…gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch gemäß § 248 BAO gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft , hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden…
…gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch gemäß § 248 BAO gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft , hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden…
…fällig geworden wären. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen sei hinsichtlich sämtlicher Forderungen Verjährung eingetreten. Beweis: wie bisher. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224, Abs. 1) innerhalb…
…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Gemäß § 248 BAO kann der nach den Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden…
…wird auf den Vorhalt vom 4. Juni 2013 mit Übersendung der beantragten Unterlagen verwiesen. Nach § 248 BAO steht dem Bw. zu, unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen…
…Dezember 2004 beantragte der Bw. vorerst unter Hinweis auf die Bestimmung des § 248 BAO die Zustellung der den Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenbescheide. In der Berufung gegen den Haftungsbescheid, welcher zur Gänze angefochten wird, wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend gemacht. Die…
…ist zu entnehmen, dass laut telefonischer Rücksprache mit P. die Fristerstreckung für das Rechtsmittel bis Ende Mai 2005 gewährt wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224…
…und 03/2005) wird der Bw. auf das gemäß § 248 BAO nach Abschluss des Haftungsverfahrens zu erledigende diesbezügliche Berufungsverfahren verwiesen. Auch der Einwand hinsichtlich der Anfechtbarkeit von Zahlungen vor Konkurseröffnung und des damit verbundenen Zahlungsverbots, weshalb der Bw. die Abgaben nach den Vorschriften der Konkursordnung…
…in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt. Geht der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung aber kein Abgabenbescheid voran, so gibt es eine solche Bindung nicht…
…gelegen. Gemäß § 248 BAO könne der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen, woraus sich wiederum ergebe, dass…
…es würde sich um eine falsch gerechnete ungerechtfertigte Forderung handeln, ist auf die Bestimmung des § 248 BAO zu verweisen. Geht nämlich einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und sie hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung der Haftung grundsätzlich…
… 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 248 BAO kann der nach…
…des Finanzstrafverfahrens vom Landesgericht für Strafsachen Wien festgesetzt worden seien. Gleichzeitig werde auch gemäß § 248 BAO das Rechtmittel der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1997-2002 sowie gegen die Bescheide, mit denen die Kapitalertragsteuer für die Jahre 2001 und 2002 vorgeschrieben worden sei…
…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Gemäß § 248 BAO kann der nach den Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen…
…Gesellschaft vorgeschriebenen Abgaben zu Recht bestehen oder nicht. Gemäß § 248 erster Satz BAO wäre es dem Berufungswerber außerdem freigestanden, innerhalb der Frist für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen die an die Gesellschaft ergangenen, und dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenbescheide zu berufen…
…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Nach der Bestimmung des § 248 BAO (erster Satz) kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid § 224 Abs. 1 leg. cit.) innerhalb der für die Einbringung der Berufung…
…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Nach der Bestimmung des § 248 BAO (erster Satz) kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid § 224 Abs. 1 leg. cit.) innerhalb der für die Einbringung der Berufung…
…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Nach der Bestimmung des § 248 BAO (erster Satz) kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid § 224 Abs. 1 leg. cit.) innerhalb der für die Einbringung der Berufung…
…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Nach der Bestimmung des § 248 BAO (erster Satz) kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid § 224 Abs. 1 leg. cit.) innerhalb der für die Einbringung der Berufung…
…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Nach der Bestimmung des § 248 BAO (erster Satz) kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid § 224 Abs. 1 leg. cit.) innerhalb der für die Einbringung der Berufung…