…keine Änderungen und somit ebenfalls keine Sachverhaltsänderung ergeben. Eine Bescheidänderung würde de facto einer unzulässigen Wiederholungsprüfung seitens der Finanzverwaltung gleichkommen, welche nicht mit der Anwendung des § 295a BAO begründbar ist. In den Richtlinien zum § 295a BAO sind die Beispiele überdies erschöpfend aufgezählt, welche von der…
…absprechen. Gemäß § 68 Abs. 1 AVG sind Anbringen von Beteiligten, die außer den Fällen der §§ 69 und 71 die Abänderung eines der Berufung nicht oder nicht mehr unterliegenden Bescheides begehren, wenn die Behörde nicht den Anlaß zu einer Verfügung gemäß den Abs. 2 bis 4…
…a 1. Einkommensteuer (vgl. Seite 7f der Bescheidbegründung) dargestellten Voraussetzungen für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen wiedergegeben. Sodann wurde ausgeführt, in enger Anlehnung an die Berufungsentscheidung des UFS und der darin ausgesprochenen Kritik in Bezug auf die Sachverhaltsermittlung werde in einem nächsten Schritt…
…eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung bewirkt. Überdies ist festzustellen, dass - wie bereits angemerkt wurde - die erste Prognose - anders als die Prüferin meint - keine Kalenderjahrangaben enthält. Die Prüferin hat nicht begründet, weshalb sie davon ausgeht, dass die in der ersten Prognose ausgewiesenen Tilgungen von jeweils 40…
…zwischen der steuerlicher Auswirkung des Wiederaufnahmsgrundes und den zu erwartenden tatsächlichen Bescheidänderungen vorliegt, eine Saldierung von Einkommen- und Umsatzsteuer nicht in Betracht kommt"). (c) Nach Ansicht des BMF kann einer Anregung auf Aufhebung von Bescheiden nach § 299 BAO im Fall von erheblichen Vorsteuern (aus Anschaffungskosten…
…kann (VwGH vom 2.9.2009, 2008/15/0065 mwN). Sehen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vor, ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt (vgl. Ritz, Kommentar zur BAO, 3…
…dass sich aus Abgabenvorschriften die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergibt. Es normieren also die materiellen Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung zukommt (vgl. Ritz, BAO3, § 295a Tz 3 f). Sehen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vor, ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich…
…sich aus Abgabenvorschriften die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergibt. Es normieren also die materiellen Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung zukommt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 295a Tz 3 f). Sehen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vor, ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich…
…erwachsen sei. Es könne die Behörde daher nur mehr unter sehr eingeschränkten Möglichkeiten in diese Rechtskraft durch eine Abänderung des Bescheides eingreifen. Die von der Behörde herangezogene Bestimmung des § 85b ZollR-DG sei entgegen der Rechtsansicht der Behörde keine Rechtsgrundlage für die vorgenommene Änderung. Mangels…
…drei Streitjahre innerhalb der Frist gestellt worden. Die gegenständliche, am 22. Juni 2011 mündlich verkündete Berufungsentscheidung bewirkt durch die entsprechende Abänderung des angefochtenen Bescheides die Aufhebung von Bescheiden nach Ablauf der o.a. Verjährungsfristen. Die Zulässigkeit hierfür resultiert aus der Antragstellung vor Ablauf der Verjährungsfristen…
… 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt. Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die…
…Steuertatbestand für die Vorschreibung von Anspruchszinsen gemäß § 4 BAO erst im Zeitpunkt, in dem der Sachverhalt verwirklicht worden sei, also im Zeitpunkt der Berufungserledigung. Der Antrag auf Berichtigung der Bilanzen der Jahre 1993 bis 2007 sowie auf Abänderung der betreffenden Bescheide betreffend Körperschaft 1993 bis…
…78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkungen für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang eines Abgabenanspruches hat. Es handelt sich um einen Verfahrenstitel, der zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von Bescheiden dient. Eine Abänderung gem…
…Nur in jenen Fällen, in denen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vorsehen, ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt (vgl. zB VwGH 24.06.2010, 2006/15/0343). Nach der…
…kann in der Folge auch eine Änderung dieser Vorauszahlungen nicht erfolgen (da sie ja mangels Voraus-zahlungsbescheides auch nicht festgesetzt wurden) und ist das in § 45 Abs. 3 leg.cit. normierte Verbot der Erlassung von Bescheiden über die Änderung der Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr…
…die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergibt. Es normieren also die materiellen Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung zukommt (vgl. Ritz, BAO, Kommentar, 4. Auflage, Tz 3f zu § 295a BAO). Sehen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vor, ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich…
…sowie vom 4. Februar 2009, 2006/15/0151). Sehen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vor, ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Jänner 2008…
…1.2009 von Amtswegen gemäß § 295 Abs. 3 BAO aufzuheben gewesen sei. Dadurch, dass dies nicht geschehen ist, sei die Entscheidungspflicht verletzt worden. Gemäß § 295 Abs.3 BAO ist ein Bescheid ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, auch ansonsten zu ändern oder aufzuheben…
…wobei dieser Abänderung gemäß § 209a Abs. 2 BAO der Eintritt der Verjährung nicht entgegensteht. Verfassungsrechtliche Bedenken stehen einer Anwendung des § 209a BAO nicht entgegen. Die Bestimmung des § 209a BAO stellt eine Ausnahme vom Grundsatz dar, wonach Abänderungen, Zurücknahmen und Aufhebungen von Bescheiden nur bis zum…
…sowie vom 4. Februar 2009, 2006/15/0151). Sehen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vor, ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Jänner 2008…