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Findok · Richtlinien

VB-0350

2. Art der Beschränkungen

geltende FassungRichtlinie2021-0.837.526gilt ab 14.06.2011

Inhaltsverzeichnis der VB-0350

Wortlaut laut Findok

2. Art der Beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt Pflanzenschutzmittel unterliegen den Einfuhrbeschränkungen erst ab dem Zeitpunkt, in dem sie in den freien Verkehr der Union überführt werden. 1.sie der Zollstelle anlässlich der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder zwecks Einlagerung in ein Lager des Typs D gestellt werden, 2.im Falle des Anschreibeverfahrens eine Sammelanmeldung gemäß Artikel 76 ZK abzugeben ist, 3.über sie entgegen den Zollvorschriften verfügt wird - es sei denn, diese Verfehlungen haben sich nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt - oder 4.im Falle der vorübergehenden Verwendung die Zollschuld auf andere als die in Artikel 201 ZK beschriebene Weise entsteht.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.837.526
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0038-IV/8/2007
Stammnummer
27072
Enthalten in Fassung
2, 3, 4 (geltend: 4)
Gültig
14.06.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF