5.4.9.2 Darlehensverträge Rz 1214: Auch bei diesen Verträgen sind zB Schriftlichkeit und zivilrechtliche Wirksamkeit keine unabdingbaren Voraussetzungen für deren steuerliche Anerkennung, ein bloßer bilanzmäßiger Ausweis als Schuldpost ist jedoch nicht ausreichend (VwGH 14.9.1977, 0027/77). Bei Fehlen des Fixierens schriftlicher…
…akzessorische) - Haftung für die Leistung durch einen Dritten übernimmt. Für eine Garantie ist wesentlich, dass in der Erklärung die Selbständigkeit in Form eines umfassenden Einwendungsverzichtes zum Ausdruck kommt. Bei nur teilweisem Einwendungsverzicht ist eine Bürgschaft anzunehmen (VwGH 16.12.1991, 90/15/0142). Rz 1415…
…verpflichteten depotführenden Bank vorzuschreiben. Von der Vorschreibung der Kapitalertragsteuer an die depotführende Bank ist jedenfalls abzusehen, wenn das Versicherungsunternehmen gegenüber der depotführenden Bank eine schriftliche (Anleger-)Erklärung abgegeben hat, wonach das ausländische Versicherungsprodukt nach Abschnitt 20.2.4.16.2 österreichischen Versicherungsprodukten vergleichbar ist oder…
…118: § 19 Abs. 1 BAO sieht im Falle der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auch den Übergang der sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger vor. Hinsichtlich des Umfanges des Rechtsüberganges wird auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes verwiesen. Eine gesonderte steuerrechtliche…
…21/1995). 3.5.5. Entrichtung durch den Zentralregulierer Rz 134: Das Finanzamt, an das der dritte Unternehmer (das ist der Zentralregulierer) den auf die Minderung des Entgelts entfallenden Umsatzsteuerbetrag aufgrund seiner zivilrechtlichen Vereinbarung mit dem Abnehmer zu entrichten hat (§ 16 Abs. 2 UStG 1994)…
…Abs. 1 Z 1 GebG; siehe Rz 1502 ff), oder durch eine sogenannte Ersatzbeurkundung ausgelöst werden (siehe Rz 1032 ff). Rz 1018: Eine Urkunde über ein zivilrechtlich nicht gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft kann keine Gebührenpflicht auslösen. Urkunden, die vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes errichtet werden…
…1988 kommt; zivilrechtlich befindet sich das Grundstück im Eigentum der Mitunternehmerschaft, daher löst dies keinen grunderwerbsteuerlichen Tatbestand und damit keine Verpflichtung zur Abgabe einer GrESt-Erklärung aus. Der Gesellschafter ist jedoch zur Entrichtung einer besonderen Vorauszahlung und Erklärung der Einkünfte verpflichtet.). Rz 6733b: Wird gemäß §…
…und legt diese Körperschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Kapitalertrag (Früchte und Wertsteigerungen) abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der Körperschaft gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in einem solchen Fall auch des daraus…
…für die keine Formvorschrift besteht, liegt aus zivilrechtlichen Gründen ausschließlich im Interesse des Empfängers gegenüber dem Lieferanten und wird von der Zollbehörde nicht geprüft. Hinweis: Da im Abkommen EU-Japan in der Erklärung zum Ursprung die Angabe eines Herstellungskriteriums erforderlich ist, wäre auch in einer…
…Bei einer Treuhandschaft werden die Gesellschaftsanteile dem Treuhandgeber mittelbar zugerechnet, weil bei diesem wirtschaftlich betrachtet das Eigentum verbleibt. Dem Treuhänder - dieser ist zwar zivilrechtlicher, nicht jedoch wirtschaftlicher Eigentümer der übertragenen Anteile - können diese Anteile nicht zugerechnet werden. Dies gilt sowohl für die stille (verdeckte) als…
…Hauptverwaltung im Sinne des § 10 IPRG in Österreich haben, werden nach den Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechts nicht als juristische Person des privaten Rechts anerkannt und daher zivilrechtlich als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder als Einzelunternehmen qualifiziert (vgl. für sog. UK Limiteds mit Hauptverwaltungssitz in…
…auch im Falle der sich aus dem Gesetz ergebenden Beziehung des Einbringungsvorganges auf den Ersatzstichtag das UmgrStG uneingeschränkt anwendbar. Dabei ist aber Folgendes zu beachten: Da der ursprüngliche Einbringungsvertrag zivilrechtlich gültig ist und bleibt, haben die Vertragspartner eine schriftliche Adaptierung für steuerliche Zwecke insoweit vorzunehmen…
…2014 statt. Die ImmoESt ist bis zum 15. November 2014 zu entrichten. Gibt X seine ESt-Erklärung für das Jahr 2013 noch vor dem 15. November 2014 ab, muss er die ImmoESt nicht mehr entrichten. Rz 6708: Liegt zwischen dem Zeitpunkt der Mitteilung gemäß § 30c…
…wobei die Feststellung, ob tatsächlich "Rechte geistigen Eigentums" verletzt sind, den Gerichten in einem zivilrechtlichen und/oder strafrechtlichen Verfahren obliegt. 2.Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass Waren, die aus einem Drittstaat stammen und die eine Nachahmung einer in der Union durch Markenrechte geschützten…
…genaue Firmenbezeichnung erforderlich. Gegen eine GesBR als solche ist eine Exekutionsführung unzulässig. Rz 1411: In Fällen, in denen mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit eines Steuerrechtssubjektes gegen dieses nicht Exekution geführt werden kann, hat der Rückstandsausweis auf die einzelnen Gesellschafter (Mitglieder) zu lauten. 15.4. Exekution bei Gesamtschuldverhältnissen…
…kann aber nicht verzichtet werden. Bis zum Ende der neunmonatigen Rückwirkensfrist müssen die stillen Gesellschafter aber ihre Beitrittserklärung abgeben, ihre bedungenen "Einlagen" leisten und es muss eine entsprechende Erklärung beim FA eingereicht werden (§ 108 BAO). 8.1.37.1.3. Änderungen bei Vollzug des Umgründungsplans…
…Ausnahmebestimmung nicht zur Anwendung, womit der Übertragungsvorgang steuerpflichtig ist. Da ein KESt-Abzug in diesen Fällen ausscheidet, hat der Steuerpflichtige die Übertragung in der Veranlagung zu erklären, damit die Besteuerung stattfinden kann. Wird die Meldung nur für einzelne (ausgewählte) Wirtschaftsgüter vorgenommen, kann die Ausnahmebestimmung nur…
… 39 Abs. 1 Z 2 BAO 39 Z 2 BAO zudem grundsätzlich gemeinnützigkeitsschädliche Aufwendungen vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte eingekleidet werden (VwGH 24.6.1999, 97/15/0212). Zur Weitergabe von Mitteln und zu Leistungen siehe aber auch § 40a BAO (Rz 120a…
…keine steuerliche Wirkung (siehe Rz 1615). Zur Trennung von Gebäude und Grund und Boden siehe Rz 694a. Zur zivilrechtlichen Realteilung von Grundstücken im Rückwirkungszeitraum siehe Rz 694c. Rz 1606: Rückwirkende Korrekturen sind tatsächliche Vorgänge, die mit dem Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages abgeschlossen sein müssen…
Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…