…August bis Dezember 2007 37.000 Euro. Die Ehegattin, ebenfalls ungarische Staatsbürgerin, verbleibt mit ihren zwei Kindern in Ungarn; sie erzielt keine Einkünfte. Ist für den Alleinverdienerabsetzbetrag die unbeschränkte Steuerpflicht (auch) des Steuerpflichtigen selbst für mehr als sechs Monate Voraussetzung? Bedarf es in concreto einer…
…seines Wohnsitzes oder seines gewöhnlichen Aufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig ist, steht ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag zu, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Steuerpflichtige erfüllt die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 4 EStG 1988 (siehe Rz 7 und Rz 8) mit Ausnahme des fehlenden inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen…
…33: Hoheitsbetriebe von anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften fallen infolge der Bestimmung des § 2 Abs. 3 UStG 1994 grundsätzlich nicht unter den Unternehmensbegriff des UStG 1994. Betriebe gewerblicher Art, die von anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften unterhalten werden, trifft als abgabenrechtlich eigenständige RechtssubjekteSteuersubjekte die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß …
…des § 108 EStG 1988 keinen Gebrauch machen. Personen, die dem Grunde nach unbeschränkt steuerpflichtig sind, aber nur steuerfreie Einkünfte im Sinne des § 3 EStG 1988 bzw. andere steuerfreie Einkünfte (zB Amtssitzabkommen) beziehen, steht die Bausparbegünstigung zu. Lautet ein Bausparvertrag auf zwei oder mehrere Personen (Ehegatten…
…7387). 28 Veranlagung (§§ 39 bis 46 EStG 1988) Zwei Veranlagungen beim Wechsel der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht und umgekehrt (Rz 7503). Steuererklärung: Für Zeiträume ab 1999 in Euro möglich (Rz 7534). Steuererklärungspflicht trifft im Todesfall die Erben, im Konkurs den Masseverwalter. Auch Eltern und Sachwalter…
…unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht). Die Einbringung eines steuerbefreiten Betriebes in eine steuerpflichtige Körperschaft, die durch die Einbringung auch hinsichtlich des eingebrachten Betriebes steuerpflichtig wird, fällt daher unter Art. III UmgrStG. Die Einbringung eines steuerpflichtigen Betriebes in eine steuerbefreite übernehmende Körperschaft, ohne dass die Steuerpflicht des…
…1988) zum Tragen. Bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen (zur Doppelbesteuerung siehe Rz 32 ff). Rz 20: Tritt ein beschränkt Steuerpflichtiger während des Kalenderjahres in die unbeschränkte Steuerpflicht ein (und umgekehrt), sind zwei Steuerabschnitte gegeben…
…0067). Ist der Abgabepflichtige auf Grund der Zweitwohnsitzverordnung jedoch nicht unbeschränkt steuerpflichtig (Rz 26a), erfolgt kein Progressionsvorbehalt. Rz 7596: Bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten (im Ausmaß von weniger als zwei Jahren) wird idR davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Ausland erfolgt…
…nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Siehe auch die Übersicht in Rz 14a. Rz 778: Personen, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, können gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 beantragen, dass sie in Österreich als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Hinsichtlich der Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages…
…wenn inländisches Vermögen nach den Bestimmungen des § 12 Abs. 2 UmgrStG - Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile und Kapitalanteile - in inländische Körperschaften im Sinne des § 12 Abs. 3 UmgrStG eingebracht werden. Ob der Einbringende beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat nur hinsichtlich der Bewertung des übergehenden Vermögens Bedeutung. …
1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht 1.2.1 Umfang Rz 2: Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das Welteinkommen. Einkünfte, die im Ausland vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bezogen worden sind, scheiden für die Bemessung der unbeschränkten Einkommensteuer in Österreich aus (VwGH 10…
1.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) 1.2.1 Allgemeines Rz 36: Siehe dazuLStR 2002 Rz 7 LStR 2002bis Rz 12 Rz 7 ff. Randzahlen 37 und 38: entfallen Randzahlen 3937 bis 100: derzeit frei
…beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung) oder innerstaatliche Maßnahmen (§ 48 BAO) eingeschränkt werden. Die unbeschränkte Steuerpflicht…
…Schenkung"). Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an nahe Angehörige unter Vereinbarung eines Fruchtgenussrechtes ist nicht ungewöhnlich (VwGH 24.11.1982, 81/13/0021). Rz 1222: Eine Einschränkung des Fremdvergleiches ergibt sich insoweit, als zwischen Fremden idR keine Schenkungen erfolgen (VwGH 21.12.1989, 86/14/0173…
…1 Anwendungsbereich Rz 4371: Die Sportlerpauschalierungsverordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Unbeschränkte Steuerpflicht des Sportlers. Selbständige Ausübung einer Tätigkeit als Sportler. Der Begriff der "selbständigen Tätigkeit" iSd Sportlerpauschalierungsverordnung deckt sich nicht mit jenem der "selbständigen Arbeit…
…Kalenderjahres beschränkt steuerpflichtig oder umgekehrt (zB Wohnsitzverlegung ins Inland oder vom Inland ins Ausland), so bestehen innerhalb des Kalenderjahres zwei Veranlagungszeiträume (§ 39 Abs. 1 EStG 1988). Die Einkünfte, die während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht, und jene, die während der Dauer der beschränkten Steuerpflicht bezogen…
…des Kalenderjahres (siehe Rz 168 und 357), weicht der Veranlagungszeitraum vom Kalenderjahr ab. In diesen Fällen wird der Veranlagung ein entsprechend verkürzter Veranlagungszeitraum zugrundegelegt. Ende bzw. Beginn der Steuerpflicht liegen auch bei einem innerhalb des Kalenderjahres erfolgenden Wechsel von der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht…
…Betriebsvermögen zugehörig (keine unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaft), weshalb es bei Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht zu keiner Aufwertung des Grundstücks iSd § 18 Abs. 2 KStG 1988 kommt. Handelt es sich bei der gemeinnützigen Körperschaft um eine GmbH, ist das Grundstück in weiterer…
…30c Abs. 2 EStG 1988 vorzunehmen (§ 24 Abs. 3 Z 4 KStG 1988); diese Einkünfte sind somit ausschließlich im Rahmen der Veranlagung zu erfassen. Zur Aufwertung von Grundstücken bei Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 KStG 1988 siehe Rz 1422.
…für den örtlichen Wirkungsbereich jenes Landes, in dem sie ihren Sitz haben). Rz 212: Geschäfte außerhalb des § 7 Abs. 1 bis 3 WGG (im Folgenden: begünstigungsschädliche Geschäfte) lösen grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht der gemeinnützigen Bauvereinigung aus (siehe Rz 248). Stellt die gemeinnützige Bauvereinigung allerdings vor…