…Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei…
…zivilrechtlich ein Darlehen an die Kapitalgesellschaft, welches durch Begebung eines Wertpapiers (Genussschein) verbrieft werden kann. Dieses Wertpapier ist ohne Vorliegen besonderer Umstände (Beteiligung am gesamten Gewinn und Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn - Substanzgenussrecht siehe weiter unten) stets ein Forderungswertpapier (obligationenähnliche Genussrechte). Derartige Genussrechte sind Kapitalforderungen iSd…
…der Erzeugnisse ausstellen, auf die es sich bezieht, a)wenn es aufgrund eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt wurde oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A ausgestellt, aber bei der…
…ausgestellt werden, wenn a)sie aufgrund eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt wurde oder b)den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen wurde. (2…
…wenn sie davon überzeugt sind, dass die Überführung der Waren in das Zollverfahren, zu dem sie angemeldet wurden, infolge besonderer Umstände nicht mehr gerechtfertigt ist. Haben die Zollbehörden den Anmelder jedoch davon unterrichtet, dass sie beabsichtigen, eine Beschau der Waren vorzunehmen, so kann der Antrag…
…Warenverkehrsbescheinigungen Warenverkehrsbescheinigungen können vom Zollamtvon der Zollstelle auch nach der Ausfuhr der betreffenden Ware erteilt werden, wenn die Ausstellung bei der Ausfuhr der Ware in Folge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände unterblieben ist; den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung ausgestellt…
…Ist eine Betätigung auf Grund besonderer Umstände von vornherein erkennbar aussichtslos und ist daher damit zu rechnen, dass sie vor Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird, liegt insgesamt Liebhaberei vor. Ein Anlaufzeitraum ist ausgeschlossen (§ 2 Abs. 2 LVO). Derartige besondere Umstände können entweder auf Grund…
…der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1 ausgestellt, aber bei…
…der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1 ausgestellt, aber bei…
…ausgestellt werden, wenn sie aufgrund eines Irrtums, unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände nicht bei der Ausfuhr ausgestellt wurden. Die Ausstellungsbehörden dürfen ein Ursprungszeugnis gemäß Absatz 1 nur dann nachträglich ausstellen, wenn sie sich vergewissert haben, dass die Angaben im Antrag des Ausführers mit den entsprechenden…
…der folgenden Fälle zur Entscheidung an die Kommission weiter: a)die Zollbehörden sind der Auffassung, dass die besonderen Umstände auf Pflichtversäumnisse der Kommission zurückgehen, b)die Zollbehörden sind der Auffassung, dass die Kommission einen Irrtum im Sinne des Artikels 119 begangen hat, c)der betreffende…
…Auffassung, dass die besonderen Umstände auf Pflichtversäumnisse der Kommission zurückgehen, oder b)dass die Kommission einen Irrtum im Sinne des Artikels 119 begangen hat, oder c)der betreffende Fall steht im Zusammenhang mit Ergebnissen von Ermittlungen der Union im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 515…
…Dreijahresfrist deutlich überschritten. Vorgangsweise: Aufgrund der vorgelegten Nachweise und dem Umstand, dass die Waren während der ganzen Zeit im Gewahrsam des ausführenden Unternehmens bzw einer diesem Unternehmen zugeordneten Person standen, war ein ständiger Konnex zum Wirtschaftsgebiet der EG vorhanden. Dies wurde als ein besonderer Umstand…
…Die Bewertung hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen, wobei die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden beizubehalten sind; ein Abweichen ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (§ 201 Abs. 1 und 2 UGB). 6.4.2.3 Herstellungskosten Rz 2198: Herstellungskosten sind jene Aufwendungen…
…zwischen der versicherungs- und der finanzmathematischen Berechnung. Im Hinblick auf den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist der Abgabepflichtige an die einmal gewählte Bewertungsmethode gebunden; ein Abweichen von der im vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Methode ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (§ 201 Abs. 2 HGBUGB). 8.7…
…Fälle fest, für die bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr oder bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Union aufgrund besonderer Umstände eine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu gewähren ist. 6.4.3.1.1. Sendungen von…
…Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei…
…der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1-CMR ausgestellt, aber…
…der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1 ausgestellt, aber bei…
…der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei…