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19 Treffer1601 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1501–150411. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…für einen PKW oder Repräsentationsaufwendungen als nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten, hat dies auch für § 11 Abs. 1 UStG 1994 Bedeutung. Nach § 2 Abs. 1 IStVG, BGBl. I Nr. 71/2003, sind auch ausländische Vertretungsbehörden und deren im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder…

UStR 2000 Rz 736–7476.1.6.3. Leistungen an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder sowie an NATO-bestimmte Streitkräfte
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…sind diplomatische und berufskonsularische Vertretungen sowie ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen, die ihren Amtssitz in Österreich haben. Rz 745: Vergütet wird USt für Lieferungen und sonstige Leistungen an ausländische Vertretungsbehörden, die sie ausschließlich für ihren amtlichen Gebrauch erhalten haben, die im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Vorausgesetzt wird, dass die Personen oder Einrichtungen nach dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften (IStVG) zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind. Hinsichtlich des…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder der genannten Einrichtungen. Eine Zulassung darf nur dann vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten vorliegt, dass das Kraftfahrzeug von der Normverbrauchsabgabe befreit ist. B.13.4. Mitwirkung von Organen des Zollamts Österreich oder…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…d UStG 1994 oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften nicht der Umsatzsteuer | In Österreich errichtete ausländische Vertretungsbehörden Im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder der ausländischen Vertretungsbehörden | - Vorlage des Formulars U45 - Bekanntgabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) - Antrag auf Sperrsetzung des Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank…

EStR 2000 Rz 7779–778829.8 Völkerrechtlich privilegierte Anleger
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…einer Besteuerung unterzogen (VwGH 29.1.1965, 0202/63). 29.8.1.2 Unter "Diplomaten" fallender Personenkreis Rz 7780: Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang oder berufskonsularischen Rang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften, Konsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2 Z 1 Kraftfahrzeugerwerb durch völkerrechtlich privilegierte Personen Beim Kraftfahrzeugerwerb durch völkerrechtlich privilegierte Personen, daher ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder, gilt Folgendes: Bei Lieferungen durch einen inländischen Fahrzeughändler hat dieser die Fahrzeugidentifikationsnummer des Kraftfahrzeuges nach erfolgter Zulassung in der…

LStR 2002 Rz 129339 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Bausparvertrag abschließt. Voraussetzung für eine Bausparbegünstigung ist die unbeschränkte Steuerpflicht, nicht hingegen, dass der Bausparer in Österreich Einkommensteuer (Lohnsteuer) bezahlt. Angehörige ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen, die wie beschränkt Einkommensteuerpflichtige zu behandeln sind, können von der Bestimmung des § 108 EStG 1988 keinen Gebrauch machen. Personen…

EStR 2000 Rz 6638–664122.4.3.1.3 Hauptwohnsitz
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…29.07.2010, 2007/15/0235). Eine bloße Nutzung als arbeitsplatznahe Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung begründet keinen Hauptwohnsitz, dieser ist grundsätzlich am Familienwohnsitz anzunehmen. Wird ein Steuerpflichtiger aufgrund diplomatischer, berufskonsularischer oder vergleichbarer Vorrechte als beschränkt Steuerpflichtiger behandelt (Rz 326, Rz 7779), schließt dies…

EStR 2000 Rz 314–3263.4 Einkommensteuerbefreiungen außerhalb des EStG 1988
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Einkommensteuerbefreiung der Angehörigen der ausländischen diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Österreich 3.4.2.1 Wiener Übereinkommen Rz 314: Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, BGBl. Nr. 66/1966, gilt für die Mitglieder ausländischer diplomatischer Missionen in Österreich sowie für…

KStR 2013 Rz 1507–151327.2.2.4 Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…für den amtlichen Aufgabenkreis der privilegierten Einrichtung benötigt werden. Rz 1512: Ausländische Staaten sind im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit in Österreich (im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretungen) auf Grund des Völkergewohnheitsrechts hinsichtlich der Erträge aus Kapitalveranlagungen von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit…

UStR 2000 Rz 3686–3690101.10. Diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…nicht vor, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung aus dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates in das Inland gelangt und die Erwerber folgende Einrichtungen sind: Im Inland ansässige ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen oder, im Inland ansässige zwischenstaatliche Einrichtungen. oder Streitkräfte anderer Mitgliedstaaten, die im…

LStR 2002 Rz 120–1213.6 Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

3.6 Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen 3.6.1 Völkerrechtlich privilegierte Personen 3.6.1.1 Einrichtungen Rz 120: Zu den völkerrechtlich privilegierten Personen gehören die in Österreich akkreditierten diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungsbehörden, die Vertretungen der Europäischen Union in Österreich…

EStR 2000 Rz 7588–760428.7 Progressionsvorbehalt
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…ausländischen diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen, die wie beschränkt Steuerpflichtige zu behandeln sind (Rz 326), erfolgt mangels unbeschränkter Steuerpflicht kein Progressionsvorbehalt. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen kommt ab der Veranlagung für das Jahr 2023 der Progressionsvorbehalt hingegen auch für durch privilegienrechtliche Abkommen (zB Wiener Diplomatenkonvention, Wiener Konsularkonvention oder…

LStR 2002 Rz 1233.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer Rz 123: Die oben genannten natürlichen Personen können Arbeitnehmer im Sinne des § 47 Abs. 1 EStG 1988 sein. Allerdings sind sie (nach Maßgabe der jeweils zutreffenden Rechtsgrundlage) in dieser Funktion persönlich steuerbefreit, weshalb ihre Arbeitslöhne weder durch Lohnsteuerabzug noch…

ZK-203011.2. Waren für ausländische Diplomaten oder Berufskonsuln in Österreich (321)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…mehrere Teilsendungen ist nicht möglich. Die Erklärungen sind mit Originalvidierung im Falle der Ausstellung eines Grundlagenbescheids vom Bescheid erlassenden Zollamt einzuziehen. Als Nachweis für die Legitimation diplomatischer oder konsularischer Mitglieder von Vertretungsbehörden mit Sitz außerhalb Wiens dient auch die Legitimationskarte, die vollen Beweis über die…

KfzBStR 2021 Rz 350–353A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw.
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Privilegierte Einrichtungen in Österreich Rz 351: Befreiungen kommen für folgende bilaterale und multilaterale Einrichtungen mit Amtssitz oder Dienststelle in Österreich in Frage: Bilaterale Einrichtungen: Diplomatische Vertretungsbehörden fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich, Konsularische Vertretungsbehörden fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich. Multilaterale Einrichtungen: Ständige Vertretungen internationaler…

LStR 2002 Rz 1373.8 Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

3.8 Anhang Rz 137b: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Steuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Privilegien: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24…

LStR 2002 Rz 124–1263.6.4 Sonstige Arbeitnehmer bei völkerrechtlich privilegierten Arbeitgebern (insbesondere Ortskräfte)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…für Tätigkeiten wie zB Fahrer, Portiere, Köche oder Sekretärinnen aufgenommen sind und denen das Kriterium der Entsendung durch einen anderen Staat fehlt. Dem (historisch bedeutsamen) Element einer stundenweisen Entlohnung kommt im Lichte der geänderten arbeitsrechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten keine Bedeutung zu. Bei Arbeitnehmern einer internationalen…