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UZK-DAArtikel 206 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 206 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben (Artikel 211 Absatz 1 und Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Bewilligung für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Waren erteilt, die nicht alle…

UZK-IAArtikel 170 Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…170 Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) Für die Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen…

ZK-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

ZK-25000. Übersicht, Einführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…1) Art. 210 bis 225 UZK (Allgemeine Vorschriften zu den besonderen Verfahren) Art. 250 bis 253 UZK (Vorübergehende Verwendung) Art. 77 bis 80 UZK (Zollschuld) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr…

ZK-25000.5. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…vorzulegen, von denen die Zollbehörden ein Exemplar mit einem Sichtvermerk versehen und dem Bewilligungsinhaber aushändigen (Art. 258 UZK-IA). Sofern eine Anmeldung zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung durch andere Form der Willensäußerung (konkludente Anmeldung) erlaubt ist, gilt damit auch die notwendige Bewilligung als erteilt (Art…

ZK-25001. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Bewilligung 1.1. Allgemeines 1.1.1. Bewilligungspflicht Art. 211 UZK Die vorübergehende Verwendung stellt ein besonderes Verfahren gemäß Art. 5 Z 16 Buchstabe b iVm Art. 210 UZK dar. Dieses Verfahren ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird auf Antrag entweder im Formellen Bewilligungsverfahren (Abschnitt 1…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.1.7. Sicherheit Für die Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben ist die Leistung einer Sicherheit grundsätzlich zwingend vorgeschrieben, um die Einhebung der entstandenen bzw. möglicherweise entstehenden Einfuhrzollschuld und der anderen Abgaben zu sichern. Hinsichtlich…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Vorgang nur darin besteht; dass die Zollstelle für die Überführung in das Verfahren und die Zollstelle für die Erledigung des Verfahrens nicht identisch sind; wenn ein Antrag auf eine Bewilligung der vorübergehenden Verwendung, an dem mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, in Form einer Zollanmeldung…

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…2. Zuständigkeit Für die Überführung in das Verfahren der Vorübergehenden Verwendung sind folgende Zollstellen zuständig: Im formellen Bewilligungsverfahren: Die in der Bewilligung angeführte(n) Zollstelle(n) für die Überführung. Im vereinfachten Bewilligungsverfahren: Die Bewilligungszollstelle (Abschnitt 1.2.2.) ist gleichzeitig Überführungszollstelle. 2.1.3. Sicherheitsleistung…

ZK-25003. Beförderungsmittel
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

…oder Wartungsarbeiten ausgebaut werden, siehe Abschnitt 3.5.7. Nationale Weisung zur zollamtlichen Überwachung der Reparatur- und Wartungsarbeiten (Art. 204 zweiter Unterabsatz UZK-DA) von Luft- und Wasserfahrzeugen im Rahmen der vorübergehenden Verwendung Voraussetzungen: Die Voraussetzungen des Art. 212 UZK-DA sind erfüllt, insbesondere: Die…

ZK-25003.4. Abweichung vom Nämlichkeitsprinzip bei Schienenbeförderungsmittel, Paletten gleicher Art und Container
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

…169 Abs. 8 UZK-DA und Art. 322 UZK-IA. Die Verwendung von Ersatzwaren wird jedoch nicht bewilligt, wenn die in die Vorübergehende Verwendung übergeführten Waren einem vorläufigen oder endgültigen Antidumpingzoll, einem Ausgleichszoll, einem Schutzzoll oder einer zusätzlichen Abgabe infolge einer Aussetzung von Zugeständnissen unterlägen…

ZK-25003.5. Zulässige Fälle
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…durch eine zollamtliche Bestätigung der Überführung zum freien Verkehr widerlegt werden. Ein drittländisches Kennzeichen ist ein Hinweis auf einen drittländischen Halter und daher auch ein Hinweis auf eine Erlaubnis zur Anmeldung durch eine als Anmeldung geltende Handlung für die Überführung in die vorübergehende Verwendung. (Arg…

ZK-25003.5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…es sein, dass eine Person den Vertriebenenstatus hat und gleichzeitig in Österreich den Hauptwohnsitz gemeldet hat. In diesem Fall ist die Anwendung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung rechtens.) Sonderfälle - Eigener Gebrauch - Firmenfahrzeuge Im Sinne der Bestimmungen bedeutet: gehören das wirtschaftliche Eigentum wie Besitz, Leasing, Miete…

ZK-25004. Überführung mit Formeller Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…die Erledigung des Verfahrens) werden in der Anmeldung vermerkt. 4.2.2.2. Mündliche Anmeldung Art. 136 UZK-DA, Anhang 71-01 UZK-DA Für folgende Waren können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung mündlich abgegeben werden, Art. 136 UZK-DA: Paletten, Container und Beförderungsmittel sowie Ersatzteile…

ZK-25004.2.4. Carnet C.P.D./China-Taiwan, Carnet de Passage
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…P.D./China-Taiwan) verwendet. Die für das Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit Carnet ATA geltenden Bestimmungen sind gleich lautend auch für das C.P.D./China-Taiwan anzuwenden. Hinweis: Das Format des C.P.D./China-Taiwan ist DIN A4, seine Deckblätter sind lachsfarben…

ZK-25005. Beförderung der Einfuhrwaren
geltende FassungRichtlinien20.02.2024

…Buchstabe e UZK-DA). 5.2.3. Zollstelle der Erledigung - Ausgangszollstelle Die Beförderung von der Zollstelle der Erledigung zur Ausgangszollstelle im Hinblick auf die Wiederausfuhr ist im Rahmen des Verfahrens der Vorübergehenden Verwendung mit der Wiederausfuhranmeldung möglich. In diesem Fall ist das Verfahren erst beendet…

ZK-25006. Erledigung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Art. 215 UZK, Leitlinien, nationale Weisung Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung wird ordnungsgemäß erledigt, wenn die Einfuhrwaren vor Ablauf der Beendigungsfrist in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört werden und kein Abfall übrig bleibt oder nach Art. 199…

ZK-25007. Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…Überwachungszollstelle. 7.2. ZollaufsichtZollamtliche Überwachung Im Hinblick auf die Einhaltung der jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen zwischen vollständiger und teilweiser Befreiung von den Eingangsabgaben ist der gesamte Verlauf des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung zollamtlich zu überwachen. Die Bewilligungs-/Verfahrensinhaber treffen nach § 23 ZollR-DG gegebenenfalls…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Allgemeines 8.1.1. Entstehung der Zollschuld Art. 79, 85 UZK Entstehung Wird das Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, entsteht entsprechend der begangenen Verfehlung die Zollschuld. Bemessungsgrundlagen Für Waren unter teilweiser Befreiung wird gemäß Art. 77 Abs. 1 UZK der Betrag dieser Zollschuld…

ZK-250010. Listen
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

10. Listen 10.1. Erläuternde Listen Soweit die Listen in den Leitlinien ABl. Nr. C 269 vom 24.09.2001 S. 1 verlautbart wurden, sind sie - mit nationalen Ergänzungen - dieser Arbeitsrichtlinie angeschlossen. 10.1.1. Liste Berufsausrüstung (Art. 226 UZK-DA) A. Ausrüstung für Presse…