…bei einem Gegenstand, den der Unternehmer in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder nutzt, in den auf das Jahr der erstmaligen Verwendung folgenden vier Kalenderjahren die Verhältnisse ändern, die im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung für den Vorsteuerabzug maßgebend waren. Der zweite Satz leg. cit. normiert…
…dem 1. Jänner 1997 steht die Verwendung der Praxis mit der Erzielung unechtbefreiter Umsätze in Zusammenhang, sodass auch die im § 12 Abs 10 UStG 1994 angesprochene Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse nicht Platz greift. Wenn der Bw. in der Berufung vom 11. Dezember…
…der Fruchtgenuss nur subsidiär zu, da J. B. das Gesamtobjekt weiterhin wie ein Eigentümer nutze. Abgesehen davon sei aber die im Vertrag getroffene Vereinbarung ersatzlos aufgehoben bzw. noch vor jedweder Ausübung des Fruchtgenussrechtes durch I. P. widerrufen worden. Aufgrund der Änderung der maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse…
…1.2001, 2000/17/0266). Zum Widerruf der Aussetzung ist in aller Kürze anzumerken, dass ein solcher nur in Betracht kommt, wenn eine der Voraussetzungen des § 294 BAO gegeben ist, somit vor allem bei Änderung der maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse. Eine Änderung eines Aussetzungsbescheides gemäß § 294…
…wenn eine der Voraussetzungen des § 294 BAO gegeben ist, somit vor allem bei Änderung der maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse. Eine Änderung eines Aussetzungsbescheides gemäß § 294 BAO käme beispielsweise in Betracht, wenn das Berufungsbegehren eingeschränkt wurde oder wen der Abgabepflichtige nach Bewilligung der Aussetzung Gefährdungshandlungen unternimmt. Gemäß…
…nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Auch dies sei nicht erfolgt. Dem Bescheid seien keinerlei Erwägungen zu entnehmen, warum die Anzeige richtig sein solle. Mit dem zur Anzeige gebrachten Sachverhalt, der Verantwortung…
…1 BAO die Abgabenbehörden berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22 leg cit) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu…
…eine Berichtigung maßgebenden Verhältnisse der Uneinbringlichkeit im Jahr 2003 verwirklicht wurden oder nicht. Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass der Berufungswerber mit Gesellschafter als atypischen stillen Gesellschafter (Gesellschaftsvertrag vom 27. Dezember 1991) bis zur Betriebsaufgabe den Beherbergungsbetrieb in Ortschaft geführt hat. Der Betrieb wurde…
…Belastung maßgebenden Verhältnisse der Abgabenbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Zahlung des Abgeltungsbetrages ist einzustellen bzw. herabzusetzen, wenn und soweit sich die für die Abgeltung maßgebenden Verhältnisse ändern oder nachträglich hervorkommt, dass die Voraussetzungen nicht oder nur für ein geringeres Ausmaß gegeben gewesen sind. Eine Änderung der…
…und Verbesserungsbeitrages oder Anhebung nach § 45 MRG in der Fassung der Mietrechtsnovelle 2001, BGBl. I Nr. 161/2001, die schriftliche Aufforderung bzw. das schriftliche Anhebungsbegehren des Vermieters vorzulegen. Der Hauptmieter hat jede Änderung der für die Abgeltung der außergewöhnlichen Belastung maßgebenden Verhältnisse der Abgabenbehörde unverzüglich…
…über die von der zuständigen Verwaltungsbehörde noch nicht entschieden wurde, so ist die Abgabenbehörden nach § 116 Abs. 1 BAO berechtigt, diese Rechtsfrage nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Vom Finanzamt wurde im…
…1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von andern Verwaltungsbehörden oder Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Eine Vorfrage…
…fallen in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörden. Gemäß § 116 Abs. 1 BAO sind Abgabenbehörden berechtigt, sofern Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu…
…Belastung maßgebenden Verhältnisse der Abgabenbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Zahlung des Abgeltungsbetrages ist einzustellen bzw. herabzusetzen, wenn und soweit sich die für die Abgeltung maßgebenden Verhältnisse ändern oder nachträglich hervorkommt, daß die Voraussetzungen nicht oder nur für ein geringeres Ausmaß gegeben gewesen sind. Eine Änderung der…
…Belastung maßgebenden Verhältnisse der Abgabenbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Zahlung des Abgeltungsbetrages ist einzustellen bzw. herabzusetzen, wenn und soweit sich die für die Abgeltung maßgebenden Verhältnisse ändern oder nachträglich hervorkommt, dass die Voraussetzungen nicht oder nur für ein geringeres Ausmaß gegeben gewesen sind. Eine Änderung der…
…als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Die Abgabenbehörde ist an den Feststellungsbescheid des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung…
…herabzusetzen, wenn und soweit sich die für die Abgeltung maßgebenden Verhältnisse ändern oder nachträglich hervorkommt, dass die Voraussetzungen nicht oder nur für ein geringeres Ausmaß gegeben gewesen sind. Eine Änderung der Einkommensverhältnisse kann jedoch nur dann zu einer Einstellung (Herabsetzung) der Zahlung des Abgeltungsbetrages führen…
…Belastung maßgebenden Verhältnisse der Abgabenbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Zahlung des Abgeltungsbetrages ist einzustellen bzw. herabzusetzen, wenn und soweit sich die für die Abgeltung maßgebenden Verhältnisse ändern oder nachträglich hervorkommt, daß die Voraussetzungen nicht oder nur für ein geringeres Ausmaß gegeben gewesen sind. Eine Änderung der…
…auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zu Grunde zu legen hätten. Eine Beurteilung der Behörden über die Verfassungskonformität des § 18…
…der abweichenden "Vorfragenbeurteilung". Hiezu ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 116 Abs. 1 BAO sind, sofern die Abgabenvorschriften nichts anderes bestimmen, die Abgabenbehörden berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse…