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ZK-07702. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

2. Allgemeines (1) Die Zollschuld entsteht immer kraft Gesetzes (ex lege) durch Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des jeweils in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestandes. (2) Systematisch geht der UZK in der Weise vor, dass die Art. 77 bis 79 UZK Einfuhrzollschuld-Tatbestände und die Art. 81 und…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…eine entstandene Zollschuld (1) Gemäß § 69 ZollR-DG haften Waren, für die eine Zollschuld entstanden ist, ohne Rücksicht auf die Rechte anderer Personen für die auf sie entfallenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn sich diese Waren im Besitz a)eines Zollschuldners oder eines nach den Abgabenvorschriften…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Tag der Entstehung der Guthaben. § 211 Abs. 2 und 3 BAO sind nicht anzuwenden. (2) Eine Aufrechnung gegen Zollschuldigkeiten hat gemäß § 65 Abs. 2 ZollR-DG nach § 215 Abs. 1 und 2 BAO zu erfolgen. 5.2.3. Zahlungserleichterungen (Art. 110 bis 112 UZK) Der…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…erhebt das Zollamt Wien die gesetzlich geschuldeten Zölle und anderen Abgaben. Diese Vorgangsweise ist auch bei eingehenden Suchanzeigen an die Bestimmungszollstellen durchzuführen, nachdem das Suchverfahren ergeben hat, dass die Zollschuld in Österreich entstanden ist. Nach Beendigung des Suchverfahrens veranlasst das Zollamt Wien die entsprechenden Dateneingaben…

UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, auch im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung, b)vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die…

ZK-04206. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004
geltende FassungRichtlinien17.09.2025

…die entstandene Zollschuld erlischt; etwaige Abgabenvorschreibung | 3. | Abrechnungen im Verfahren der aktiven Veredelung oder Anzeige der Beendigung der vorübergehenden Verwendung werden nicht fristgerecht übermittelt | Ermittlungsverfahren | 4. | im Verfahren der vorübergehenden Verwendung, Endverwendung oder aktiven Veredelung erfolgt Erledigung erst nach Fristablauf…

ZK-20301.5. Verfahrenshinweise
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…ist nach Art. 104 Buchstaben f) und g) UZK-DA nicht erforderlich. 1.5.2. Feststellungsverfahren Die Feststellung der Abgabenfreiheit erfolgt grundsätzlich durch Annahme der Zollanmeldung (siehe Abschnitt 0.3.3.1.). 1.5.3. Bagatellgrenze Im Reiseverkehr besteht eine herabgesetzte Bagatellgrenze (§ 14 ZollR-DV…

UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…mit besonderer Verwendung 18Zollaussetzung mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware 19Zeitweilige Aussetzung der Zölle für mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung eingeführte Waren 20Zollkontingent (*) 23Zollkontingent mit besonderer Verwendung (*) 25Zollkontingent mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware (*) 28Zollkontingent nach passiver Veredelung (*) 40Besondere Verwendung aufgrund des Gemeinsamen Zolltarifs 50Bescheinigung über…

UZKAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und wissenschaftliche Zwecke stehen. (3) Für die Zwecke der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften gilt die Zollschuld dennoch als entstanden, wenn die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder das Bestehen einer Zollschuld nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Grundlage für die Festlegung der Sanktionen sind.

UZKArtikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für ausfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Ausfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger…

ZT-25004.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…überprüfen oder bei der Kontingentstelle zu erfragen. Es bestehen jedoch keine Bedenken, allenfalls vorliegende Gesamtsicherheiten oder Verpflichtungserklärungen auch auf "nicht kritische" Kontingente anzuwenden. Der Zollschuldbetrag ist unmittelbar nach der Abgabenberechnung als A00 bzw. A10 buchmäßig zu erfassen. Die Aufhebung der Überwachung der Zollanmeldung sowie eine…

ZK-07703.5. Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…1)Entsteht nach Art. 79 Abs. 1 eine Zollschuld für Waren, die aufgrund ihrer Endverwendung zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind, so wird der bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr entrichtete Einfuhrabgabenbetrag von dem der Zollschuld entsprechenden Einfuhrabgabenbetrag abgezogen…

UZKArtikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser…

UZKArtikel 84 Mehrere Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.

UZKArtikel 102 Mitteilung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…eine vorläufige handelspolitische Maßnahme in Form eines Zolls eingeführt worden ist, b)wenn der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag den auf der Grundlage einer Entscheidung nach Artikel 33 ermittelten Betrag übersteigt, c)wenn die ursprüngliche Entscheidung, die Zollschuld nicht mitzuteilen oder sie mit einem niedrigeren…

UZKArtikel 113 Zwangsvollstreckung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.

UZKArtikel 85 Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des Entstehens der Zollschuld für die betreffenden Waren gelten. (2) Kann der Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht genau bestimmt werden, so ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Zollbehörden feststellen, dass sich die Waren in einer Lage befinden, in der eine Zollschuld entstanden ist…

ZK-07701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2915/2446 (ABl. Nr. L 69 vom 15.3.2016 S. 1) 1.2.5.1. Spezifische Rechtsgrundlagen für Zollschuld und Sicherheiten Art. 7 und 8 1.2.6. Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG…

UZKKapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Artikel 101 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird von den Zollbehörden, die für den Ort zuständig sind, an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, festgesetzt…

UZKAbschnitt 2 Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Ausfuhrzollschuld Artikel 81 Ausfuhr und passive Veredelung (1) Eine Ausfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von ausfuhrabgabenpflichtigen Waren in das Ausfuhrverfahren oder das Verfahren der passiven Veredelung. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter…