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RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…3.1999, 98/14/0147). Rz 1696: Bei einem finanzstrafrechtlich relevanten Verhalten des Abgabepflichtigen (etwa einer Abgabenhinterziehung) wird die begehrte Abgabennachsicht vor allem im Interesse der steuerehrlichen Abgabepflichtigen im Rahmen des eingeräumten Ermessens in der Regel zu Recht versagt (VwGH 6.2.1990, 89/14…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

4. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen 4.1. Rechtsgrundlage § 85 AußWG 2011 für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen; § 86 AußWG 2011 für vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG. 4.2. Güter Textilwaren (siehe AH-4110 und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Strafbestimmungen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 6 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 3) gegen das Bundesgesetz gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu…

VB-03307.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

7.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten (1) Gemäß § 8 Abs. 5 Z 1 ArtHG 2009 begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich gegen § 4 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als Finanzordnungswidrigkeit besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

13. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser…

AH-11301. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

1. Rechtsgrundlagen (1) Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4. Strafbestimmungen 4.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 Katzen- oder Hundefelle oder Produkte, die solche Felle…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3.2.3. Fehlende Rückwarennachweise Fehlende Rückwarennachweise sind - von finanzstrafrechtlich relevanten Fällen abgesehen - weder ein Überlassungshindernis noch ein zulässiger Grund für die Ungültigkeitserklärung einer Zollanmeldung. Wird im Zuge einer Kontrolle festgestellt, dass Rückwarennachweise vom Anmelder nicht vorgelegt werden können oder diese unzulänglich sind, ist nach…

VS-10006.1.2.4. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren der Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.2.4. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren der Steueraussetzung Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…

VS-10006.1.3.6. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.3.6. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im steuerrechtlich freien Verkehr Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…

VB-03004. Strafbestimmungen; Vernichtung von beschlagnahmten Waren
geltende FassungRichtlinien11.04.2022

…zu verständigenachten, dass keine Schädlinge entweichen können. Einer AusfolgungDa auch bei der Waren an das Bundesamt - zur Durchführung der notwendigen phytosanitären Maßnahmen - steht zoll- wie finanzstrafrechtlich nichts entgegen. Vor einer ÜbergabeVernichtung sicherzustellen ist zum Zwecke der Durchführung eines möglichen Strafverfahrens die Nämlichkeit der Waren , dass…

KfzBStR 2021 Rz 247–255A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…einer Steuerbefreiung nach § 3 Z 5 NoVAG 1991 können vom zuständigen Finanzamt überprüft werden. Unwahre oder unvollständige Angaben können finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Rz 255: Wurde dem Fahrzeughändler die Zulassungsbescheinigung vorgelegt, um die Zulassung auf den Menschen mit Behinderung nachzuweisen, ist unverzüglich die Fahrzeugsperre…

ZK-04201. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Findok bekanntgegeben. 5. Anwendungsfälle Einer Verwaltungsabgabe gemäß § 41 ZollR-DG iVm § 30 ZollR-DV 2004 unterliegen Zollzuwiderhandlungen nur dann, wenn kein finanzstrafrechtlicher Tatbestand vorliegt; kommerzielle Waren betroffen sind; nichtkommerzielle Waren betroffen sind und diese nicht im Hand- oder Reisegepäck durch Privatpersonen befördert werden; die Zollzuwiderhandlung…

ZK-42002.3. UID-Nr.
geltende FassungRichtlinien21.07.2026

…Bei Verdacht auf rechtswidriges Verhalten ist überdies Meldung an die Finanzstrafbehörde zu erstatten. 2.3.1.2. Unregelmäßigkeiten bei der UID bzw. bei der Codierung in der Anmeldung Bei erkannten Fehlern und Unregelmäßigkeiten in der Zollanmeldung ist nach den einschlägigen zoll- bzw. finanzstrafrechtlichen Vorschriften vorzugehen.

ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…kein Vorsatz der Beteiligten vor, ist in der Zollanmeldung die richtige Tarifnummer unter Anführung der Gründe vom Zollorgan im Sinne des Art. 243 UZK-IA zu vermerken; wird zusätzlich ein finanzstrafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten zumindest vermutet, ist zwar Anzeige (§ 36 Abs. 2 FinStrG) an die…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…kann. Praktisch ist dies dann der Fall, wenn der abgaben- und allenfalls auch finanzstrafrechtlich zu würdigende Sachverhalt in aufbereiteter und damit entscheidungsreifer Form vorliegt (zB Übersendung der Stellungnahme an den Spruchsenat oder des Schlussberichts an das Gericht). Die Rechtskraft der strafrechtlichen Entscheidung ist hingegen grundsätzlich…