstellung eines Einschlages von 800 Efm einen Überhieb von 4.400 Efm , dies mal einem Stockzins von 450,-S einen Wert von 1,980.000,-- S. Um diesen Betrag wird der zunächst errechnete Bestandesgesamtwert zu verringern sein…

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 2/5

…Zuhilfenahme des Wirtschaftsplanes 1982 auf das Jahr 2002 fortgeschrieben. In der Folge wird von P. lediglich der Überhieb - das ist jener Teil des Holzeinschlags, der die nachhaltige Ertragsfähigkeit des Betriebes übersteigt - abgezogen. Diese Vorgangsweise ist nicht zielführend, da sämtliche Nutzungen des Zeitraumes 1994 bis 2002…