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UZK-IAArtikel 14 Konsultation zwischen Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Muss eine entscheidungsbefugte Zollbehörde eine Zollbehörde eines anderen betroffenen Mitgliedstaats konsultieren, um festzustellen, ob die Bedingungen und Voraussetzungen für eine begünstigende Entscheidung erfüllt sind, so erfolgt diese Konsultation innerhalb der für die betreffende Entscheidung gesetzten Frist. Die entscheidungsbefugte Zollbehörde setzt eine Frist für die Konsultation…

UZK-IAArtikel 34 Widerruf einer Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…erlassenen begünstigenden Entscheidungen, es sei denn, der AEO-Status war Bedingung für eine solche begünstigende Entscheidung oder die Entscheidung war auf eine Voraussetzung des Artikels 39 des Zollkodex gestützt, die nicht mehr erfüllt ist. (2) Der Widerruf oder die Änderung einer den Bewilligungsinhaber begünstigenden Entscheidung…

UZK-IAArtikel 35 Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…stellt den Zollbehörden der anderen Mitgliedstaaten, in denen der AEO eine zollrelevante Tätigkeit ausübt, alle ihr selbst zur Verfügung stehenden sachdienlichen Informationen zur Verfügung. (3) Widerruft eine Zollbehörde eine begünstigende Entscheidung, die auf der Grundlage des AEO-Status erlassen wurde, so teilt sie dies der…

ZK-2500Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

…ist wegen der dortigen 3-Jahres-Schranke nicht mehr möglich. Die durchzuführende Änderung ist aber auch im Sinne des Wirtschaftsbeteiligten und kann daher als eine begünstigende Entscheidung im Sinne des Zollrechtes angesehen werden. Daher kommen die Möglichkeiten der Artikel 27 und 28 UZK in Betracht…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Überwachung (Achtung: Ergänzungen für die aV im Zusammenhang mit der Überprüfung der Abrechnungen und Aufzeichnungen) Neubewertung von Entscheidungen Aussetzung von Entscheidungen Rücknahme und Widerruf begünstigender Entscheidungen Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Hinsichtlich dieser Grundsatzbestimmungen wird auf die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen ZK-0220 verwiesen. 2.4.1.2…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…IA sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen begünstigende Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zurückgenommen, widerrufen oder geändert werden können. Diese Regelungen treten damit an die Stelle der Bestimmungen des § 294 BAO. Eine begünstigende Entscheidung liegt jedenfalls vor, wenn sie ein Recht oder…

KStR 2013 Rz 124818.3 Beurteilung des Unternehmensschwerpunktes
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Konjunktureinbruchs, können gemäß § 6 Z 3 lit. b VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften in die Beurteilung des Unternehmensschwerpunktes auch der Kapital- und Arbeitskräfteeinsatz der ausländischen Körperschaft einbezogen werden. Von der Bestimmung des § 6 Z 3 lit. b VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften erfasst sind nur besondere Umstände…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…33 UZK. Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten die unionsrechtlichen Bestimmungen betreffend Entscheidungen auch für die Erhebung sonstiger Eingangs- oder Ausgangsabgaben und anderer Geldleistungen (Nebenansprüche). Die mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften verbundenen Entscheidungen gelten, ausgenommen die Fälle, in denen die Wirkung einer Entscheidung…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…als zugestellt gelten, außer es ist in der Entscheidung selbst etwas anderes bestimmt oder es liegt einer der nachfolgenden Fälle vor: Wenn es sich um eine begünstigende Entscheidung handelt und der Antragsteller ein Wirksamwerden der Entscheidung an einem anderen Tag beantragt hat, wird die Entscheidung…

UZK-IAArtikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung (Artikel 28 des Zollkodex) Eine nach Artikel 16 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 ausgesetzte Entscheidung wird von der entscheidungsbefugten Zollbehörde in den in Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben b und c dieser Verordnung genannten Fällen widerrufen…

UZK-IAArtikel 32 Ablehnung eines Antrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 32 Ablehnung eines Antrags (Artikel 22 des Zollkodex) Die Ablehnung eines AEO-Antrags betrifft keine den Antragsteller begünstigenden Entscheidungen, die nach den zollrechtlichen Vorschriften bereits erlassen wurden, es sei denn, beim Erlass dieser begünstigenden Entscheidungen war von der Erfüllung von AEO-Voraussetzungen ausgegangen worden…

UZK-IAArtikel 67 Zulassung als ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…Entscheidungen sowie die Artikel 10 und 15 der vorliegenden Verordnung über die elektronischen Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen und den Widerruf begünstigender Entscheidungen im Zusammenhang mit Anträgen und Entscheidungen gelten nicht für Entscheidungen über Zulassungen als ermächtigter Ausführer. (3) Eine Zulassung als…

ZK-23702.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…die vorübergehende Verwahrung keine besonderen Bestimmungen enthalten. Dies betrifft insbesondere die Grundsatzbestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages, Zuständigkeit, Frist für den Erlass einer Entscheidung, Konsultationsverfahren, Parteiengehör (Anspruch auf rechtliches Gehör), Überwachung, Neubewertung von Entscheidungen, Aussetzung von Entscheidungen, Rücknahme und Widerruf begünstigender Entscheidungen, Verwaltung…

RAE Rz 200–2223. Zahlungserleichterungen (einschließlich Stundungszinsen, § 212 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056; VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118). 3.2. Ansuchen um Zahlungserleichterung Rz 203: Eine Zahlungserleichterung ist ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145, 0156; VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118)…

UZKEinleitung
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…sicherzustellen. Zudem ist es angebracht, in der Verordnung der Entwicklung des Unionsrechts Rechnung zu tragen und einige Bestimmungen der Verordnung anzupassen, um ihre Anwendung zu erleichtern. (3) Zur Ergänzung oder Änderung einiger nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…

KStR 2013 Rz 486–49311. Einlagen (§ 8 Abs. 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Eine Zweckbindung der geleisteten Mittel schadet der Behandlung als Einlage nicht. Die Bewertung von Einlagen erfolgt nach steuerlichen Bestimmungen (VwGH 1.9.2015, Ro 2014/15/0002). Rz 488: Körperschaftsteuerrechtliche Einlagen setzen somit einen Vermögenstransfer aus dem Eigentum des Anteilsinhabers in das Eigentum der Körperschaft…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…deshalb festgesetzt, weil eine Umbuchung oder Überrechnung wegen für den dadurch zu Begünstigenden unvorhersehbarer kontokorrentmäßiger Vorgänge nicht oder nicht in dem vom Antragsteller begehrten Umfang durchgeführt wurde und wegen verspäteter Kenntniserlangung von der erfolgten (teilweisen) Abweisung eine Abgabe nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte, so liegt…

UP-81018. Sonstige Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

8. Sonstige Bestimmungen 8.1. Ceuta und Melilla (Art. 112 UZK-IA) (1) Die Artikel 41 bis 58 der UZK-DA (Abschnitte 2 und 3 dieser ARL) gelten für die Feststellung, ob nach Ceuta und Melilla ausgeführte Erzeugnisse im Rahmen der bilateralen Kumulierung als Ursprungserzeugnisse…

UP-81011. Allgemeine Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1.1. Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | Form A | Formblatt A | UZK | Zollkodex der Union Verordnung (EU) Nr. 952/2013…

UZK-IAArtikel 79 Registrierungsverfahren in den begünstigten Ländern und Verfahren bei der Ausfuhr, die im Übergangszeitraum bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem das begünstigte Land mit der Registrierung der Ausführer beginnt, stellen die zuständigen Behörden dieses begünstigen Landes auf Antrag von Ausführern, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ursprungszeugnisses noch nicht registriert sind, weiterhin Ursprungszeugnisse nach Formblatt A aus…