RIS AI
17 Treffer1675 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2153–21636.3 Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

… VwGH 6.5.1975, 1703/74; VwGH 25.10.1994, 94/14/0080). 6.3.2 Schwebende Rechtsverhältnisse Rz 2162: Bei zweiseitig verbindlichen Verträgen, die noch von keiner Seite erfüllt wurden (schwebende Geschäfte), gilt der Grundsatz, dass sich die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten wechselseitig ausgleichen…

UStR 2000 Rz 888–9236.1.16. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…bisherigen Eigentümer und nunmehr Fruchtgenussberechtigten erfolgt. Wird ein Mietvertrag durch einseitige Willenserklärung oder durch zweiseitige Willenseinigung verlängert, liegt kein neues Miet- bzw. Pachtverhältnis vor, wenn die Vertragsverlängerung ohne zeitliche Unterbrechung erfolgt. Unter die Neuregelung fallen - unabhängig vom Vorliegen eines aufrechten Miet- bzw. Pachtverhältnisses - nur jene…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…MRG, außerordentliche Kündigungsgründe) kündigen | Bestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.3.3. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1350: Bestandverträge sind zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. Rz 1351: Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe …

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 GebG die Vertragsteile (siehe Rz 1176 ff). Randzahlen…

GebR 2025 Rz 1570–158027.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition der Zession. Es ist daher auf jene des § 1392 ABGB zurückzugreifen. Eine Zession ist ein Vertrag zwischen Altgläubiger (Abtretender, Zedent) und Neugläubiger (Übernehmer, Zessionar). Gegenstand der Zession ist die Forderung des Altgläubigers gegenüber einer dritten Person…

GebR 2025 Rz 1017–102411.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ausübung begründet schon unmittelbar die vertraglichen Pflichten. Im Unterschied zum bloßen Offert, welches lediglich ein Element eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes ist, wird im Optionsvertrag bereits Konsens über den Inhalt des künftigen Vertrages erzielt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerungsoption nichts anderes als die…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…81/14/0017; VwGH 19.9.1989, 89/14/0119). Bei zweiseitig verbindlichen Verträgen, die noch von keiner Seite erfüllt wurden (schwebende Geschäfte), gilt der Grundsatz, dass sich die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten wechselseitig ausgleichen und daher buch- und bilanzmäßig nicht zu berücksichtigen sind (VwGH…

EStR 2000 Rz 3301–33128 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…marktüblich verzinste Verbindlichkeiten abzuzinsen, wenn der Vorteil aus der fehlenden Verzinsung nicht durch andere wirtschaftliche Nachteile entsprechend kompensiert wird und der Verbindlichkeit zweiseitig verbindliche Verträge zu Grunde liegen ("verdecktes Kreditgeschäft" bei Kauf auf Ziel mit langfristiger "zinsloser" Kaufpreisstundung oder "zinslosem" Ratenkauf). Eine marktübliche Abzinsung ist…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…und handlungsfähig ist, kann sie bereits in diesem Stadium durch ihre vertretungsbefugten Organe Verträge abschließen und Vermögen erwerben. Nach- oder Zustiftungen setzen als zweiseitig verbindliche Verträge die Zustimmung der vertretungsbefugten Organe der Privatstiftung voraus. Beispiel: Die Stiftungsurkunde wird am 30.12.2009 errichtet. Der Stiftung…

GebR 2025 Rz 1480–148727.6. Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…anderen Gründen diesen Vermögenswerten zuzuordnen sind. 27.6.3. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1487: Ehepakte sind zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1050 ff. Gebührenschuldner sind die den Ehepakt abschließenden Vertragsteile (siehe Rz 1176 ff). Randzahlen 1488 bis 1489: derzeit frei

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…verlangen. 12.1. Entstehen der Gebührenschuld bei im Inland errichteten Urkunden 12.1.1. zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1050: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften entsteht die Gebührenschuld, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Inland. Dies gilt bei Unterzeichnung im…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 28 GebG) 22.1. Zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1176: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1050 ff) sind die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist (VwGH 18.12.1989, 88/15/0119). Rz 1177: Wird…

GebR 2025 Rz 1490–149327.7. Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Hoffnung ins Leere geht. Einschränkend erfolgt in § 33 TP 17 GebG eine taxative Aufzählung jener Vertragstypen, die nach dieser Gesetzesstelle gebührenpflichtig sind. Glücksverträge sind in der Regel entgeltliche, zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. 27.7.2. Wetten und Hoffnungskäufe 27.7.2.1. Allgemeines Rz 1491…

GebR 2025 Rz 1540–155027.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…86/15/0121). Das Nachgeben in nur einem von mehreren Punkten genügt (VwGH 25.11.1999, 99/16/0021). Der Vergleich ist ein zweiseitig verbindliches, entgeltliches Rechtsgeschäft. Rz 1541: Strittig ist ein Recht, wenn sich die Parteien nicht einigen können, ob und in welchem Umfang…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…umschrieben (Vertragsdatum, Gegenstand des Vergleiches, Parteien), stellt diese Erklärung eine rechtsbezeugende Urkunde dar, deren Gebührenschuld mit der Aushändigung an das Gericht (siehe Rz 1053) entsteht. Rz 1035: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, die wechselseitige Verpflichtungen der Vertragspartner zum Gegenstand haben, erfüllt eine einseitige Erklärung eines Vertragsteiles…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der bei Vertragsabschluss im Ausland gelegenen Sache in das Inland führt daher nicht zum nachträglichen Entstehen der Gebührenschuld. 12.2.2.2. Erfüllungsort im Inland Rz 1068: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (zB Miete) genügt für die Entstehung der Gebührenschuld, dass eine der Vertragsseiten entweder im…

GebR 2025 Rz 1502–150927.7.4. Wetten
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…hat. 27.7.5. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1506: Die verschiedenen in § 33 TP 17 GebG aufgezählten Rechtsgeschäfte sind zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. Hinsichtlich der Beurkundung des Rechtsgeschäftes siehe Rz 1017 ff. Die Gebührenschuld entsteht bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1…