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UZKArtikel 84 Mehrere Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.

UZK-TDAArtikel 32 Pflichten des zugelassenen Eisenbahnunternehmens
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Die Waren werden nacheinander von verschiedenen zugelassenen Eisenbahnunternehmen übernommen und im nationalen Netz befördert, und die beteiligten zugelassenen Eisenbahnunternehmen erklären ihre gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Zollbehörde für jede potenzielle Zollschuld. 2. Ungeachtet der in Artikel 233 Absätze 1 und 2 des Zollkodex genannten Pflichten des…

GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

9.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 189: Trifft die im § 13 Abs. 1 GebG festgelegte Verpflichtung zur Entrichtung der festen Gebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie nach § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet. § 13 Abs. 2 GebG entspricht dem § 6…

UZK-DAArtikel 83 Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…die Verpfändung von Waren, Wertpapieren oder Forderungen oder eines Sparbuchs oder einer Eintragung in das öffentliche Schuldbuch; c)ein gesamtschuldnerischer Schuldbeitritt durch eine von der Zollbehörde zugelassene dritte Person oder die Überlassung eines Wechsels, für dessen Einlösung eine solche Person einzustehen hat; d)eine Barsicherheit…

VS-10006. Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…die IT-Anwendung EVA über den FON-Zugang oder über das USP (zB als ausländischer Steuerschuldner) zu erreichen. Gibt es für eine Verbrauchsteuerschuld mehrere Steuerschuldner, so sind diese im Regelfall gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Steuerschuld verpflichtet. 6.1.2. Steuerschuld - Steueraussetzungsverfahren 6.1.2.1…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…unterhaltenen ARGE sind unabhängig davon als Mitunternehmer anzusehen, ob für die ARGE ein Gewinnfeststellungsverfahren durchzuführen ist oder nicht. Die ARGE haftet im Außenverhältnis in der Regel gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber. Im Innenverhältnis werden die Leistungsverpflichtungen zwar genau aufgeteilt, aber die Eigenverantwortlichkeit besteht nur im Innenverhältnis…

AD-70013.5. Schuld
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

…waren. Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Schuld entsprechenden Antidumping- und/oder Ausgleichszollbetrags verpflichtet, so habe sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen. (4) Der Empfänger gibt unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der betroffenen Ware eine Erklärung zum Erhalt…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Mitteilung erfolgt grundsätzlich, sobald die Erhebung eingeleitet werden kann. 9.2.4.5. Inanspruchnahme des Bürgen 9.2.4.5.1. Haftung des Bürgen und seine Entlastung Die gesamtschuldnerische Haftung des Bürgen für jegliche dem Inhaber des Verfahrens, seinem Kunden, entstehenden Schulden gilt, solange eine…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…ieS kommt. 3.12. Mehrere Zollschuldner sowie besondere Gesamtschuldverhältnisse (1) Nach Art. 84 UZK haben mehrere Personen gesamtschuldnerisch für die Zahlung eines Betrags einzustehen, wenn sie sich zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet. Bei der Entscheidung, einen der Zollschuldner in Anspruch…

UZK-IATitel III Codes in Verbindung mit den gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Verpfändung von Waren, Wertpapieren oder Forderungen oder eines Sparbuchs oder einer Eintragung in das öffentliche Schuldbuch | 33 | gesamtschuldnerischer Schuldbeitritt durch eine von der Zollbehörde zugelassene dritte Person oder die Überlassung eines Wechsels, für dessen Einlösung eine solche Person einzustehen hat | 34 |…

ZK-07704.2. Obligatorische Sicherheitsleistung (Art. 90 UZK und Art. 148 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Regelung in § 13 ZollR-DV 2004: Die Zollbehörden können die Sicherheitsleistung in Form der Verpfändung von Sparurkunden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Anwendungsgebiet zulassen. c)ein gesamtschuldnerischer Schuldbeitritt durch eine von der Zollbehörde zugelassene dritte Person oder die Überlassung eines Wechsels, für dessen…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…die sie jedoch unmittelbar und persönlich betrifft. In diesem Sinn steht gemäß § 44 ZollR-DG die Beschwerde gegen einen Eingangsabgabenbescheid innerhalb der dem Anmelder offenstehenden Beschwerdefrist ausdrücklich auch dem gesamtschuldnerischen Warenempfänger, der die Waren vom Anmelder übernommen hat, zu. Die Einbringung einer Beschwerde per E…

UStR 2000 Rz 2401–241916.2. Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Rolle spielt, ob einzelne Wirtschaftsgüter aus der Insolvenzmasse durch freihändigen Verkauf, gerichtliche Versteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters veräußert werden oder ob das gesamtschuldnerische Unternehmen im Ganzen veräußert wird. Die aus diesen Umsätzen resultierende Steuerschuld ist insolvenzrechtlich eine Masseforderung. Rz 2413: Bezüglich des Sicherungsgutes (Sicherungseigentum, Pfandrechte…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

22. Gebührenschuldner (§ 28 GebG) 22.1. Zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1176: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1050 ff) sind die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist (VwGH 18.12.1989, 88/15/0119). Rz…

GebR 2025 Rz 1193–119824. Haftung (§ 30 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

24. Haftung (§ 30 GebG) Rz 1193: Neben den zur Entrichtung der Gebühren verpflichteten Gebührenschuldnern (siehe Rz 1176 ff) haften die übrigen an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen für die Gebühr. Weiters haften im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige (siehe Rz 1199 ff) alle nach § 31 Abs…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…