…zwischen dem Gruppenträger und sämtlichen inländischen Gruppenmitgliedern eine einheitliche Steuerausgleichsvereinbarung zu treffen. Im sachlich begründeten Einzelfall (Beteiligungsgemeinschaft im Rahmen eines 50 : 50 - Joint Ventures) ist aber eine von der allgemeine Gruppenmethode abweichende Steuerumlagenmethode zulässig. Ein Verzicht auf eine Steuerausgleichsvereinbarung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die…
…von Arbeitnehmern geleistet werden. Damit diese Voraussetzung erfüllt wird, muss die Höhe der jeweiligen Gewinnbeteiligung sachlich begründet und aus der freiwilligen Vereinbarung bestimmbar sein. Ob die Gewinnbeteiligung auf betriebsbezogenen Kennzahlen, auf nicht-finanziellen Kriterien oder auf der Gewährung von erfolgsunabhängigen Beträgen beruht, ist grundsätzlich nicht…
…Der Partei ist ausreichend Zeit zur Äußerung von Einwendungen zu gewähren. Es liegt am Abgabepflichtigen, sachlich begründete Argumente gegen die Schätzungsmethode oder einzelne Elemente der Schätzung vorzubringen (VwGH 7.6.1989, 88/13/0015). Die Abgabenbehörde muss sich mit allen konkreten für die Schätzung relevanten…
…C, D und E sind davon nicht berührt. Eine in der stillen Mitunternehmerschaft vorgenommene sachlich begründete Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der F-GmbH wirkt sich bei den natürlichen Personen quotal steuerwirksam aus, bei A liegt eine steuerneutrale Abschreibung vor, die allerdings den auf A…
19a.2 Voraussetzungen (§ 67a Abs. 2 EStG 1988) 19a.2.1 Sachliche Begründung Rz 1125e: Das Gruppenmerkmal (siehe Rz 75 und 76) ist für die Inanspruchnahme der Begünstigung nicht maßgeblich, dh. die Anteile können auch einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, die keine Gruppe darstellen. Wird die…
…muss die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein. Diese Voraussetzung entspricht jener bei der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung in § 67a EStG 1988 (siehe Rz 1125e). Folgende Differenzierungen können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen sachlich betriebsbezogene Gründe darstellen: Leistungsbezogene Differenzierung: Auszahlung an Mitarbeiter mit einer Top…
…0073; VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Rz 1658: Ein Rechtsirrtum über die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Begünstigung vermag für sich allein keine sachliche Unbilligkeit zu begründen (VwGH 19.3.1998, 96/15/0067). Rz 1659: Die Nachsichtsregelung soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine…
…die gleichzeitig als Bewilligungsantrag gilt, bei jeder sachlich zuständigen Zollstelle abgegeben werden. 3.2. Zollanmeldung 3.2.1. Anmelder Die Inanspruchnahme der aV begründet Rechte und Pflichten für den Bewilligungsinhaber. Die Zollanmeldung zur Überführung in die aV muss daher vom Bewilligungsinhaber bzw. vom Antragsteller selbst…
…ein wirtschaftliches Herausgehobensein der Tätigkeit des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aus der allgemeinen Tätigkeit der Körperschaft sowie eine sachliche Geschlossenheit der betreffenden Tätigkeit gegenüber anderen sachlich geschlossenen Tätigkeiten zu verstehen. Rz 138: Jede sachlich selbständige, dh. abgegrenzte nachhaltige wirtschaftliche Betätigung begründet daher grundsätzlich einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb…
…werden kann, und der Fälle, die keinesfalls als begründet zu betrachten sind (Abschnitt 8.1.2.). Die Zuständigkeitsregelungen des Zollrechts müssen von den Zollbehörden mit einer gewissen Rigorosität angewandt werden. Da im Sinne einer praktikablen Handhabung grundsätzlich aber auch eine gewisse Flexibilität erforderlich ist, sollte…
…Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Prüfungen der EzU erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden oder zuständigen Regierungsbehörden der Einfuhrvertragspartei begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärungen, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Anforderungen dieses Kapitels haben. (2) Zur Umsetzung von…
…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…
…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die zuständigen Behörden oder Zollbehörden der einführenden Vertragspartei begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Anhangs haben. Zur Durchführung…
…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…
…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…
…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…
…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…
…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…
…Prüfung der Präferenznachweise 1) Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats begründete Zweifel an der Echtheit des Papiers, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieser Verordnung haben. (2) In Fällen nach Absatz…
…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls haben. Für diese Zwecke senden die Zollbehörden…