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StiftR 2009 Rz 39–473.2.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…des Begriffes internationale Schachtelbeteiligung gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 anzuwenden (siehe KStR 2001 Rz 551 ff). Zuwendungen ausländischer Stiftungen bzw. vergleichbarer Vermögensmassen gelten nicht als ausländische Beteiligungserträge. Die Befreiung für ausländische Beteiligungserträge wirkt gemäß § 13 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 10 Abs…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…das StiftEG keine Definition des Begriffes "Zuwendung" enthält, ist davon auszugehen, dass damit jegliche Vermögensübertragung auf privatrechtliche Stiftungen bzw. vergleichbare Vermögensmassen gemeint ist. Die Vermögensübertragung muss nur faktisch erfolgt sein, ein Bereicherungswille ist nicht erforderlich. Das Schlagendwerden einer auflösenden Bedingung oder Befristung führt daher nicht…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ist daher vorzusorgen, dass die Vermögensbindung in der Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegt und die Zuführung des Vermögens zu begünstigten Zwecken gesichert ist (siehe Rz 110 und 111). Rz 118a: Eine Mittelübertragung an eine privatrechtliche Stiftung, eine vergleichbare Vermögensmasse oder einen Verein, dh. ohne Gegenwert in…

StiftR 2009 Rz 327–33311.6 Steuersatz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Steuersatzes ist die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung. Dieses Kriterium muss auch von inländischen privatrechtlichen Stiftungen erfüllt sein, da keine gesetzliche Einschränkung auf ausländische privatrechtliche Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen besteht. Zuwendungen an Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fonds-Gesetz bzw. nach den Landes-Stiftungs- und…

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen. Für die Beurteilung, ob eine Grundstücksübertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist bei gemischten Schenkungen…

LStR 2002 Rz 585–5887.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn diese zum Zweck der Vermögensausstattung an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse erbracht werden. Diese Zuwendungen dürfensind insoweit abzugsfähig, als sie zusammen mit Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen im Kalenderjahr der erstmaligen…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…StiftEG). § 61 Abs. 1 Z 6 BAO sieht die Zuständigkeit für Privatstiftungen im Sinn des PSG und vergleichbare ausländische Einrichtungen vor. Ausländische privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen, die nicht mit einer Privatstiftung nach dem PSG vergleichbar sind, fallen daher nicht auf Grund der Bestimmung des …

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 4 Z 2 ErbStG 1955 verwirklicht wurde, die die Meldepflicht gemäß § 121a BAO auslöst. Ist der durch die Äquivalenzverletzung bereicherte Gesellschafter eine privatrechtliche Stiftung oder eine vergleichbare Vermögensmasse im Sinn des § 1 Abs. 1 StiftEG, kann die Äquivalenzverletzung zu einer Stiftungseingangssteuerpflicht führen (siehe dazu Rz…

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 34 ff BAO dienen; Zuwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (beispielsweise Gebietskörperschaften, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Österreichischer Rundfunk, Bundesmuseen) an Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen…

StiftR 2009 Rz 213–2228. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Fruchtgenussrechtes, Wohnrechtes oder anderen Nutzungsrechtes an dem "alten" Wirtschaftsgut übersteigt. Gibt der Stifter später das Nutzungsrecht zu Gunsten der Privatstiftung, vergleichbaren ausländischen Stiftung oder vergleichbaren ausländischen Vermögensmasse unentgeltlich auf, liegt eine Zuwendung an diese vor. Zur entgeltlichen Veräußerung des Nutzungsrechtes siehe EStR 2000 Rz 119.

StiftR 2009 Rz 255–26010.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…zum Kapitalertragsteuerabzug ausgenommen und daher zur Gänze ertragsteuerbefreit, wenn die jeweils vorgesehene Zweckverwendung gegeben ist. EStR 2000 Rz 1330 bis Rz 1345 f sind sinngemäß anzuwenden. Zuwendungen vergleichbarer ausländischer Stiftungen und Vermögensmassen sind, sofern sie nicht Substanzauszahlungen darstellen, in die Steuererklärung aufzunehmen und zu veranlagen…

UmgrStR 2002 Rz 1667–16866.2.5. Steuerliche Bewertung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Spaltung führt im Ausland zu einer tatsächlichen steuerpflichtigen Gewinnverwirklichung. Der ausländische Staat hat mit Österreich ein DBA abgeschlossen, das für die nach ausländischem Recht verwirklichten Gewinne die Anrechnungsmethode vorsieht oder es wurde eine vergleichbare innerstaatliche Maßnahme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung getroffen (§ 48 BAO-Bescheid bzw…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…BAO). § 61 Abs. 1 Z 6 BAO sieht die Zuständigkeit für Privatstiftungen im Sinn des PSG, für vergleichbare ausländische Einrichtungen und für der Stiftungseingangssteuer unterliegende Vermögensmassen vor. Dem BStFG 2015 entsprechen die folgenden Landesgesetze: Burgenländisches Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. Nr. 37/1995 K-SFG, LGBl…

LStR 2002 Rz 565–5727.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Diplomatische Akademie und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. Rz 567a: Einrichtungen nach § 4a Abs. 4 lit. d EStG 1988 (mit Bescheid festgestellt): Zuwendungen an Dachverbände von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Geschäftsleitung auch den Sitz der Hauptverwaltung im Sinne des § 10 IPRG in Österreich haben. Demnach sind neben inländischen juristischen Personen des privaten Rechts auch mit diesen vergleichbare, ausländische Rechtsgebilde (Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen) unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, wenn sich deren Ort der Geschäftsleitung im Inland befindet. …

EStR 2000 Rz 1350–13605.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988) 5.5.4c5.5.4b.1 Zuwendung zur ertragsbringenden Vermögensausstattung Rz 1349d1350: Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung einer privatrechtlichen Stiftung oder einer anderen vergleichbaren Vermögensmasse (Stiftung)…

EStR 200027 Progressionsermäßigung und Sondergewinne (§§ 37, 38 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…1988 aufgezählten in- und ausländischen Körperschaften, weiters Zuwendungen jeder Art von österreichischen Privatstiftungen oder von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und sonstigen vergleichbaren Vermögensmassen an Begünstigte und Letztbegünstigte sowie Bezüge aus Anteilen an körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften unterliegen dem halben Durchschnittssteuersatz. Zu den Ausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften…

KStR 2013 Rz 1507–151327.2.2.4 Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…steuerbefreit sind, oder die empfangende Körperschaft ist eine begünstigte Einrichtung gemäß § 4a EStG 1988 oder es liegt eine freigebige Zuwendung zu Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen gemäß § 4b EStG 1988 vor oder es liegt eine freigebige Zuwendung an die Innovationsstiftung für Bildung (§ 1…

KStR 2013 Rz 991–99414. Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988 (siehe EStR 2000 Rz 13321305 ff). § 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988: Freigebige Zuwendungen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (siehe EStREStR 2000 Rz 1350 ff 2000 Rz 1349d ff). § 18 Abs. 1 Z 9 EStG 1988: Freigebige Zuwendungen an die…

KStR 2013 Rz 1569–157529.3 Abschlusszahlungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988). Rz 1572a: Freigebige Zuwendungen an bestimmte begünstigte Einrichtungen gemäß § 4a oder § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988, freigebige Zuwendungen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen gemäß § 4b oder § 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 und freigebige Zuwendungen an die Innovationsstiftung…