Findok · Richtlinien
VB-0350
2. Art der Beschränkungen
überholte Fassung (bis 13.06.2011)RichtlinieBMF-010311/0038-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0350
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 13.06.2011.
Wortlaut laut Findok
2. Art der Beschränkungen
2.1. Anwendungszeitpunkt
Pflanzenschutzmittel unterliegen den Einfuhrbeschränkungen erst ab dem Zeitpunkt, in dem
1.sie der Zollstelle anlässlich der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder zwecks Einlagerung in ein Lager des Typs D gestellt werden,
2.im Falle des Anschreibeverfahrens eine Sammelanmeldung gemäß Artikel 76 ZK abzugeben ist,
3.über sie entgegen den Zollvorschriften verfügt wird - es sei denn, diese Verfehlungen haben sich nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt - oder
4.im Falle der vorübergehenden Verwendung die Zollschuld auf andere als die in Artikel 201 ZK beschriebene Weise entsteht.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0038-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27072
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 13.06.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF