13.1.5 Bedeutung formeller Mängel von Vereinbarungen Rz 573: Das Erfordernis klarer, ernsthafter, im Voraus abgeschlossener und die Körperschaft bindender Vereinbarungen als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Vorteilszuwendungen ist unabdingbar, aber nicht Selbstzweck. Formmängel begründen ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast…
4. Überführung mit Formeller Bewilligung Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2…
1.2. Formelles Bewilligungsverfahren Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die…
…Vorgangsweise bei formellen Mängeln Hat die Prüfung der Echtheitsbescheinigung, der Begleitpapiere oder der Sendung selbst gemäß den vorstehenden Punkten Mängel ergeben, ist wie folgt vorzugehen: Unbedeutende formelle Mängel der Echtheitsbescheinigungen oder geringfügige Abweichungen der Angaben in den Echtheitsbescheinigungen von den Angaben der Anmeldung oder dem…
…die erste Fälligkeit maßgebend. Durch die bloße Tatsache der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe ist grundsätzlich ein Säumniszuschlag verwirkt. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages ist - ungeachtet ihrer inhaltlichen Richtigkeit - an eine formelle Zahlungsschuld geknüpft (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240; VwGH 27.8…
13.6.2.3 Scheinaufwendungen zu Gunsten des Anteilsinhabers Rz 640: Ein bloß formeller geschäftlicher Rechtsgrund ist dann gegeben, wenn einer gültigen formgerechten Vereinbarung seitens des Eigentümers keine Erfüllung folgt, wohl aber das vereinbarte Entgelt als verrechnet und von der juristischen Person als Aufwand geltend…
…Formelles Bewilligungsverfahren 2.5.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15 | - Für das formelle Antrags- und…
…Zollanmeldung 4.2.1. Formelles Bewilligungsverfahren Unbeschadet der Möglichkeit der Inanspruchnahme vereinfachter Verfahren nach Art. 166 oder 182 UZK hat die Erledigung der pV durch Abgabe einer Zollanmeldung mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung zu erfolgen. Die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben richten sich nach den…
…zu informieren. 2.4.1.3. Vorgespräch Um die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungszeit für die Bewilligungserteilung einhalten zu können, ist vor der formellen Einreichung eines Erstantrages nach Möglichkeit ein Vorgespräch mit dem Antragsteller zu führen. Dabei sollte abgeschätzt werden, inwieweit der angestrebte Lagertyp den tatsächlichen wirtschaftlichen…
…4.1.3.1. Nationales Zollentscheidungssystem - CDA (Customs Decisions Austria) Im formellen Bewilligungsverfahren ist der Antrag vor Inanspruchnahme des Verfahrens elektronisch unter Verwendung des Zollentscheidungssystems - CDA (Customs Decisions Austria) zu stellen und auch die Bewilligung in diesem System elektronisch zu erteilen. Dies schließt die Verwaltung…
…Formelle Prüfung Die Echtheitsbescheinigung ist vor Anwendung des Kontingentzollsatzes auf ihre formelle und - soweit dies möglich ist - auch auf ihre materielle Richtigkeit zu prüfen. Die Echtheitsbescheinigung ist darauf zu prüfen -ob sie von einer zuständigen Behörde eines begünstigten Landes ausgestellt wurde (siehe Mitteilung der Europäischen…
3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…
2.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | DA | IA | TDA | - | 163 | - | - Für den Betrieb einer Lagerstätte zur Zolllagerung von Waren ist immer eine formelle Bewilligung erforderlich, das vereinfachte Bewilligungsverfahren durch Annahme der Zollanmeldung…
…Vorgangsweise betreffend die in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweise 3.1. Prüfung auf formelle Richtigkeit und Vorgangsweise bei festgestellten Mängeln Der Wirtschaftsbeteiligte hat jeden Präferenznachweis, bevor dieser den Zollbehörden vorgelegt wird, auf seine formelle Richtigkeit zu prüfen. Im Falle einer Dokumentenkontrolle hat diese Prüfung auch die jeweilige…
…um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle einer Nichtannahme ist die Fallback-Anmeldung mit entsprechenden Vermerken dem Anmelder zu retournieren. Weiter ist abzuklären, ob eine Kontrolle…
…in das Verfahren 3.1. Zollstellen 3.1.1. Formelles Bewilligungsverfahren Im formellen Bewilligungsverfahren ist die Zollanmeldung zur Überführung in das Verfahren der pV bei einer der in der Bewilligung vorgesehenen Zollstelle abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung…
…1 UZK zulässig. 3.2.2. Formelles Bewilligungsverfahren Die Überführung in die aV hat mittels Zollanmeldung, die elektronisch unter Angabe aller erforderlichen Daten gemäß Anhang 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Festlegung des Inhalts von mit Mitteln der Datenverarbeitung oder schriftlich abgegebenen…
…des Antragsverfahrens [Grafik] 4.2. Vorgespräch Wirtschaftsbeteiligte und Zollbehörden sollten im Interesse der Verfahrensökonomie vor der formellen Einbringung des Antrages ein Vorgespräch vereinbaren, um die Details sowie den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf des Antragsverfahrens abzustimmen. 4.3. Antrag Der Antrag auf AEO-Bewilligung muss…
…KStG 1988 von einer beschlossenen Auflösung spricht, ist ein formeller Auflösungsbeschluss nicht als Anwendungsvoraussetzung für die Liquidationsbesteuerung zu sehen. Sämtliche unternehmensrechtliche Auflösungstatbestände sind auch als steuerrechtliche Auflösungstatbestände anzusehen. Nach den einzelnen Gesellschaftsformen kommen etwa folgende Auflösungsgründe in Betracht: Gesetzliche Auflösungsgründe einer AG nach § 203 Abs…
…Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind materielle Voraussetzungen…