…Ausländerbeschäftigungsgesetzes dar. Aufgrund von umfangreichen Ermittlungen der Finanzverwaltung war diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger haben Sie innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die obige Verordnung ist in Ihrem Fall nicht anwendbar." Der Bw. erhob Berufung…
…Berufungswerberin somit keineswegs zumutbar. Auch wird es vom UFS nicht für sachgerecht erachtet, als Übergangsfrist für die Zumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort den von der Verwaltungspraxis für allein stehende Dienstnehmer entwickelten Richtwert von 6 Monaten heranzuziehen. Dem UFS erscheint es nicht einsichtig…
…erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18. Dezember 1997, 96/15/0259; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 16 Tz 102 Stichwort "Familienheimfahrten"). Nach der Verwaltungspraxis wird bei einem allein stehenden Arbeitnehmer eine Übergangsfrist von ca…
… 47 EStG vorliege. Für Staatsangehörige bestimmter EU/EWR-Staaten würden die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes weiter gelten. Sie hätten innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Stünden solche Staatsangehörige unter Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Österreich in einem Arbeitsverhältnis, könne nicht vom Vorliegen…
… 47 EStG vorliege. Für Staatsangehörige bestimmter EU/EWR-Staaten würden die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes weiter gelten. Sie hätten innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Stünden solche Staatsangehörige unter Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Österreich in einem Arbeitsverhältnis, könne nicht vom Vorliegen…
…Bw als Dienstverhältnis zu beurteilen sei und einen Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) darstelle. Mangels eines freien Zuganges zum Arbeitsmarkt für eine Übergangsfrist von 7 Jahren sei die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 für den Bw daher nicht anzuwenden. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben…
…13. August 2010 mit folgender Begründung abgewiesen: "Für Staatsangehörige bestimmter EU/EWR-Staaten gelten die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes weiter. Sie haben innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Stehen solche Staatsangehörige unter Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Österreich in einem Arbeitsverhältnis, kann…
…ein finanzieller Nachteil entstehen solle. In dem gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes erhobenen Vorlageantrag brachte der Berufungswerber ergänzend vor, dass der VfGH die Besteuerung wegen fehlender Übergangsfristen als verfassungswidrig eingestuft, jedoch dem Gesetzgeber die Möglichkeit legistischer Korrekturen eingeräumt hätte (mit Frist 31.12.2003)…
…Nachfolgeregelung komme. Sollte es zu keiner Nachfolgeregelung kommen, würde es einer sachlichen Rechtfertigung entbehren, innerhalb der vom Verfassungsgerichtshof gewährten Übergangsfrist weiter die Schenkungssteuer beim Verschenken von Liegenschaften vorzuschreiben. Die Berufung wurde vom Finanzamt Feldkirch mittels Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2007 als unbegründet abgewiesen. In der…
…berufungsgegenständlich beantragten Differenzzahlung/Familienbeihilfe wurde begründet wie folgt: "Für Staatsangehörige bestimmter EU/EWR-Staaten gelten die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes weiter. Sie haben innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Stehen solche Staatsangehörige unter Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Österreich in einem Arbeitsverhältnis…
…und im Heimatland über keine eigene Wohnung verfügen bzw. die Übergangsfrist zur Wohnsitzverlegung bei eigener Wohnung im Heimatort (= 6 Monate) bereits abgelaufen ist, kann eine Berücksichtigung von Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten 2007 nicht erfolgen. Die Kosten für die Beibehaltung des Wohnsitzes im…
…darunter auch Polen, die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes weiter in Geltung seien. Diese hätten innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Stünden solche Staatsangehörige unter Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Österreich in einem Arbeitsverhältnis, könne nicht vom Vorliegen einer Beschäftigung im Sinne der…
…bis zum Ende des 19. Lebensjahres das Studium zu beginnen. Der tatsächliche Studienbeginn war zum Wintersemester 2008/2009. Da vom Gesetzgeber keine ausreichende Übergangsfrist eingeräumt wurde, war auch keine Planungsmöglichkeit für einen früheren Beginn des Studiums möglich. Darin wurde das rechtsstaatliche Prinzip verletzt..." Das Finanzamt…
…Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und verwies begründend darauf, dass der Bw. aufgrund der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gehabt habe. Es liege keine Beschäftigung im Sinne "der genannten EU-Verordnung" vor, weshalb der Anspruch auf die österreichischen Familienleistungen ausgeschlossen sei…
…die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) weiter gelten würden. Der Bw. habe demnach innerhalb der siebenjährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Stehen solche Staatsangehörige unter Umgehung des AuslBG in Österreich trotzdem in einem Arbeitsverhältnis, könne nicht vom Vorliegen einer Beschäftigung im Sinne der genannten…
…bis Dezember 2005 und begründete diesen wie folgt: "Für Staatsangehörige bestimmter EU/EWR-Staaten gelten die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes weiter. Sie haben innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Stehen solche Staatsangehörige unter Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Österreich in einem Arbeitsverhältnis…
…Finanzverwaltung sei diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger habe der Bw. innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die obige Verordnung sei gegenständlich nicht anwendbar. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. Berufung und begründete diese wie folgt:…
…Ausländerbeschäftigungsgesetzes dar. Auf Grund von umfangreichen Ermittlungen der Finanzverwaltung sei diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger habe er innerhalb von 7 Jahren Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte der Bw. vor, von umfangreichen…
…Bw als Dienstverhältnis zu beurteilen sei und einen Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) darstelle. Mangels eines freien Zuganges zum Arbeitsmarkt für eine Übergangsfrist von 7 Jahren sei die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 für den Bw daher nicht anzuwenden. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben…
…könne eine selbständige Tätigkeit nicht angenommen werden, da nicht eindeutig eine unselbständige Tätigkeit ausgegrenzt werden kann. Da der Bw. als neuer EU-Bürger innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt habe, sei der Antrag abzuweisen gewesen. Der Bw. erhob am 2…