1.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988) 1.1.1.1 Kreis der unbeschränkt Steuerpflichtigen Rz 5: Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf die einzelne natürliche Person (Individualbesteuerung). Rz 6: Die Einkünfte von Personengesellschaften werden den Gesellschaftern (physischen oder juristischen…
…jemanden, der zivilrechtlich nicht rechtsfähig ist, kann weder finanzbehördlich noch gerichtlich Exekution geführt werden. Rz 1410: Gegen eine natürliche PersonenPerson, eine juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes (OHG, KG)Person sowie gegen eingetragene Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG)eine OG und KG ist somit eine Exekutionsführung zulässig…
10. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger 10.1 Erfassung der Zuwendung bei natürlichen Personen 10.1.1 Kapitaleinkünfte Rz 233: Zuwendungen jeder Art (in offener oder verdeckter Form) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach…
…Unternehmen (§ 2 UStG 1994) 2.1. Begriff des Unternehmers 2.1.1. Allgemeines Rz 181: Unternehmer kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich ist Beteiligung…
6.10 Unversteuerte Rücklagen 6.10.1 Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016 Rz 2467: Rechnungslegungspflichtige Unternehmer müssen in der UGB-Bilanz für Wirtschaftsjahre vor 2016 Bewertungsreserven und unversteuerte Rücklagen gesondert ausweisen (vgl. § 198 Abs. 1 UGB idF vor dem RÄG 2014, § 205 UGB idF vor…
…der Substanzauszahlung. Auch für diese Privatstiftungen ist zu beachten, dass der Widerruf nur von einer natürlichen Person als Stifter getätigt werden kann. Für den Widerruf solcher Privatstiftungen gilt, dass lediglich der am Evidenzkonto ausgewiesene Betrag von der Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer abgezogen werden kann, gleichgültig…
…Auch für die Normverbrauchsabgabe stellt dies eine widerrechtliche Verwendung dar, jedoch rückwirkend mit dem Tag der Einbringung des Kraftfahrzeuges ins Inland. Rz 49: Kraftfahrzeuge von Einzelunternehmern sind direkt der das Einzelunternehmen betreibenden natürlichen Person zuzurechnen. Im Falle der Verwendung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges eines…
…BAO) eingeschränkt werden. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob steuerpflichtige Einkünfte vorliegen (Wohnsitzprinzip). Rz 2: Fehlen die Anknüpfungspunkte für eine unbeschränkte Steuerpflicht, unterliegt die natürliche Person mit den in § 98 EStG 1988 taxativ aufgezählten Einkünften (Territorialitätsprinzip), von Ausnahmen abgesehen (zB Auslandsbeamte), der beschränkten Steuerpflicht…
… 7 Abs. 3 UmgrStG). Rechtsnachfolger im Ertragsteuerrecht kann daher jede in- oder ausländische rechtsfähige Person sein, somit natürliche Personen Körperschaften eigentümerlose Rechtsträger. Rz 422: Wurde der Gesellschaftsanteil der umgewandelten Kapitalgesellschaft treuhändig gehalten, ist nicht der im Firmenbuch eingetragene Gesellschafter (Treuhänder), sondern der Treugeber Rechtsnachfolger im…
…9 Ob A 150/00z). Dabei kann als Verwender im Sinne dieser Bestimmungen nicht nur eine natürliche Person,; bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die das Kraftfahrzeug lenkt, sondern auch eine juristische Person angesehen werden, die über das Kraftfahrzeug die Verfügungsgewalt gleich einem Halter im…
Abschnitt 3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Artikel 24 Einhaltung der Vorschriften (Artikel 39 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Ist der Antragsteller eine natürliche Person, gilt dieDie Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe a des Zollkodex gilt als erfüllt, wenn der Antragsteller und gegebenenfalls der Beschäftigte des Antragstellers…
20.2.2.4.9 Nichtfestsetzung der entstandenen Steuerschuld Rz 6156: Bei Wegzug einer natürlichen Person in einen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist auf Grund eines Antrages (siehe sogleich in Rz 6156a) über die durch den Wegzug entstandene Steuerschuld im Abgabenbescheid…
…einer offenen steuerfreien Rücklage zugeführt, sondern sind die Wertkorrekturen zu den Ansätzen in der Gesellschaftsbilanz in einer Ergänzungsbilanz vorzunehmen. Beispiel: An einer GmbH & Co KG sind am Vermögen die GmbH A zu 60% und die natürliche Person B zu 40% beteiligt. Im Wirtschaftsjahr 08 wird…
20.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld Rz 6157: Erfolgt die Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich gegenüber einem EU/EWR-Staat nicht durch einen Wegzug einer natürlichen Person bzw. durch eine Übertragung eines Wirtschaftsgutes an eine andere natürliche Person, ist auf Grund eines…
27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…
…4.1. Erbschaftsgut (C04) 4.1.1. Warenkreis Abgabenfrei ist Erbschaftsgut, das eine natürliche Person als Erbe oder Vermächtnisnehmer aus einem Nachlass erhält (Art. 17 ZBefrVO). Die Befreiung gilt sinngemäß für bestimmte juristische Personen (siehe Abschnitt 4.1.2.). Erbschaftsgut sind alle Waren, die den…
…ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat. Eine juristische Person oder eine Personenvereinigung, die ihren eingetragenen Sitz, ihren Hauptsitz oder ihre ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat (Art. 5 Z 31 UZK). Normaler (gewöhnlicher) Wohnsitz Jener Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person…
…von diesem zur Erbringung der internationalen Dienste gemäß dem Weltpostvertrag benannter Betreiber. 1.18. Privatperson - Artikel 1 Z 31 UZK-DA Privatperson ist eine andere natürliche Person als ein Steuerpflichtiger im Sinne der Richtlinie 2006/112/EG des Rates, der als solcher handelt. 1.19…
15.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 926: Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem Bezug von Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen…
…sind zu verwenden: 1)natürliche Person; 2)juristische Person; 3)Personenvereinigung gemäß Artikel 5 Nummer 4 des Zollkodex. 8.Kontaktinformationen: Name der Kontaktperson, Anschrift sowie Telefonnummer, Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse. 9.Im Fall einer nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Person: Kennnummer(n)…