… Ort, an dem sich die Waren befinden, und Informationen über ihre Beförderung; zollrechtlicher Status der Waren; Angaben über übliche Behandlungen und gegebenenfalls die neue zolltarifliche Einreihung, die sich aus diesen üblichen Behandlungen ergibt; Angaben zur pV, einschließlich Informationen über die Art der Veredelung; den Ausbeutesatz…
…über Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke (Biersteuergesetz 2022), BGBl. Nr. 701/1994 | BioethanolGV | Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Begünstigung von Gemischen von Bioethanol und Benzin, BGBl. II Nr. 378/2005 | CMR | Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen…
…Siehe dazu zB die TARIC-Position 8714 9110 29. Die Ausnahme vom Antidumpingzoll entspricht hier der Begünstigung der Endverwendung. Bei zolltariflichen Abgabenbegünstigungen ist zwischen Begünstigungen, die aufgrund der Endverwendung der Ware gewährt werden und die aufgrund der Art bzw. der Beschaffenheit der Ware gewährt werden…
…Entscheidungen über verbindliche Auskünfte in Bezug auf Waren, deren richtige bzw. einheitliche zolltarifliche Einreihung oder Ursprungsbestimmung nicht gewährleistet werden kann, ausgesetzt ist. (17) Die Kriterien für die Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) für zollrechtliche Vereinfachungen und für Sicherheit, die auch kombiniert werden können…
…2) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet Art. 86 Abs. 6 UZK. Ist in den zollrechtlichen Vorschriften eine zolltarifliche Abgabenbegünstigung oder die vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Art. 56 Abs. 2 Buchstaben d bis g UZK, nach den Artikeln 203…
…Erlass damit begründet, dass zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung der Waren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen eines Zollkontingents, eines Zollplafonds oder einer anderen zolltariflichen Begünstigung ein ermäßigter Zollsatz oder Zollfreiheit galt, wird die Erstattung oder der Erlass gewährt, sofern zur…
…Annahme der Anmeldung der Waren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen eines Zollkontingents, eines Zollplafonds oder einer anderen zolltariflichen Begünstigung ein ermäßigter Zollsatz oder Zollfreiheit galt, sofern zur Zeit der Vorlage des mit den erforderlichen Unterlagen versehenen Antrags eine der folgenden Bedingungen…
…1. Antrag und Zollanmeldung Die Zollanmeldung kann durch andere Formen der Willensäußerung erfolgen (Art. 141 UZK-DA). Diese Zollanmeldungen werden auch für Waren abgegeben, für die die Begünstigung des Nebenwegverkehrs zulässig ist durch mündliche Zollanmeldung (siehe dazu Art§ 21 Abs. 1 lit. a ZollR-DG)…
Artikel 260a Im Rahmen von internationalen Abkommen ausgebesserte oder veränderte Waren (1) Für Veredelungserzeugnisse, die aus - in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführten - Waren entstehen, wird eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn den Zollbehörden nachgewiesen wird, dass a)diese Waren in einem Land…
…jene Positionen, Unterpositionen und Codes der Kombinierten Nomenklatur festgelegt, für welche diese Begünstigung in Betracht kommt. Dieser Warenkreis ist in e-Zoll ersichtlich. Zusätzlich zu der Einreihung ist Voraussetzung für die Anwendung der Begünstigung, dass die Ware Grund ihrer Art dazu geeignet sind, in Luftfahrzeuge…
Artikel 25 Ausnahmen von den Begünstigungen (Artikel 38 Absatz 6 des Zollkodex) Die Begünstigungen nach Artikel 24 werden nicht gewährt bei Zollkontrollen im Zusammenhang mit einem besonderen Gefährdungsniveau oder bei Kontrollverpflichtungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften der Union. Die Zollbehörden geben jedoch Sendungen, die von einem AEOS…
Artikel 260 Kostenlos ausgebesserte Waren (1) Wird den Zollbehörden nachgewiesen, dass die Waren entweder aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht oder wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers kostenlos ausgebessert wurden, so ist eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben zu gewähren. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung…
Kapitel 6 Befreiung von den Ausfuhrabgaben Artikel 277 Befreiung von den Ausfuhrabgaben für vorübergehend ausgeführte Unionswaren Unbeschadet des Artikels 259 werden Unionswaren, die vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden, von den Ausfuhrabgaben befreit, sofern sie wiedereingeführt werden.
Artikel 236 Andere Waren (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für andere als die in den Artikeln 208 bis 216 und 219 bis 235 aufgezählten Waren oder Waren, die die Voraussetzungen dieser Artikel nicht erfüllen, kann die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben in…
0. Einführung Mit Verordnung (EU) 2018/581 des Rates vom 16. April 2018 hat der Rat der EU ein Begünstigungsschema für Waren geschaffen, die zum Einbau in oder zur Verwendung für Luftfahrzeuge bestimmt sind.
Artikel 120 Billigkeit (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen werden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht…
Artikel 213 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel aus Nicht-Unionsländern (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn sie vorübergehend eingeführt wurden, um gesondert oder als Teil von…
Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (siehe Anhang I ZBefrVO) Anhang 2: Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (siehe Anhang II ZBefrVO) Anhang 3: (siehe Anhang III ZBefrVO) Anhang 4: (siehe Anhang IV ZBefrVO) Anhang 5: Siehe DVO 80/2012 und DVO 197…
7.2. Betroffene Abgaben Neben allen Arten von Zöllen fallen beispielsweise auch Antidumpingabgaben unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn…
Artikel 228 Umschließungen und Sicherungs- und Ortungsgeräte (*) (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für die folgenden Waren wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt: a)gefüllt eingeführte Umschließungen, die dazu bestimmt sind, leer oder gefüllt wiederausgeführt zu werden; b)leer eingeführte Umschließungen…