…kontrollieren. Die Einzelheiten des MIAS enthält die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer idgF. 121.3.2. Rechtliche Grundlagen für die ZM Rz 4152: Verordnung (EU) Nr…
Artikel 47 Zusammenarbeit zwischen den Behörden (1) Sind dieselben Waren von anderen zuständigen Behörden als Zollbehörden anderen Kontrollen als Zollkontrollen zu unterziehen, so streben die Zollbehörden in enger Zusammenarbeit mit diesen anderen Behörden an, dass diese Kontrollen nach Möglichkeit zur selben Zeit und am selben…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die spanischen Zollbehörden und die Zollbehörden der Mitgliedstaaten übermitteln einander über die Europäische Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der WVBen EUR.1 verwenden; gleichzeitig teilen sie einander die…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1.Allgemeines 9.1.1. Grundsätze (1) Um die ordnungsgemäße Anwendung der Präferenzregelungen sicherzustellen, gehen die ÜLG wie folgt vor: a)sie richten Verwaltungsstrukturen und -systeme, die für Durchführung und Verwaltung der in diesem Anhang festgelegten Regeln und…
…im Rahmen der offiziellen kulturellen Zusammenarbeit mit Russland sind. (2) In der Ausfuhranmeldung muss der Ausführer diesfalls erklären, dass für die Ausfuhrgüter eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorliegt. (3) In diesem Fall ist in ACCS der Dokumentenartencode "X823" (Ausfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3h.4 der Verordnung (EU) Nr…
…die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren Der Frachtbrief CIM gilt unter der Voraussetzung, dass er für Beförderungsvorgänge verwendet wird, die von zugelassenen Eisenbahnunternehmen in Zusammenarbeit untereinander durchgeführt werden, als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren.
…beförderte Waren verantwortlich. 3. Die Eisenbahnunternehmen betreiben in Zusammenarbeit untereinander ein vereinbartes System zur Kontrolle und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung von Waren und sind für Folgendes verantwortlich: a)die getrennte Zahlung von Beförderungskosten auf der Grundlage von Informationen, die für jeden Unionsversandvorgang für…
…die Vorschriften dieses Unterabschnitts, des Unterabschnitts 2 und alle sonstigen Vorschriften über die Anwendung der Ursprungsregeln einzuhalten oder für ihre Einhaltung sowie für die Zusammenarbeit der Verwaltungen zu sorgen, damit die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorschriften dieses Unterabschnitts und des Unterabschnitts 2 in Bezug auf die…
…Nr. L 63 vom 23.02.2021 S. 1 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der…
…UCR) 1)) handeln. 1) Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens über die "Unique consignment reference number" für Zollzwecke (30. Juni 2001). Feld 8: Empfänger Anzugeben ist die EORI-Nummer gemäß Artikel 1 Nummer 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446…
…sind: a)Die an der Kumulierung beteiligten Länder sind zum Zeitpunkt der Ausfuhr des Erzeugnisses in die Union begünstigte Länder, deren Präferenzbehandlung nicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vorübergehend entzogen wurde. b)Für die regionale Kumulierung zwischen den Ländern einer regionalen Gruppe gelten…
…Teilunterposition" bezeichnet. Harmonisiertes System' oder ,HS' bezeichnet die im Rahmen des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren festgelegte Warennomenklatur in ihrer aufgrund der Empfehlungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens vom 2728. Juni 20142019 geänderten…
…es unter das Allgemeine Präferenzsystem (APS) fällt. Die Liste der vom APS erfassten Erzeugnisse, der Anwendungsbereich der Präferenzen im Rahmen des APS und der Ausschluss begünstigter Länder sind in der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 (für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31…
Artikel 13 Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten (1) Die Zollbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten können insbesondere im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zur Ermittlung und Abwehr von Risiken Informationen austauschen, die nach den zollrechtlichen Vorschriften nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Dieser Austausch kann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung…
Abschnitt 2 Präferenzursprung Artikel 37 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1.ein "begünstigtes Land" ist ein in der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 1) aufgeführtes begünstigtes Land im Rahmen des…
…Identifizierung des Empfängers, an den die Waren versandt werden, angeben.**** (5) Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 (ABl. L 121 vom…
…bei gleichzeitiger Unterstützung der legalen Wirtschaftstätigkeit, c)die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Union und ihrer Bewohner sowie des Schutzes der Umwelt, gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden und d)die Wahrung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Zollkontrollen und der Erleichterung des legalen Handels.
…im Sinne von Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe a und b nicht mehr vereinbar sind, und zwar in jedem der folgenden Fälle: i)aufgrund von Erläuterungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23…
…steht im Zusammenhang mit Ergebnissen von Ermittlungen der Union im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung…
…Kapitel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitte 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 niedergelegten Regeln und Verfahren in dem betreffenden Land erforderlich sind, gegebenenfalls einschließlich der erforderlichen Vereinbarungen für die Anwendung der Kumulierung; b)Zusammenarbeit ihrer zuständigen Behörden mit der Kommission und den Zollbehörden…