…geeignete Schritte zu unternehmen, um die Einfuhren zollamtlich zu erfassen, so dass in der Folge Maßnahmen gegenüber diesen Einfuhren vom Zeitpunkt dieser zollamtlichen Erfassung an eingeführt werden können. Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird auf einen Antrag des Wirtschaftszweigs der Union vorgenommen, der ausreichende Beweise…
…geeignete Schritte zu unternehmen, um die Einfuhren zollamtlich zu erfassen, so dass in der Folge Maßnahmen gegenüber diesen Einfuhren vom Zeitpunkt dieser zollamtlichen Erfassung an eingeführt werden können. Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird auf einen Antrag des Wirtschaftszweigs der Union vorgenommen, der ausreichende Beweise…
…für ein Beförderungsmittel im Reiseverkehr oder für Kleinsendungen), sind vom Antragsteller die tatsächliche Ausfuhr und die Beachtung des Verbotes der Zollrückvergütung durch andere geeignete Unterlagen (zB ein ausländisches Verzollungsdokument oder ein bestätigtes Formular U 34) zu beweisen. Jedenfalls muss die Zusammengehörigkeit der Ausfuhrsendung und der…
…die betreffenden Erzeugnisse auszusetzen, kann sie dem Einführer die Möglichkeit der Überlassung der Erzeugnisse anbieten. Die Einfuhrvertragspartei kann als Bedingung für eine solche Überlassung eine Sicherheitsleistung oder andere geeignete Maßnahmen verlangen. Jede Aussetzung der Zollpräferenzbehandlung wird so bald wie möglich beendet, nachdem die Zollbehörde der…
…Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden.…
…der erhaltenen Leistung ersichtlich sein. Der Zahlungsempfänger ist - soweit möglich - konkret zu bezeichnen. 5.3.2.2 Sonstige Beweismittel Rz 1101: Als Beweismittel kommt neben Belegen alles in Betracht, das geeignet ist, zur Sachverhaltsermittlung beizutragen und der Erforschung der materiellen Wahrheit dient zB Aussagen von…
…Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden.…
…erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als das Gebiet eines AKP-Staates oder der EU befördert…
…Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden.…
…erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als das Gebiet eines CARIFORUM-Staates der EU oder eines…
…Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden.…
…Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden.…
…mit dem die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der NachweisBeförderung vom Ausfuhrland durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen.das Durchfuhrland erfolgt ist, oder b)eine von den Zollbehörden des Durchfuhrlandes ausgestellte Bescheinigung mit folgenden Angaben: i) genaue Beschreibung der Erzeugnisse, ii) Datum des…
…von der Zollbehörde des Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse2) Erzeugnisse oder Sendungen können in Rohrleitungen durch andere Gebiete alsgelagert werden…
…Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden.…
…Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden.…
…durch ein durchgehendes Frachtpapier nachzuweisen. Andernfalls ist eine von der Zollbehörde des Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. 6.3. Ausstellungen Eine Ausnahme von…
…durch ein durchgehendes Frachtpapier nachzuweisen. Andernfalls ist eine von der Zollbehörde des Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. 6.3. Ausstellungen Eine Ausnahme von…
…Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden.…
…Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden.…