… 227 Abs. 2 BAO) Rz 1365: Die im § 227 Abs. 2 BAO vorgesehene Mahnfrist von zwei Wochen bewirkt lediglich eine "faktische Stundung"; damit ist kein für die Verbuchung der Gebarung gemäß § 214 Abs. 1 BAO maßgeblicher Zahlungstermin verbunden. Rz 1366: Wenn eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit…
…Ware und ihre tatsächliche oder vermutete Art sowie gegebenenfalls Abbildungen davon übermittelt werden. Darüber hinausgehende Informationen zur Sendung oder zu den Waren dürfen dem Inhaber der Entscheidung nicht zugänglich gemacht werden. 5.2. Tätigwerden der Zollbehörden vor Stattgabe eines Antrags (1) Erkennt die Zollstelle im…
…vertraglich festgelegte Frachtpapiere wie Konnossemente; b)faktische oder konkrete Nachweise anhand der Kennung oder Nummerierung von Packstücken; c)eine von den Zollbehörden des Durchfuhrlands bzw. der Durchfuhrländer oder des Landes bzw. der Länder, in dem/denen die Sendung aufgeteilt wurde, ausgestellte Bescheinigung über die Nichtbehandlung…
…Vertraglich festgelegte Frachtpapiere wie Konnossemente; b)faktische oder konkrete Nachweise anhand der Kennung oder Nummerierung von Packstücken; c)eine von den Zollbehörden des Durchfuhrlands bzw. der Durchfuhrländer oder des Landes bzw. der Länder, in dem/denen die Sendung aufgeteilt wurde, ausgestellte Bescheinigung über die Nichtbehandlung…
…Frachtpapiere wie Konnossemente, b)faktische oder konkrete Nachweise ausgehend von der Kennung oder Anzahl von Packstücken, c)jeden Hinweis auf die Waren selbst, d)eine von den Zollbehörden des Durchfuhrlands bzw. der Durchfuhrländer oder des Landes oder der Länder, in denen die Sendung aufgeteilt wurde…
…Empfänger bezeichnet, so hat die Zustellung grundsätzlich nur an diese Person zu erfolgen. Wird lediglich der Verein selbst als Empfänger bezeichnet, so ist es Sache des Zustellers, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen (vgl. § 13 Abs. 3 ZustG). 8.2 Haftung gemäß § 9…
20.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld Rz 6157: Erfolgt die Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich gegenüber einem EU/EWR-Staat nicht durch einen Wegzug einer natürlichen Person bzw. durch eine Übertragung eines Wirtschaftsgutes an eine andere natürliche Person, ist auf Grund eines…
Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…
…Abs. 2 BAO), so wird in diesen Fällen ein Rechtsmittel und folglich auch ein Aussetzungsantrag in aller Regel erst nach Fälligkeit der Abgabe eingebracht werden können. Zur Überbrückung kommt eine Stundung der Abgaben gemäß § 212 BAO grundsätzlich in Betracht (siehe Rz 417). Gleiches gilt, wenn…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…
Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…
26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…
Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a…
…stellt dann eine steuerneutrale Umschichtung dar. Zum Forderungsausfall siehe Rz 5661. Rz 5678: Bei der Stundung des vereinbarten Preises auf längere Zeit (ab einem Jahr) oder bei Bezahlung des Preises in Raten über einen längeren Zeitraum ist hingegen davon auszugehen, dass die Raten einen Zinsanteil…
…nicht gegeben waren oder nicht mehr zutreffen. Auf diese Umstände ist in der Begründung des Bescheides hinzuweisen. Rz 326: Im Fall des Widerrufes eines Stundungsbescheides ist festzustellen, in welcher Höhe dem Abgabenschuldner auf Grund des geänderten Sachverhaltes die sofortige Leistung der Abgabenschuld möglich wäre (VwGH…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…
…17.4. Keine Stundungszinsen Rz 1497: Die Aussetzung der Einbringung hat zwar den Charakter eines Moratoriums, ist aber keine Stundung, weshalb es für die Zeit der Aussetzung nicht zur Festsetzung von Stundungszinsen kommen kann. Rz 1498: Das Finanzamt hat in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob…
16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…
27.10.2. Arten von Abtretungen 27.10.2.1. Inkassozession Rz 1581: Bei der Inkassozession oder Zession zur Einziehung wird der Zessionar zwar Gläubiger, er ist aber verpflichtet, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen (siehe Rz 1595). Im Regelfall liegt die Übertragung eines…