Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Michael Bereis, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk betreffend Zurücknahme gemäß § 275 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
…Zustellanschrift überhaupt nicht über die Anberaumung einer Betriebsprüfung informiert wurde! Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Vorschriften zur Durchführung einer Betriebsprüfung Außenprüfung. Es wird beantragt entsprechend der eingereichten Änderungserklärung, welche der vorher eingereichten Jahreserklärung entspricht zu bescheiden! Das Finanzamt wies die Berufungen mit den hier…
…4. 2011 jedenfalls mangelhaft: Es fehlt eine Anfechtungserklärung, eine Änderungserklärung und eine Begründung. Die Ausführungen in der Berufung beziehen sich zur Gänze nicht auf jene Umstände, die laut Außenprüfungsbericht die Vorschreibung an Kapitalertragsteuer nach sich zogen. Der - auch in Bezug auf die (vermeintlichen) Haftungsbescheide vom…
…19.5.2009 gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen gelten). Die Berufung vom 7.6.2011 enthält jedoch weder eine Anfechtungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO), eine Änderungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO) noch eine Berufungsbegründung (§ 250 Abs. 1 lit. d BAO).…
…a BAO), da mit dem Wort "zu" zwar auf den Einkommensteuerbescheid 2008 verwiesen werden kann, aber ebenso auf in Zusammenhang mit diesem Bescheid versendete weitere Schriftstücke Bezug genommen werden kann. Jedoch ergibt sich aus der Anfechtungs- und der Änderungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. b und…
…klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid anlastet. Die in § 250 Abs. 1 lit. c BAO verlangte Änderungserklärung muss einen bestimmten oder bestimmbaren Inhalt haben, wobei sich die Bestimmtheit aus der Berufung ergeben muss (vgl. Ritz, BAO Kommentar³, § 250 Tz 11 und die…
…Zurücknahmebescheid auf und wies ihn darin unter Einräumung einer dreiwöchigen Frist ab Bescheidzustellung zur konkreten Darlegung der Anfechtungspunkte des Zurücknahmebescheides, einer Änderungserklärung und einer Rechtsmittelbegründung an. Der Bf wurde dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand des nunmehrigen Verfahrens nicht das Straferkenntnis vom 5. März 2002…
…Bescheid hinsichtlich der "Nichtanerkennung der außergewöhnlichen Belastungen für Kinder" anfechten wolle (§ 250 Abs. 1 lit. b leg.cit.), jedoch fehlte eine entsprechende Änderungserklärung und Begründung (§ 250 Abs. 1 lit. c und d leg.cit.), die nach Vorhalt auch abgegeben wurden. Daraus geht nun eindeutig hervor…
…Punkte des Einkommensteuerbescheides 2003 angefochten wurden, Änderungserklärungen dazu gemacht wurden sowie eine Begründung verfasst wurde, jedoch die Berufung/Wiederaufnahme des Verfahrens/Einkommensteuerveranlagung 2003 nur in der Überschrift dieses Schreibens angeführt war, Anfechtungspunkte, Änderungserklärungen und eine Begründung nicht gebracht wurden, erging hinsichtlich der Berufung/Wiederaufnahme des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Irene König, vom 4. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 12. August 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes B, vertreten durch Mag. C, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1990 bis 1992 und 1997 im Beisein der Schriftführerin D nach der am 22…
Bezüglich des mit dem Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 15. Dezember 2004 in Frage gestellten Betriebsprüfungsergebnisses bezüglich des Wohnungsvergleichs war auf die im § 16 Abs. 2 Z 1 MRG angeführten Vergleichskriterien aus dem Wohnungseigentumsgesetz zu verweisen, mit deren Übernahme aus § 5 Abs. 1 WEG 1975…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, vom 9. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Irene König, vom 12. Mai…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BFADR, vertreten durch Univ. Doz. Dr. Manfred Umlauft, Notar, 6850 Dornbirn, Marktplatz 5, vom 24. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. April 2008 betreffend Bescheidänderung (§§ 295 ff BAO) entschieden: Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. April 2010 betreffend Grunderwerbsteuer ("Änderung gemäß § 295 Abs. 3 BAO zu Grunderwerbsteuerbescheid vom 30. Juli 2009") entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Elfriede Fischer und Johann Gamper am 30. Oktober 2013 über die Berufungen der Bw, Deutschland, vertreten durch östStbgmbH, 1.) vom 3. September 2009 gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner & Leitner Steuerberatung GmbH, 4040 Linz, Ottensheimerstraße 30, 32 und 36,vom 7. März 3005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 4. Mai 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 322.868/2004…
Bescheid Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, Senat 15, RV/0911-W/09 vom 26. Juli 2011 wird gemäß § 293 BAO berichtigt. Die Einkommensteuer für das Jahr 2003 wird mit € 3.640,48 festgesetzt. Bisher waren vorgeschrieben: - € 1.908,07 Die Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Gerd Dörflinger und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des BfADR, vertreten durch Dr. Eugen Amann, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Rathausstraße 35…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Oberrat Mag. Christian Seywald, Landesinnungsmeister Friedrich Nagl und Mag. Johannes Denk über die Berufungen der Bw, vertreten durch Stb-Ges, vom 11. August 2004 und 31. Jänner 2005 gegen…