…wie das Vereinsvermögen bei einer Änderung oder Wegfall des bisherigen Vereinszwecks zu verwenden ist, war bereits aus diesem Grund die Gemeinnützigkeit für den Streitzeitraum 1997 bis 1999 zu versagen und die Berufungen in diesem Punkt abzuweisen. Durch die Außerstreitstellung des von der Abgabenbehörde erster Instanz…
…des bisherigen Zweckes für die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchliche Zwecke gebunden bleibt, zusätzlich zu der in der Z 1 genannten Voraussetzung der gegenwärtigen Verfolgung dieser Zwecke auf (Grundsatz der Vermögensbindung, Stoll, BAO, S 470). In der Satzung wurde für den Fall der Änderung des Vereinszweckes…
…einer anderen Körperschaft zwecks Zuerkennung abgabenrechtlicher Begünstigungen eine Bindung des Restvermögens nach dem Wortlaut des § 39 Z 5 BAO jedenfalls für drei Fälle erforderlich: die freiwillige Auflösung des Vereins, dessen behördliche Aufhebung sowie auch eine dahingehende Änderung des Vereinszwecks, dass ab der Änderung keine iSd…
…andere als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass die gleichrangige Aufnahme des Vereinszweckes Förderung und Pflege der Unterhaltung in die Statuten des Vereines neben den anderen Vereinszwecken, einen begünstigungsschädlichen, weil nicht dem Gemeinwohl verpflichteten Zweck darstellt. Die Zweckbestimmung…
…Charakter des Menschen dient. Am 25. Oktober 2005 wurde von der Bw. bei der Vereinsbehörde eine Änderung der Statuten angezeigt. Danach enthält nunmehr § 2 der Statuten einen ausdrücklichen Gewinnausschluss und sieht § 14 vor, dass bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes…
…einer mit 24. Dezember 1996 datierten, wegen "Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse" abgeschlossenen Vertragsergänzung übernimmt der Vater des Bw in voller Verantwortung u.a. die Verpflichtung zur Abgabe der den Bw betreffenden Umsatz- und Einkommensteuererklärungen sowie die Regulierung sämtlicher auf diesen Steuererklärungen ausgewiesenen Zahllasten. Ferner übernimmt…
…ändern, dass - wie der Bw. in Pkt. 4 seiner Vorhaltsbeantwortung vom 2. März 2011 (Rz 17) ausführt - die Ausübung elektronischer Musik der Freizeitbeschäftigung einiger seiner Mitglieder entsprechen mag, weil der Bw. als Körperschaft (Verein) insoweit einer eigenständigen Beurteilung unterliegt. (31/3) Dem sinngemäßen Hinweis des…
…einer Änderung der Stiftungsurkunde und/oder Stiftungszusatzurkunde in Bezug auf den Stiftungszweck ist der Stiftungsvorstand nicht befugt." In der Stiftungszusatzurkunde vom 16.5.2008 sind die Auflösungsbestimmungen enthalten: "VII. Auflösung der Privatstiftung und Letztbegünstigte.... 7.2. Letztbegünstigte....im Falle der Aufhebung, der Auflösung oder des…
…die Einnahmenerzielung aus der Führung eines derart "unentbehrlichen" Betriebes notwendigerweise unmittelbar mit dem Vereinszweck verbunden, während im hier vorliegenden Fall zwischen den vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen und der nachfolgenden Vermietung kein derart enger Konnex besteht. Mit anderen Worten: bei unentbehrlichen Hilfsbetrieben ist die unmittelbare Ausübung des Vereinszwecks…
…25. Februar 2008 eine Änderung seiner Statuten beschlossen hat. Die Statuten haben seither auszugsweise folgenden Inhalt: "§ 2 Vereinszweck: "(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung. (2) Zweck des Vereins ist 1. die…
…abgabenrechtliche Begünstigung zu verwehren, weil die Tätigkeit nicht in der Satzung als Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks angeführt ist und somit auch ein Widerspruch zwischen Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung besteht. Würde der Verein lediglich mit den in der Satzung genannten Mitteln versuchen, seine Ziele zu…
…30. Jänner 2001 datierten Statuten des Bw. haben - soweit für den gegenständlichen Fall von Relevanz - folgenden Inhalt (Formulierungen, die nicht der Rechtschreibreform entsprechen, wurden beibehalten): "§ 1 Name, Sitz und Tätigkeit 1. .... 2. Seine Tätigkeit erstreckt sich im wesentlichen auf die Gemeinden ... § 2 Vereinszweck 1. Der…
…Miet- und Siedlungsangelegenheiten. | (2) | In Verfolgung dieses Vereinszweckes bestehen die Aufgaben des Vereines: | | a) | Antragstellung und Erstattung von Gutachten in Wohnbau- und allen anderen mietrechtlichen Angelegenheiten. | | b) | Übernahme der Trägerschaft der Baumaßnahmen und Vertretung der Mitglieder den…
…H" und mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land die Änderung der Statuten gestattet worden. Diese neuen Statuten seien in Beilage 3 hinsichtlich der maßgeblichen §§ 2 und 3 ebenfalls beigelegt. Aus diesen neuen Statuten gehe hervor, dass die finanziellen Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes wesentlich umfangreicher…
…Fällen erforderlich (die freiwillige Auflösung des Vereins, die behördliche Aufhebung des Vereins sowie die Änderung des Vereinszweckes). Nach der Rechtsprechung des VwGH stellt es aber keinen Verstoß gegen § 39 Z. 5 BAO dar, wenn der Fall der behördlichen Auflösung des Vereines in der Rechtsgrundlage nicht…
…Fällen erforderlich (die freiwillige Auflösung des Vereins, die behördliche Aufhebung des Vereins sowie die Änderung des Vereinszweckes). Nach der Rechtsprechung des VwGH stellt es aber keinen Verstoß gegen § 39 Z. 5 BAO dar, wenn der Fall der behördlichen Auflösung des Vereines in der Rechtsgrundlage nicht…
…bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden. Das Finanzamt gab mit seinem Antwortschreiben vom 17. November 2003 die Auskunft, dass die Vereinsstatuten unter Berücksichtigung dieser geplanten Änderungen die…
…eine Änderung des begünstigten Satzungszweckes ergeben sollte. In der Satzung des Bw. wurde weder in der betreffenden Auflösungsbestimmung (§ 16) noch in einer sonstigen Bestimmung für den Fall der Änderung des Vereinszweckes irgendeine Regelung getroffen, sodass in einem solchen durchaus denkbaren Fall von einem Verbleib des…
…Fällen erforderlich (die freiwillige Auflösung des Vereins, die behördliche Aufhebung des Vereins sowie die Änderung des Vereinszweckes). Nach der Rechtsprechung des VwGH stellt es aber keinen Verstoß gegen § 39 Z. 5 BAO dar, wenn der Fall der behördlichen Auflösung des Vereines in der Rechtsgrundlage nicht…
…die Änderung des Vereinszweckes). Nach der Rechtsprechung des VwGH stellt es aber keinen Verstoß gegen § 39 Z. 5 BAO dar, wenn der Fall der behördlichen Auflösung des Vereines in der Rechtsgrundlage nicht berücksichtigt ist (VwGH 13.10.1983, 82/15/0128) In der Satzung des…