…der Bw. nicht erfüllt wurden, war dem Argument, wonach sich der Anspruch auf Familienbeihilfe im streitgegenständlichen Zeitraum auf die Bestimmungen des Wiener Übereinkommen über diplomatischen Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) gründet, näher zu treten. Entgegen dem Vorbringen der Bw. besagt nämliche Rechtsquelle allerdings, dass Mitglieder…
…österreichische StaatsbürgerInnen noch ständig in Österreich ansässig sind oder auf sie die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 vorrangig anzuwenden sind. Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer Mission haben gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe…
…wie folgt entschieden habe: Gem. Art 37 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen vom 18. 4. 1961, BGB1 1966/66, genießen Mitglieder des verwaltungs- und technischen Personals der Mission und die zu ihrem Haus gehörenden Familienmitglieder, wenn sie weder Angehörige des Empfangsstaates…
…Begründend wurde ausgeführt, die zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder hätten gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie weder österreichische Staatsbürger seien noch auf sie die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 vorrangig…
…Juni 1987 verwirklicht werden, nicht mehr anzuwenden. Von dieser Bestimmung bleiben jedoch nach dem dritten Satz dieser Gesetzesstelle die auf völkerrechtlichen Verträgen beruhenden sowie internationalen Organisationen eingeräumten grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen unberührt. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. 1966/66. enthält ua. folgende Befreiungsbestimmung: Artikel 23…
…Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde." Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1996, lautet: "(1) Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist ein Diplomat in bezug auf seine Dienste für den Entsendestaat geltenden Vorschriften über soziale Sicherheit befreit. (2) Die in Absatz 1…
…offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Artikel 37 Abs. 2 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl 66/1966 lautet (auszugsweise): (2) Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder genießen, wenn sie weder Angehörige des Empfangsstaats noch in demselben…
…Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer Mission gem. dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, sofern sie weder österreichische StaatsbürgerInnen noch in Österreich ansässig sind oder auf sie die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 vorrangig…
…Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer Mission gem. dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, sofern sie weder österreichische StaatsbürgerInnen noch in Österreich ansässig sind oder auf sie die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 vorrangig…
…FLAG) 1967 in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 diesen Betrag zurückzuzahlen, da Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals einer Mission und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966…
…die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebührenverpflichtet. Die Mieterin ist im Status einer Gesandtschaft zu sehen. Gemäß Art 23 des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen, BGB. 1966/66, sind der Entsendestaat und der Missionschef hinsichtlich der von ihnen gemieteten Räumlichkeiten der Mission…
…Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung…