…des L:G. vom 25.04.2008 erfolgte die amtswegige Löschung nach § 40 FBG. Als letzter handelsrechtlicher Geschäftsführer scheint Name auf. Rechtlich folgt daraus: Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person hat bloß deklaratorischen Charakter (vgl. VwGH 17.5.2004, 2003/17…
…2010, Geschäftsfall 71 Fr 2xxx/10 k, erfolgte eine amtswegige Löschung gemäß § 40 FBG. Als letzter handelsrechtlicher Geschäftsführer scheint Ing. A B auf. Rechtlich folgt hieraus: Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person hat bloß deklaratorischen Charakter (vgl. VwGH 17.5.2004…
…dass es zwischenzeitlich zu einer amtswegigen Löschung gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) wegen Vermögenslosigkeit (eingetragen im Firmenbuch am 8.3.2007) gekommen sei, weshalb die Berufungswerberin nicht mehr existiere und seine Vollmacht damit auch erloschen sei. Daraus folgt in rechtlicher Hinsicht: Die Auflösung und Löschung einer…
…somit nicht mehr (Löschung ins Firmenbuch eingetragen am 16. November 2010). Die Gesellschaft wurde gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht (Eintragung ins Firmenbuch am 6. Mai 2011). Rechtlich folgt hieraus (vgl. UFS 23.5.2011, RV/2748-W/09): Die Auflösung und…
…deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Allerdings lässt sich dem Firmenbuch zur Firmenbuchnummer a entnehmen, dass die GmbH wegen Vermögenslosigkeit per Dezember gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) gelöscht wurde. Die Masseverwalterin vertritt die GmbH nicht mehr. Es stellt sich somit die Frage…
…Finanzamt Wien 1/23 abgetreten. Mit Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 8. Juli 2010 erfolgte eine amtswegige Löschung der Bw gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit. In einem Schreiben vom 11. November 2010 teilte das nunmehr zuständige Finanzamt mit, dass der uneinbringliche Abgabenrückstand laut Kontenabfrage per 11…
…Fällen zur Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer. Die Bw. wurde am Datum gemäß § 40 FBG von Amts wegen im Firmenbuch gelöscht. Im Zuge eines Erörterungsgespräches erklärten die ehemaligen Gesellschafter, dass der Betrieb bereits im Jahr 2007 geschlossen worden sei. Bei den in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Bankschulden habe…
…und in der Folge die amtswegige Löschung gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) wegen Vermögenslosigkeit (eingetragen im Firmenbuch am 6.1.2005). Im Zuge einer Außenprüfung bei der XY-GmbH kam es zur Erlassung eines Prüfungsauftrages auch für die GmbH i.L. und zur Durchführung einer Außenprüfung…
…über diese Gesellschaft der Konkurs eröffnet und mit Beschluss des Gerichtes vom 18. April 2002 aufgehoben. Nach der Schlussverteilung wurde die Fa. gemäß § 40 FBG, eingetragen in das Firmenbuch am 27. Juli 2002, Zl. 75 Fr 8465/02 p von Amts wegen gelöscht. Mit Schreiben…
…anderen Gesetzen genannten Fällen mit Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst, durch den ein Konkurs mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens nicht eröffnet wird. § 40 FBG lautet: "(1) Eine Kapitalgesellschaft, die kein Vermögen besitzt, kann auf Antrag der nach dem Sitz der…
…die Auflösung der Gesellschaft. Damit befand sich die Bw. ab diesem Zeitpunkt in Liquidation. Die amtswegige Löschung erfolgte gem. § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit; Datum der Eintragung am 21.11.2003. Zum Stichtag 28.11.2003 befindet sich auf dem Abgabenkonto der Bw. ein Guthaben in…
… 123 a IO aufgehoben. Die Firma wurde daraufhin per 31.8.2011 gemäß § 40 FBG amtswegig gelöscht. Beim Bw und der CWU . wurde eine Außenprüfung durch das Finanzamt durchgeführt. Diese befasste sich insbesondere mit der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fremdarbeiten von Subunternehmern und mit den…
…die Gesellschaft infolge Eröffnung des Konkurses aufgelöst. Mit Beschluss des Landesgerichtes D vom 22.4.2009 wurde der Konkurs mangels Kostendeckung aufgehoben und die Firma gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 206 lit. b BAO kann die Abgabenbehörde von…
…Juni 2007 wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 Firmenbuchgesetz gelöscht. Die Konkursquote betrug 5,78 %. Der Abgabenausfall nach Schlussverteilung betrug 91.588,40 Euro. Der Berufungswerber (Bw.) war in der Zeit vom 29. August 2002 bis zur Löschung der GmbH deren alleiniger Geschäftsführer. Mit dem angefochtenen Bescheid…
…Andererseits - und darauf komme es im gegebenen Zusammenhang an, sei dem Vereinsrecht eine dem § 40 FBG analoge Bestimmung grundsätzlich fremd. Daraus folge zwingend, dass die in der Berufungsvorentscheidung angestellten Überlegungen jeder Grundlage entbehren würden und dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsprechung widersprechen würden. Über die…
…amtswegige Löschung gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) wegen Vermögenslosigkeit (eingetragen im Firmenbuch am 6.1.2005). Im Zuge einer Außenprüfung bei der I-S-GmbH kam es zur Erlassung eines Prüfungsauftrages auch für die I-GmbH und zur Durchführung einer Außenprüfung. Als Ergebnis erließ das Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.F., (Bw.) vertreten durch Dr. Leopold Boyer, RA, 2225 Zistersdorf, Haupstr. 25, vom 23. Juli 2012 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 20. Juni 2012 im Beisein der…
…Kostendeckung am 12. November 2010 aufgehoben und die Gesellschaft am 22. März 2011 gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Ein Zugriff auf Geldmittel der Gesellschaft ist somit nicht möglich, die Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin nicht gegeben. Der Bw. fungierte ab 9. November 2002…
…GZ. xyz der Konkurs über die Z GmbH nach Schlussverteilung aufgehoben. Die Firma wurde am 4.2011 gem. § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit amtswegig im Firmenbuch gelöscht. Der Masseverwalter, der die Berufung erhoben hat, vertritt die gelöschte GmbH nach Beendigung des Konkursverfahrens aber nicht mehr. Damit…
…am 8. Juni 2009 mangels Kostendeckung aufgehoben und die Firma am 27. Juli 2011 gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Ein Zugriff auf Geldmittel der Gesellschaft ist somit nicht möglich, die Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten beim Primärschuldner nicht gegeben. Die Bw. fungierte ab 9. November 2000…