…sind deren Vollzähligkeit und Lesbarkeit zu überprüfen. Insgesamt hat das Prüfungsergebnis bei Abschluss der Jahresbestandsaufnahme ein klares und stimmiges Bild über die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu ergeben. 6.7.3.3. Dokumentation der Überwachung Die angeordneten und durchgeführten Kontrollen sowie die Kontrollergebnisse sind in…
4. Erledigung des Verfahrens (Entnahme aus dem Zolllager/Verwahrungslager) | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | 174 | 264 | - 4.1. Allgemeines Das Zolllagerverfahren gilt als erledigt, wenn die ins Zolllager übergeführten Waren in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden…
…34 17 000 008 - Code Anzugeben ist der Code für die Dauer. 34 17 000 245 - Zeitraum Anzugeben ist der Zeitraum, der für die Abwicklung der Vorgänge oder die Verwendung im Rahmen des beantragten besonderen Zollverfahrens voraussichtlich erforderlich ist, und zwar in Monaten (für OPO…
…zur Lagerstätte eines anderen Bewilligungsinhabers nur nach Befassung des BMF mit entsprechendem Überwachungskonzept der Beförderung zugelassen. 4.8. Erledigung durch Zerstörung | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | - | - | - Das Zolllagerverfahren/die vorübergehende Verwahrung kann auch durch die Zerstörung…
…der Verstoß, durch den die Zollschuld entstanden ist, keine erheblichen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahren hatte und kein Täuschungsversuch war (d.h. auch grobe Fahrlässigkeit oder jede geringere Schuldform sind einem Erlöschen nicht hinderlich) und nachträglich alle notwendigen Formalitäten erfüllt werden, um…
…Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren und…
…die ordnungsgemäße Beendigung des Vorverfahrens (zB Zolllager) erforderlich ist | JA | | JA | Änderung von Menge (zB Stück, Gewicht, Liter, …) bei besonderen Verfahren (ausgenommen Versand) oder Anzahl der Packstücke bei Überführung in das Zolllagerverfahren | JA | | JA | Änderung des…
…ein öffentliches Zolllager vorgesehen werden, dass die in Absatz 1 Buchstaben a oder b genannten Verantwortlichkeiten ausschließlich dem Inhaber des Verfahrens obliegen. (3) Der Inhaber des Verfahrens ist für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich, die sich aus der Überführung der Waren in das Zolllagerverfahren ergeben.
…Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung ist vom Bewilligungsinhaber des Verwahrungslagers (der auch Verfahrensinhaber sein muss) oder von einem Vertreter in seinem Auftrag abzugeben. Es ist nur die direkte Vertretung erlaubt. 3.2.2. Standardzollanmeldung Die Überführung in das Zolllagerverfahren oder in ein Verwahrungslager hat mittels Zollanmeldung…
…veranlassen. 5.4.3. Anschreibung in den Aufzeichnungen des Anmelders Die Anschreibung der Waren hat grundsätzlich unmittelbar nach Ankunft der Waren am zugelassenen Warenort oder im Falle von Waren, welche sich in einem besonderen Verfahren (zB Zolllagerverfahren) oder einem Verwahrungslager befinden, vor Entnahme aus dem…
…ordnungsgemäßen Abwicklung aller Förmlichkeiten, insbesondere der rechtzeitigen Abgabe der Abrechnung geknüpft ist. Ist die verspätete Vorlage der Abrechnung nicht durch Fristverlängerung oder Erlöschen der Zollschuld nach Art. 124 UZK iVm Art. 103 UZK-DA sanierbar, entsteht die Zollschuld gemäß Art. 79 UZK zum Zeitpunkt des…
…Ausfuhranmeldung mit Verweis auf die Geschäftszahl des Bescheides zu vermerken. 4.10.2. Verbringung aus dem Zollgebiet ohne Gestellung und ohne Abgabe einer Ausfuhranmeldung | UZK | DA | IA | TDA | 79 | - | - | - Wurden im Zolllagerverfahren oder im Verwahrungslager befindliche Waren…
…| - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich, dass die Waren im Zolllagerverfahren oder im Verwahrungslager nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden, die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zolllagerverfahren/Verwahrungslager ergeben…
8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…
…müssen, sind diese mit dem Leitzeichen "UW" zu kennzeichnen. Ebenso ist darüber anschließend ein Bestand automatisch zu ermitteln. 7.5.8. Auslagerung Erfolgt die Auslagerung (Erledigung des Zolllagerverfahrens bzw. der vorübergehenden Verwahrung) mittels einer schriftlichen (zB Carnet-TIR, Carnet-ATA) oder im Informatikverfahren abgegebenen Zollanmeldung…
Abschnitt 2 Zolllager Artikel 240 Lagerung im Zolllager (1) Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung in für diesen Zweck durch die Zollbehörden zugelassenen Räumlichkeiten oder sonstigen Stätten (''Zolllager'') gelagert werden. (2) Die Zolllager können entweder von jedermann (''öffentliche Zolllager'') oder vom Inhaber der…
3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…
…taxation_customs/business/union-customs-code/ucc-guidance-documents_en#special_procedures Beabsichtigt die zuständige Zollstelle, im Einzelfall von den Auslegungen des Leitfadens oder der gegenständlichen Arbeitsrichtlinie abzuweichen, so ist im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise im gesamten Zollgebiet der Union das Einvernehmen mit dem BMF…
…geschehen. Die jeweils erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Inanspruchnahme des Verfahrens sind in der Bewilligung festzulegen. In der Bewilligung werden die Maßnahmen angegeben, mit denen nachgewiesen werden kann, dass das Verfahren für die in das Zolllagerverfahren oder in das Verwahrungslager übergeführten Waren erledigt wurde …
…Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit des Überwachungsaufwandes werden im Anwendungsgebiet nicht alle Zolllagertypen bzw. nicht alle rechtlich denkbaren Verfahrenskombinationen (zB Nutzung vereinfachter Verfahren nach Art. 166, 179, 182 oder 185 UZK) bewilligt, sondern nur jene, die einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Vorteilen des Antragstellers und erforderlichem Überwachungsaufwand…