…Beispiel: Rz 601571: Beratungshilfen, Hilfen im Bereich der Freizeitgestaltung von sozial benachteiligten Kindern, Kindertelefon, Kinderschutzzentren Rz 602: Unterbringung von Kindern in Familien, Kindertagesheimen (zB Säuglingskrippen, Kleinkindergruppen, Kindergärten, Horte), Kinder- und Schülerheimen, Internaten, Kinderdörfern, sozialpädagogischen Wohngemeinschaften und bei Tagesmüttern/-vätern Rz 603: Erholungsaktionen, Ferienlager Rz 604:…
…gemeinnützig angesehen werden, es sei denn, es handelt sich um die Pflege von wissenschaftlichen Sammlungen. Schulbildung und Erziehung Rz 69: Die Errichtung und das Unterhalten von Einrichtungen, die eine den öffentlichen Schulen vergleichbare unterrichtende Tätigkeit entfalten oder der Erziehung dienen (Kinderhorte, Kindergärten usw.), sind gemeinnützig…
…40% der Gesamteinnahmen iZm mit dem Ausstellungskatalog. Die Verkaufserlöse und die Werbeeinnahmen sind dem entbehrlichen Hilfsbetrieb zuzurechnen. Beispiel 3: In der Vereinszeitung eines gemeinnützigen Vereines werden auf mehr als 50% der Seiten allgemeine gesellschaftliche Ereignisse (vereinszweckfremder Inhalt) dargestellt. Die Vereinszeitung ist als begünstigungsschädlicher Betrieb anzusehen…
…Kindergärten, Kinderhorte, Schülerheime, Jugendherbergen und Studentenheime diese Befreiung in Anspruch nehmen. Insbesondere sind auch Einrichtungen davon erfasst, die nur der Tagesbetreuung dienen (Kindergärten usw.). 3.3.8.2 Anwendungsbereich Rz 487: Befreit sind die Leistungen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder von gemeinnützigen…
…25. Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen etc. betreiben 6.1.25.1. Allgemeines Rz 986: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben (zB Kindergärten, Studentenheime…
3.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) 3.3.10.1 Allgemeines Rz 509: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die…
…Abs. 1 Z 23 in Verbindung mit Z 25 UStG 1994 sind die genannten Leistungen der Jugend- Erziehungsheime usw. unecht steuerfrei, wenn sie von Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Rechtsträgern erbracht werden. Rz 1445: Auf die Steuerbefreiung kann gemäß Art. XIV Z 1, BGBl. Nr…
…Ferienlager Erziehungshilfen (zB Gruppenbetreuung, Erziehungsheime) Bei einer gemeinnützigen Privatschule (mit oder ohne Öffentlichkeitsrecht) mit Internatsbetrieb oder Nachmittagsbetreuung fällt der Schulbetrieb in den steuerpflichtigen Bereich und der Internatsbetrieb bzw. die Nachmittagsbetreuung in den steuerbefreiten Bereich. Rz 584: Beispiel 1e für Familienfürsorge: | Bemessungsgrundlage | 990,00…
…Beispiele eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes (siehe auch Rz 253 bis 318): Sportbetrieb von Sportvereinen, Konzertveranstaltungen eines Musik- und Gesangsvereines, Theaterveranstaltungen eines Kulturvereines, Vortragsveranstaltungen wissenschaftlicher Vereine, Behindertenwohnheim eines Behindertenhilfsverbandesstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung einer gemeinnützigen Trägerorganisation für Menschen mit Behinderungen, Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Integrativen Betrieben gemäß …
…hoheitlichen Zwecken dient (zB unmittelbare Versorgung einer Schule mit Strom), ist die Stromproduktion der hoheitlichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich unbeachtlich. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar einem bestehenden Betrieb gewerblicher Art (zB Kindergarten) dient, ist die Stromproduktion diesem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen. Wird…
…gemeinnützigen Bauvereinigung günstigere Bedingungen erhalten. Ebenso kann die Mitgliedschaft in bzw. Beteiligung an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nach dem EAG unter den Begriff der Gemeinschaftseinrichtungen zu subsumieren sein. Rz 231: Der Begriff der Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 7 Abs. 3 Z 4 WGG schließt nicht aus, auch Kindergärten…
…Nr. 434/1982 idgF, errichtete Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der durch dasselbe Gesetz errichtete Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft; Gemeinnützige und gewinnlose Forschungsstiftungen (siehe EStR 2000 Rz 1332b); die Österreichische Akademie der Wissenschaften.Nationalbibliothek, die GeoSphere Austria, die OeAD GmbH und das…
…sind Gebäude, die Wohnzwecken dienen, Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden und Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden. 28.4.3.1.1. Gebäude, die Wohnzwecken dienen Rz 3550n: Als Gebäude, die Wohnzwecken…
…Adaptierungen gemäß den landesspezifischen Bestimmungen) unterrichtet wird. Unter Kindergärten sind - unabhängig von den unterschiedlichen Definitionen in den Landesgesetzen - Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum Eintritt der Schulpflicht zu verstehen. Zuwendungen an diese Einrichtungen durch Betriebe gewerblicher Art und/oder Körperschaften, die mit einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband wirtschaftlich…
…Anlage), ein Zuschuss zur Deckung von Unkosten des Zuschussempfängers gegeben wird (zB Bund zahlt Miete für eine gemeinnützige Organisation oder als Verlustabdeckung geleistete Zahlungen von Umlandgemeinden an die Betreibergemeinde eines Kindergartens zu den laufenden Betriebsausgaben), sich die Höhe des Zuschusses nach dem Geldbedarf des Zuschussempfängers…
…an den Arbeitnehmer, sondern wird vom Arbeitgeber nur ein Bustransfer, Bahntickets, Flugtickets oder eine Nächtigungsmöglichkeit bereitgestellt, ist die Auszahlung von gemeinnützigen Sportvereinen beschäftigte Sportlerpauschalen Aufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988, Schiedsrichter und Sportbetreuer geht den Betriebsausgaben-/Werbungskostenpauschalen der möglich. Die Auszahlung von…
…Kindergarten Rz 901: Ab der Veranlagung 2009 können gemäß § 34 Abs. 9 EStG 1988 Aufwendungen für die Kinderbetreuung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden (siehe Rz 884 ff). Darüber hinaus erwachsene Kosten für die Beaufsichtigung eines Kindes in einem Kindergarten…
…der auch andere Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt), solange die Verfügungsmacht über die elementare Bildungseinrichtung bei ihm verbleibt. Kommt es zur bloßen Anmietung einzelner Plätze bei einer bestehenden elementaren Bildungseinrichtung (zB Kindergartenplatz) durch den Arbeitgeber, ist die Voraussetzung der Verfügungsmacht nicht erfüllt, in diesem Fall kann jedoch bei…