Unterabschnitt 3 Andere Waren als Beförderungsmittel, Paletten und Container Artikel 219 Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren, die von Reisenden eingeführt werden (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Waren, die von Reisenden mit Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Union eingeführt werden…
Anhang 2: Codes Codes | Code | Bedeutung | D01 | Paletten | D02 | Container | D03 | Beförderungsmittel | D04 | Persönliche Gebrauchsgegenstände, Waren zu Sportzwecken | D05 | Betreuungsgut für Seeleute | D06 | Material für Katastropheneinsätze | D07 | Medizinisch-chirurgische…
…Zubehör und Ausrüstung für diese Paletten, Container und Beförderungsmittel gemäß den Artikeln 208 bis 216; b)persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren gemäß Artikel 219; c)Betreuungsgut für Seeleute, das auf einem im internationalen Seeverkehr eingesetzten Schiff gemäß Artikel 220 Buchstabe a verwendet wird…
…welche vorübergehend eingeführt werden, um gesondert oder als Teil von Paletten, Containern oder Beförderungsmitteln wiederausgeführt zu werden; b)den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren; c)Betreuungsgut für Seeleute, das auf einem im internationalen Seeverkehr eingesetzten Schiff verwendet wird; d…
…Einrichtungen, die persönliche Gebrauchsgegenstände sind. Hinweis: Auch bei Überführung der Waren in eines der besonderen Verfahren muss eine gültige Lizenz vorgelegt werden! Sofern es sich um die Einfuhr von Erzeugnissen und Einrichtungen handelt, die persönliche Gebrauchsgegenstände sind und für die keine Lizenz erforderlich ist, ist…
…von der Vorlage einer gültigen Lizenz bei der Zollbehörde für die Ausfuhr von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die persönliche Gebrauchsgegenstände sind. | siehe Abschnitt 3.1. | Y163 | Nettomasse der fluorierten Treibhausgase, die in Erzeugnissen und Einrichtungen enthalten sind. | siehe Abschnitt 3.4. |…
…Art. 214 bis 216 UZK-DAUZK-DA 1.1.2.3. andere Waren | Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren (Erläuternde Liste Abschnitt 10.1.5.) | Art. 219 UZK-DA | Betreuungsgut für Seeleute (Erläuternde Liste Abschnitt 10.1.8.) [4] | Art…
…sowie Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für diese Paletten, Container und Beförderungsmittel gemäß den Art. 208 bis 216 UZK-DA; persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren gemäß Art. 219 UZK-DA; Betreuungsgut für Seeleute, das auf einem im internationalen Seeverkehr eingesetzten Schiff gemäß Art. 220…
…sind (KN-Code 9706). 10.1.5. Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und zu Sportzwecken eingeführte Waren (Art. 219 UZK-DA) Unter diese Bestimmung fallen: A.Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden 1.Kleidung; 2.Toilettenartikel; 3.persönlicher Schmuck; 4.Fotoapparate und Filmkameras mit einer angemessenen Anzahl von…
…bei der Wiedereinfuhr als Rückwaren abgabenfrei sind: 1.Paletten, Container und Beförderungsmittel sowie deren Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung 2.persönliche - den Umständen der Reise entsprechende - Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren ; 3.Betreuungsgut für Seeleute, das auf einem im internationalen Seeverkehr eingesetzten Schiff verwendet wird…
…| Erzeugnisse und Einrichtungen, die ozonabbauende Stoffe enthalten, oder für ihre Funktion benötigen, sofern es sich um persönliche Gebrauchsgegenstände handelt | Siehe Abschnitt 2.2. | 7659Y795 | AusnahmeWaren, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 15 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 2024/590von eingeführt…
…ihre Funktion benötigen, sofern es sich um persönliche Gebrauchsgegenstände handelt | Siehe Abschnitt 3.2. | Y794 (DE 1204 002 000) | Befreiung vom Ausfuhrverbot für ungebrauchte oder aufgearbeitete teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe für andere als die unter den Buchstaben a und b genannten Verwendungszwecke, außer zur…
…von der Vorlage einer gültigen Lizenz bei der Zollbehörde für die Einfuhr von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die persönliche Gebrauchsgegenstände sind. | siehe Abschnitt 2.1. | Y163 | Nettomasse der fluorierten Treibhausgase, die in Erzeugnissen und Einrichtungen enthalten sind. | siehe Abschnitt 2.10. |…
…| 208 und 209 | D01 | Container | 210 und 211 | D02 | Beförderungsmittel | 212 | D03 | Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und zu Sportzwecken eingeführte Waren | 219 | D04 | Betreuungsgut für Seeleute | 220 | D05 | Ausrüstung für…
…See- oder Binnenschiffsverkehrs | 212 | D04 | Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und zu Sportzwecken eingeführte Waren | 219 | D05 | Betreuungsgut für Seeleute | 220 | D06 | Ausrüstung für Katastropheneinsätze | 221 | D07 | Medizinisch-chirurgisches Material und Labormaterial | 222…
…See- oder Binnenschiffsverkehrs | 212 | D04 | Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und zu Sportzwecken eingeführte Waren | 219 | D05 | Betreuungsgut für Seeleute | 220 | D06 | Ausrüstung für Katastropheneinsätze | 221 | D07 | Medizinisch-chirurgisches Material und Labormaterial | 222…
…Container und Beförderungsmittel sowie Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für diese Paletten, Container und Beförderungsmittel gemäß den Artikeln 208 bis 213 UZK-DA; persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren gemäß Art. 219 UZK-DA; Betreuungsgut für Seeleute, das auf einem im internationalen Seeverkehr eingesetzten Schiff…
…den Zollbehörden für die Ein- oder Ausfuhr von Erzeugnissen und Einrichtungen, die persönliche Gebrauchsgegenstände sind (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung 2024/573 | Y163 | Nettomasse der fluorierten Treibhausgase in Erzeugnissen und Einrichtungen | Y169 | Erzeugnisse und Einrichtungen, einschließlich Teilen davon…
…werden, wenn die Waren wiedereingeführt werden sollen: 1.Paletten, Container und Beförderungsmittel sowie deren Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung 2.persönliche - den Umständen der Reise entsprechende - Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren; 3.Betreuungsgut für Seeleute, das auf einem im internationalen Seeverkehr eingesetzten Schiff verwendet wird…
…zur Herstellung von Schmuckstücken, Dekorationsgegenständen, Kunstgegenständen, Gebrauchsgegenständen oder Musikinstrumenten mehr als fünfzig Jahre vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 338/97 - also vor dem 3. März 1947 - signifikant verändert wurde und bei denen sich die Vollzugsbehörde des betreffenden Mitgliedstaats vergewissern konnte, dass sie unter…