…überschaubaren Zeitraum abzustellen sein wird), stellt der Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen einen Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988 dar. Bei Volleinspeisung liegt stets eine privatwirtschaftliche Tätigkeit vor. Ist der Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen von wirtschaftlichem Gewicht, liegt ein eigener Betrieb gewerblicher Art…
…hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Für die Abgrenzung gilt bei Überschusseinspeisung Folgendes: Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient…
…als Hoheitsbetrieb zu behandeln. Überwiegen die erwerbswirtschaftlichen Aufgaben, ist insgesamt ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art anzunehmen. Als Kriterien zur Überprüfung des mengenmäßigen Verhältnisses zwischen hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Tätigkeit kommen das Umsatzverhältnis, der Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme, die anteiligen Kosten der einzelnen Bereiche, die Seitenanzahl bei…
…hoheitlichen Sphäre oder der Sphäre der Einkünfteerzielung bzw. der privatwirtschaftlichen Sphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen für private Zwecke verwendet wird, ist die Anlage der Privatsphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen oder Körperschaften…
…3. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art 3.2.1.3.3.1. Allgemein Rz 137: Bei Beteiligung bzw. Mitgliedschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer EEG handelt es sich grundsätzlich um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit. Zur Begründung eines Betriebes gewerblicher Art führt gemäß § 2 Abs…
…zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm im hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Bereich verwirklichten Tatbestände des GebG, sie erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die dem Rechtssubjekt Republik…
…Arbeitgeber und Arbeitnehmer rückt. Die gesetzlichen Interessenvertretungen unterliegen als Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 2 KStG 1988 nur soweit, als durch privatwirtschaftliche Betätigungen Betriebe gewerblicher Art entstehen. Die nicht als Körperschaften öffentlichen Rechtes konstituierten, freiwilligen Berufsverbände sind aber weder von § 2 KStG 1988…
…mit dem festgestellt wird, dass die Betätigung einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet ist und eine Steuerbefreiung zur größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Die Zulassung eines Fiskalvertreters ist in § 27 Abs. 8 letzter Satz UStG 1994 keinem bestimmten Finanzamt zugewiesen…
…Finanzamt ist zuständig für die Entgegennahme einer schriftlichen Erklärung einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, dass sie ihre Betätigung in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet hat und die Steuerbefreiung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte (Bundesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen zum Umsatzsteuergesetz 1994 vorgesehen werden - BGBl. Nr…
…Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse bei dem für die Erhebung der USt zuständigen Finanzamt eine schriftliche Erklärung abgibt, dass sie ihre Betätigung in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet hat und die Steuerbefreiung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte, oder das Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid feststellt…
…Umsatzsteuergesetz 1994) in der geltenden Fassung wird erklärt, dass der Verein XY die Betätigung des Betriebes XY (zB Museumsbetriebes) in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet hat und die Steuerbefreiung dieser Einrichtungen zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Es wird daher hinsichtlich dieses Betriebes zur Steuerpflicht…
… 37 Abs. 6 EStG 1988 (BFG 22.5.2018, RV/5101381/2016). Als wirtschaftliche Gründe für eine außerordentliche Waldnutzung gelten volkswirtschaftliche oder staatswirtschaftliche Gründe sowie privatwirtschaftliche Gründe des Steuerpflichtigen. § 37 Abs. 6 EStG 1988 bestimmt ausdrücklich, dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen…
… nicht entscheidend ist, welcher Mittel (hoheitlicher oder privatwirtschaftlicher) sich die Gebietskörperschaft zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient. Beispiele: Ein unmittelbarer Gesetzesauftrag liegt etwa für folgende Aufgaben vor: Errichtung einer Schule durch eine Gemeinde (VwGH 12.11.1997, 97/16/0027) Errichtung von öffentlichen Verkehrseinrichtungen und deren…
…siehe Rz 17 ff) des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm entfalteten Tätigkeiten, sei es im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich. Rz 686: Die persönliche Befreiung des Bundes erstreckt sich nicht auf selbständige Anstalten des Bundes oder auf Unternehmungen, die unter Zwischenschaltung einer eigenen…
…Begriffsbestimmung Rz 65: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art gemäß § 2 Abs. 1 KStG 1988 sind das Vorhandensein einer wirtschaftlich selbstständigen Einrichtung; eine ausschließliche oder überwiegende privatwirtschaftliche Tätigkeit; wirtschaftliches Gewicht dieser Tätigkeit; Nachhaltigkeit dieser Tätigkeit; die Erzielung von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen…
…Mitunternehmerschaft im privatwirtschaftlichen Sinne tätig wird. Eine Mitunternehmerschaft mehrerer Körperschaften öffentlichen Rechts zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben kann bei den Beteiligten keinen Betrieb gewerblicher Art begründen. Ist der Aufgabenbereich der Mitunternehmerschaft gemischt, ist auf Ebene der Mitunternehmerschaft zu prüfen, ob die hoheitliche oder die privatwirtschaftliche Betätigung…
…ist insgesamt ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) anzunehmen. Als Kriterien zur Überprüfung des mengenmäßigen Verhältnisses zwischen hoheitlicher oder privatwirtschaftlicher Tätigkeit kommen das Umsatzverhältnis, der Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme oder andere im Einzelfall geeignete Kriterien in Betracht (KStR 2013 Rz 75). Umsatzsteuerlich hat jedoch im Falle…
…Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse bei dem für die Erhebung der USt zuständigen Finanzamt eine schriftliche Erklärung abgibt, dass sie ihre Betätigung in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet hat und die Steuerbefreiung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte, oder das Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid feststellt…