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EStR 2000 Rz 6223–622420.3 Besonderer Steuersatz
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…aus aufsichtsrechtlich zulässigen Einlagengeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, die jedoch keine Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten darstellen, dem besonderen Steuersatz in Höhe von 27,5% (zB Einlagen bei Wertpapierfirmen gemäß § 3 Abs. 1 WAG 2018). Mit dem…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1.10.1) - dem progressiven Tarif. Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten (Z 7) Zusätzlich ist bei verbrieften Derivaten ein öffentliches Angebot erforderlich (siehe oben, § 27a Abs. 2 Z 2 EStG 1988). Wird für unverbriefte Derivate eine der Kapitalertragsteuer entsprechende freiwillige Abzugsteuer von einer der in …

EStR 2000 Rz 6226–622920.3.4 Regelbesteuerungsoption
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der Überlassung von Kapital, realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, Derivaten und Kryptowährungen ausgeübt werden; sie umfasst auch die aufgrund des Subsidiaritätsprinzips unter den Haupteinkunftsarten zu erfassenden Kapitaleinkünfte. Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem BBG 2011 kann die Regelbesteuerungsoption unabhängig davon ausgeübt werden, ob die Anwendung des…

EStR 2000 Rz 623020.3.5 Übergangsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Steuersatz von 25% anzuwenden (§ 124b Z 184 zweiter TS letzter Satz EStG 1988) und Werbungskosten dürfen nicht berücksichtigt werden. Nicht von den besonderen Steuersätzen sowie dem Werbungskostenabzugsverbot umfasst sind vor dem 1.10.2011 angeschaffte Wirtschaftsgüter und Derivate, auch wenn sie nach dem 31.3…

EStR 2000 Rz 7707–770929.2.2 Depotführende Stelle bei realisierten Wertsteigerungen und verbrieften Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…liegt daher keine depotführende Stelle im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 vor. Ebenfalls keine Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung besteht bei nicht wertpapiermäßig verbrieften Derivaten, wie etwa Optionen oder Futures. Werden im Rahmen eines Depotgeschäftes verwahrte Wertpapiere ausgefolgt, liegt jedenfalls eine Depotentnahme iSd § 27 Abs…

EStR 2000 Rz 770929.2.2a Inländischer Schuldner oder inländischer Dienstleister bei Einkünften aus Kryptowährungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…eines zum Abzug einer der Kapitalertragsteuer vergleichbaren Steuer sonst Berechtigten bedienen (ÖkoStRefG 2022 Teil I). Rz 7709h: Aus unionsrechtlichen Gründen kann ab dem 20. Juli 2022 (AbgÄG 2022) die der Kapitalertragsteuer entsprechende Steuer für nicht verbriefte Derivate auch von einer ausländischen, mit einer inländischen vergleichbaren…

EStR 2000 Rz 794–8004.8.3 Teilwertabschreibung und Verluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…verbriefte obligationenähnliche Genussrechte, Anteilscheine an nicht öffentlich angebotenen Immobilienfonds oder wenn die Erzielung der Kapitaleinkünfte einen Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt, zB beim gewerblichen "Mining") sind nicht vorrangig zu verrechnen und voll aufwandswirksam. Rz 797: Sollte eine Verrechnung von Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverlusten aus Kapitalanlagen, Derivaten…

EStR 2000 Rz 6143–614620.2.2 Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…eines entsprechenden Realisationstatbestandes der Steuerpflichtige bestimmen, welches Wirtschaftsgut verkauft wurde. Rz 6145a: Nicht in den gleitenden Durchschnittspreis gehen ein: Altvermögen; liegt Alt- und Neuvermögen vor, kann der Steuerpflichtige im Veräußerungsfall eine Zuordnung treffen (siehe Abschnitt 20.1.1.3). Wirtschaftsgüter und Derivate iSd § 27 Abs…

InvFR 2018 Rz 135–1402.3.3. Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die aus Eigen- und Fremdkapital zusammengesetzt sind und bei denen sich die Rendite nach dem Gewinn oder Verlust des qualifizierten Portfoliounternehmens bemisst und bei denen die Rückzahlung im Fall der Zahlungsunfähigkeit nicht vollständig gesichert ist; von einem "qualifizierten Portfoliounternehmen" begebene verbriefte und nicht verbriefte Schuldtitel…

EStR 2000 Rz 610320.1.1.3 Abgrenzung Alt- und Neuvermögen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…abstellt, kommt § 7 Kapitalmaßnahmen-VO für nicht verbriefte sonstige Forderungen (ua. Wandeldarlehen) nicht zur Anwendung, weshalb die Wandlung einer solchen Forderung unabhängig von Alt- oder Neuvermögen einen Tauschvorgang darstellt. Geht im Zuge einer Kapitalmaßnahme das Besteuerungsrecht der Republik Österreich an den übertragenen Anteilen verloren, kommt…

EStR 2000 Rz 6203–620820.2.4.13 Zertifikate - Grundsätzliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…die Einzelheiten der Ausfolgung nicht geregelt sind (zB Art und Umstände der Lieferung, Kosten- und Risikotragung). Während der Laufzeit finden meistmüssen keine periodischen Zinszahlungen oder sonstige Ausschüttungen stattstattfinden. Sind solche Produkte nicht verbrieft, liegt zwar kein Zertifikat, aber dennoch ein nicht verbrieftes Derivat vor (siehe…

EStR 2000 Rz 7711–771629.3 KESt-Abzug beim Wegzug
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Derivate und Kryptowährungen, auf die kein Sondersteuersatz anwendbar ist (gemäß § 27a Abs. 2 EStG 1988). Diese können ebenso wie die sonstigen nicht verbrieften Wirtschaftsgüter und Derivate nur im Rahmen der Veranlagung erfasst werden (siehe dazu Abschnitt 20.5.1). 29.3.2.1 Abzugspflicht nur…

AH-24323. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien14.10.2022

…aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge…

AH-20721. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien24.07.2026

…Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, iv)Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung…

AH-46061. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien22.01.2024

…aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge…

AH-24161. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien17.01.2024

…aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge…

AH-22401. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.10.2023

…aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge…

AH-20741. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

…aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge…

AH-26041. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

…aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge…

AH-46041. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien18.12.2023

…Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, iv)Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung…