…Duplikate 2.8.1. Nachträgliche Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen Warenverkehrsbescheinigungen können vom Zollamtvon der Zollstelle auch nach der Ausfuhr der betreffenden Ware erteilt werden, wenn die Ausstellung bei der Ausfuhr der Ware in Folge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände unterblieben ist; den Zollbehörden…
…Verwendung, Endverwendung oder aktiven Veredelung erfolgt Erledigung erst nach Fristablauf | Ermittlungsverfahren, Bescheiderstellung 7. Keine Vorschreibung der Verwaltungsabgabe im Zusammenhang mit Verbrauchsteuern, sofern diese keine Eingangsabgaben darstellen (daher zB nicht für falsche Angaben im EMCS); bei aktivem Irrtum der Zollbehörden (Vorliegen der Voraussetzungen des Art…
6.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK) (1) Diese Bestimmung war bisher in Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b UZK geregelt und wurde im neuen Zollkodex zu den Erstattung-/Erlasstatbeständen verlagert. (2) In anderen als den in Art. 116 Abs. 1 Unterabsatz 2 (Erstattung…
4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…
…Auffassung, dass eine Erstattung oder ein Erlass gemäß Art. 119 UZK (Irrtum der zuständigen Behörden) oder 120 (Billigkeit) UZK gewährt werden sollte, leitet der betreffende Mitgliedstaat die Akte in jedem der folgenden Fälle zur Entscheidung an die Kommission weiter: a)die Zollbehörden sind der Auffassung…
…Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ARL ZK-2560) Zolllager (siehe ARL ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn sie im Rahmen einer der vorgenannten Einrichtungen verwendet worden sind, unterliegen nicht dem…
…das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: Aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn sie im Rahmen einer der vorgenannten Einrichtungen verwendet worden sind, unterliegen nicht dem Verbot…
…unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn sie im Rahmen einer der vorgenannten Einrichtungen verwendet worden sind, unterliegen nicht dem Verbot…
…Antidumpingabgaben unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) 7.3. Wahlmöglichkeit Dem Exporteur eines Ursprungserzeugnisses steht es frei, eine solche Zollrückvergütung in Anspruch zu…
…Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung, siehe Abschnitt 5.6.) hergestellt, so gilt diese Ware als Ursprungserzeugnis des Herstellungslandes. aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn sie im Rahmen einer der vorgenannten Einrichtungen verwendet worden sind, unterliegen nicht dem Verbot der…
…Überführung in ein falsches Zollverfahren (Artikel 148 Abs. 1 UZK-DA) Die betreffenden Waren wurden irrtümlich in ein Zollverfahren mit der Verpflichtung zur Entrichtung von Einfuhrabgaben statt in ein anderes Zollverfahren übergeführt, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: der Antrag auf Ungültigerklärung wird innerhalb von…
…das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn sie im Rahmen einer der vorgenannten Einrichtungen verwendet worden sind, unterliegen nicht dem Verbot…
…das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn sie im Rahmen einer der vorgenannten Einrichtungen verwendet worden sind, unterliegen nicht dem Verbot…
…das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn sie im Rahmen einer der vorgenannten Einrichtungen verwendet worden sind, unterliegen nicht dem Verbot…
…der Zollrückvergütung. Hinsichtlich der Verwendung von Ersatzwaren siehe die Bestimmungen in der ZK-2560 Abschnitt 2.5.7.2. Hinweis: Wird das Verfahren der aktiven Veredelung durch Überlassung der Veredelungserzeugnisse zum zollrechtlich freien Verkehr erledigt und der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß Art. 85…
…der Zollrückvergütung. Hinsichtlich der Verwendung von Ersatzwaren siehe die Bestimmungen in der ZK-2560 Abschnitt 2.5.7.2. Hinweis: Wird das Verfahren der aktiven Veredelung durch Überlassung der Veredelungserzeugnisse zum zollrechtlich freien Verkehr erledigt und der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß Art. 85…
…das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn sie im Rahmen einer der vorgenannten Einrichtungen verwendet worden sind, unterliegen nicht dem Verbot…
…der Zollrückvergütung. Hinsichtlich der Verwendung von Ersatzwaren siehe die Bestimmungen in der ZK-2560 Abschnitt 2.5.7.2. Hinweis: Wird das Verfahren der aktiven Veredelung durch Überlassung der Veredelungserzeugnisse zum zollrechtlich freien Verkehr erledigt und der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß Art. 85…
…das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn sie im Rahmen einer der vorgenannten Einrichtungen verwendet worden sind, unterliegen nicht dem Verbot…
…Der ZollkodexUnionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: a)aktive Veredelung (Nichterhebungsverfahren und Verfahren der Zollrückvergütung - siehe ZK-1140); aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) b)Umwandlung (siehe ZK-1300); c)Freizone/Freilager oder Zolllager (siehe…